Das Forum ist wieder in Betrieb. Es wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Uns werden immer noch vereinzelt Pronbleme wegen "zu viele falsche Einloggversuche" gemeldet. Wenn Euch sowas grundlos passiert dann bitte um Rückinfo an uns.
Solltet Ihr auf weitere Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
Uns werden immer noch vereinzelt Pronbleme wegen "zu viele falsche Einloggversuche" gemeldet. Wenn Euch sowas grundlos passiert dann bitte um Rückinfo an uns.
Solltet Ihr auf weitere Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
Alles rund ums Thema Wohnen
-
- .50 BMG
- Beiträge: 5270
- Registriert: Mi 13. Feb 2019, 11:57
Alles rund ums Thema Wohnen
Liebe Forengemeinde.
Da wir ja teilweise schon im Corona Thread darüber geschrieben haben möchte ich einen neuen Thread starten dazu.
Manche von euch mögen schon einmal irgendwo Probleme gehabt haben bei dem Thema Wohnen oder vielleicht ist euch auch nur die Abrechnung komisch vorgekommen.
Damit andere vielleicht wissen worauf man achten muss(zb Förderung) bzw wie man sich helfen kann,oder wo man zumindest eine kompetente Antwort erhält (zb welche MA)möchte ich diesen Thread beginnen.
Da wir ja teilweise schon im Corona Thread darüber geschrieben haben möchte ich einen neuen Thread starten dazu.
Manche von euch mögen schon einmal irgendwo Probleme gehabt haben bei dem Thema Wohnen oder vielleicht ist euch auch nur die Abrechnung komisch vorgekommen.
Damit andere vielleicht wissen worauf man achten muss(zb Förderung) bzw wie man sich helfen kann,oder wo man zumindest eine kompetente Antwort erhält (zb welche MA)möchte ich diesen Thread beginnen.
-
Onlinecombatmiles
- .50 BMG
- Beiträge: 3167
- Registriert: Fr 27. Jan 2017, 09:18
Re: Alles rund ums Thema Wohnen
Danke Alaskan454.
Mich würd interessieren ob ich die Betriebskostenabrechnung bei der GSWB (Salzburg) als Mieter einsehen kann..
Hintergrund ist der, dass ich anteilig exorbitante Beiträge allein für Unratbeseitigung bezahlen muss. Bei uns wird nämlich die komplette Siedlung abgerechnet und nicht einzelne Stiegen. Ist das überhaupt rechtens?
Mich würd interessieren ob ich die Betriebskostenabrechnung bei der GSWB (Salzburg) als Mieter einsehen kann..
Hintergrund ist der, dass ich anteilig exorbitante Beiträge allein für Unratbeseitigung bezahlen muss. Bei uns wird nämlich die komplette Siedlung abgerechnet und nicht einzelne Stiegen. Ist das überhaupt rechtens?
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)
Re: Alles rund ums Thema Wohnen
Bei Genossenschaften ist so weit ich weiß nur die Frist verkürzt (6 Monate statt 3 Jahre), aber Einsicht darfst du immer verlangen.combatmiles hat geschrieben: So 5. Apr 2020, 19:22 Danke Alaskan454.
Mich würd interessieren ob ich die Betriebskostenabrechnung bei der GSWB (Salzburg) als Mieter einsehen kann..
Hintergrund ist der, dass ich anteilig exorbitante
Kopien darfst du anfertigen, zahlst du aber selbst.
EDIT:
Wo erhalte ich Einsicht in die Unterlagen für die Betriebskostenabrechnung?
Als Mieter haben Sie Anspruch darauf, in die Belege für die Betriebskosten-Abrechnung Einsicht zu nehmen. Bitte kontaktieren Sie dafür unter 0662/2010 unser Kundencenter.
https://www.gswb.at/de/faq/detail.asp?i ... ABRECHNUNG
Zuletzt geändert von Wulpe am So 5. Apr 2020, 19:35, insgesamt 1-mal geändert.
8 x 57 IS /// .357 Magnum /// 9mm Para /// .308 Win
-
- .50 BMG
- Beiträge: 5270
- Registriert: Mi 13. Feb 2019, 11:57
Re: Alles rund ums Thema Wohnen
Das ist eine interessante Frage.combatmiles hat geschrieben: So 5. Apr 2020, 19:22 Danke Alaskan454.
Mich würd interessieren ob ich die Betriebskostenabrechnung bei der GSWB (Salzburg) als Mieter einsehen kann..
Hintergrund ist der, dass ich anteilig exorbitante Beiträge allein für Unratbeseitigung bezahlen muss. Bei uns wird nämlich die komplette Siedlung abgerechnet und nicht einzelne Stiegen. Ist das überhaupt rechtens?
Normal bekommst bei der Jahresabrechnung ja eine Aufschlüsselung aber wie ich im Corona Thread schon geschrieben habe ist es auch für mich daraus nicht ersichtlich für was genau dieser Betrag abgerechnet wurde. Meines Wissens nach ist es bei uns in der Siedlung nämlich auch so das die komplette Siedlung abgerechnet wird und nicht die einzelne Stiege.
Weiß da wer mehr dazu oder hat wirklich entsprechende Kenntnis davon?
Re: Alles rund ums Thema Wohnen
Mieter dürfen die Belege, aus denen sich die Posten der BK-Abrechnung zusammensetzen, also z. B. Rechnungen von Handwerkern einsehen.
Ich weiß das weil ich vermiete
Ich weiß das weil ich vermiete

8 x 57 IS /// .357 Magnum /// 9mm Para /// .308 Win
-
- .50 BMG
- Beiträge: 5270
- Registriert: Mi 13. Feb 2019, 11:57
Re: Alles rund ums Thema Wohnen
Dürfen die dir dann auch zb den Müll oder die Grünflächenpflege der ganzen Siedlung aufrechnen oder nur deiner Stiege?Wulpe hat geschrieben: So 5. Apr 2020, 19:40 Mieter dürfen die Belege, aus denen sich die Posten der BK-Abrechnung zusammensetzen, also z. B. Rechnungen von Handwerkern einsehen.
Re: Alles rund ums Thema Wohnen
Gleich vorweg, ich bin weder Jurist noch Mietrechtexperte.
Ich kann auch nicht mit Magistratsabteilungen dienen, da ich nicht in Wien, sondern im südlichen NÖ lebe.
Ich setze bei meinen Beiträgen voraus, dass der Vollanwendungsbereich des MRG vorliegt.
Aus eigener Erfahrung: die Betriebskostenabrechnung muss durch den Mieter genau kontrolliert werden, inklusive der Einsichtnahme in die Belege des Vermieters (in meinem Fall die Gemeinde).
Es waren einige Punkte zu besprechen, wie zB die gemeinsame Abfuhr von Steuern für mehrere Gebäude, ohne einen Aufteilungsschlüssel anzugeben. Dieser Punkt konnte aufgeklärt werden und hat sich Wohlgefallen aufgelöst.
Bei diversen anderen Posten (Reinigung, Grünflächenbetreuung, etc) konnte der Vermieter überzeugt werden, Vergleichsangebote einzuholen und den Bestbieter zu wählen.
Thema Aufzug: es wurde allen Mietern aliquot ein Vollwartungsvertrag als Betriebskosten weiterverrechnet, was von mir beeinsprucht wurde. §3 MRG hält fest, dass Erhaltungskosten vom Vermieter aus der Mietzinsreserve zu tragen sind. Der Vollwartungsvertrag deckt zwei Bereiche ab, einerseits die laufende Wartung (Instandhaltung), als auch eine Reparaturpauschale (Instandsetzung) für etwaige Reparaturen. Da die Instandsetzung jedenfalls der Erhaltungspflicht durch den Mieter entspricht, wurden aus dem Posten "Vollwartungsvertrag" 40% der Kosten zur Weiterverrechnung an die Mieter gestrichen, was doch runde €2000 weniger an Kosten pro Jahr für die Mietergemeinschaft bedeutet.
Meiner Meinung nach ist allerdings auch der Wartungsanteil (Instandhaltung) von der Erhaltungspflicht des Vermieters nach §3 MRG erfasst, müsste deswegen jedoch Klage einreichen.
Ungeklärt blieben bislang obskure Gebühren für ein Mobiltelefon im Zusammenhang mit der Aufzugsanlage.
Ich kann auch nicht mit Magistratsabteilungen dienen, da ich nicht in Wien, sondern im südlichen NÖ lebe.
Ich setze bei meinen Beiträgen voraus, dass der Vollanwendungsbereich des MRG vorliegt.
Aus eigener Erfahrung: die Betriebskostenabrechnung muss durch den Mieter genau kontrolliert werden, inklusive der Einsichtnahme in die Belege des Vermieters (in meinem Fall die Gemeinde).
Es waren einige Punkte zu besprechen, wie zB die gemeinsame Abfuhr von Steuern für mehrere Gebäude, ohne einen Aufteilungsschlüssel anzugeben. Dieser Punkt konnte aufgeklärt werden und hat sich Wohlgefallen aufgelöst.
Bei diversen anderen Posten (Reinigung, Grünflächenbetreuung, etc) konnte der Vermieter überzeugt werden, Vergleichsangebote einzuholen und den Bestbieter zu wählen.
Thema Aufzug: es wurde allen Mietern aliquot ein Vollwartungsvertrag als Betriebskosten weiterverrechnet, was von mir beeinsprucht wurde. §3 MRG hält fest, dass Erhaltungskosten vom Vermieter aus der Mietzinsreserve zu tragen sind. Der Vollwartungsvertrag deckt zwei Bereiche ab, einerseits die laufende Wartung (Instandhaltung), als auch eine Reparaturpauschale (Instandsetzung) für etwaige Reparaturen. Da die Instandsetzung jedenfalls der Erhaltungspflicht durch den Mieter entspricht, wurden aus dem Posten "Vollwartungsvertrag" 40% der Kosten zur Weiterverrechnung an die Mieter gestrichen, was doch runde €2000 weniger an Kosten pro Jahr für die Mietergemeinschaft bedeutet.
Meiner Meinung nach ist allerdings auch der Wartungsanteil (Instandhaltung) von der Erhaltungspflicht des Vermieters nach §3 MRG erfasst, müsste deswegen jedoch Klage einreichen.
Ungeklärt blieben bislang obskure Gebühren für ein Mobiltelefon im Zusammenhang mit der Aufzugsanlage.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod
Grün = Mod
-
- .50 BMG
- Beiträge: 5270
- Registriert: Mi 13. Feb 2019, 11:57
Re: Alles rund ums Thema Wohnen
Da das Thema uns ja alle in irgendeiner Form betrifft gibt es hier sicher sehr vielfältige Erfahrungen in diversen Bereichen.Yukon hat geschrieben: So 5. Apr 2020, 19:54 Gleich vorweg, ich bin weder Jurist noch Mietrechtexperte.
Ich kann auch nicht mit Magistratsabteilungen dienen, da ich nicht in Wien, sondern im südlichen NÖ lebe.
Ich setze bei meinen Beiträgen voraus, dass der Vollanwendungsbereich des MRG vorliegt.
Auch Rechtsanwalt sind glaube ich die wenigsten von uns von Beruf aber auf jeden Fall danke für deinen Input. Es ist schon viel wert wenn man etwas ausschließen kann und gezielt weiss wo man ansetzen oder suchen kann bzw wo man genauer bei einem Rechtsbeistand nachfragen sollte wie in deinem Bsp mit dem Vollwartungsvertrag ersichtlich.
Vielen Dank für den Beitrag Yukon.
-
Onlinecombatmiles
- .50 BMG
- Beiträge: 3167
- Registriert: Fr 27. Jan 2017, 09:18
Re: Alles rund ums Thema Wohnen
na da werd ich mal anfordern bei der GSWB...
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)
Re: Alles rund ums Thema Wohnen
combatmiles hat geschrieben: So 5. Apr 2020, 19:22 Danke Alaskan454.
Mich würd interessieren ob ich die Betriebskostenabrechnung bei der GSWB (Salzburg) als Mieter einsehen kann..
Hintergrund ist der, dass ich anteilig exorbitante Beiträge allein für Unratbeseitigung bezahlen muss. Bei uns wird nämlich die komplette Siedlung abgerechnet und nicht einzelne Stiegen. Ist das überhaupt rechtens?
Naja, § 17 MRG beschreibt, dass die Betriebskosten (solange keine individuelle Verbrauchszählung oder andere Vereinbarung geschlossen wurde), und Schädlingsbekämpfung gehört da dazu, aliquot zum Verhältnis "eigene Nutzfläche-gesamte Nutzfläche" des Hauses aufgeteilt wird.Alaskan454 hat geschrieben: So 5. Apr 2020, 19:34 Das ist eine interessante Frage.
Normal bekommst bei der Jahresabrechnung ja eine Aufschlüsselung aber wie ich im Corona Thread schon geschrieben habe ist es auch für mich daraus nicht ersichtlich für was genau dieser Betrag abgerechnet wurde. Meines Wissens nach ist es bei uns in der Siedlung nämlich auch so das die komplette Siedlung abgerechnet wird und nicht die einzelne Stiege.
Weiß da wer mehr dazu oder hat wirklich entsprechende Kenntnis davon?
Und wenn das Haus aus mehreren Stiegen besteht, dann wird auf die Mieter dieser Stiegen aufgeteilt, da es sich um das Haus handelt.
Wenn die Siedlung aus mehreren seperaten Häusern besteht, dann können meines Erachtens die nicht betroffenen Häuser auch nicht an den Kosten für Schädlingsbekämpfung eines einzelnen Hauses beteiligt werden (das gilt für andere Betriebskosten natürlich ebenso).
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod
Grün = Mod
-
Onlinecombatmiles
- .50 BMG
- Beiträge: 3167
- Registriert: Fr 27. Jan 2017, 09:18
Re: Alles rund ums Thema Wohnen
ok, bei uns ist es so dass ein Haus 3 Stiegen a 8 Mieter hat...
Die Tiefgarage da zahlen wir am meisten..
Die Tiefgarage da zahlen wir am meisten..
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)
Re: Alles rund ums Thema Wohnen
Nein, die Wartung eines Aufzugs fällt unter §24 MRG - „ Gesamtkosten des Betriebes dieser Anlage“. Abgesehen von der Wartung sind damit auch der Strom für den Aufzug und übrigens auch falls notwendig Feuerwehreinsätze zur Personenrettung Betriebskosten.Yukon hat geschrieben: So 5. Apr 2020, 19:54 Thema Aufzug: es wurde allen Mietern aliquot ein Vollwartungsvertrag als Betriebskosten weiterverrechnet, was von mir beeinsprucht wurde. §3 MRG hält fest, dass Erhaltungskosten vom Vermieter aus der Mietzinsreserve zu tragen sind. Der Vollwartungsvertrag deckt zwei Bereiche ab, einerseits die laufende Wartung (Instandhaltung), als auch eine Reparaturpauschale (Instandsetzung) für etwaige Reparaturen. Da die Instandsetzung jedenfalls der Erhaltungspflicht durch den Mieter entspricht, wurden aus dem Posten "Vollwartungsvertrag" 40% der Kosten zur Weiterverrechnung an die Mieter gestrichen, was doch runde €2000 weniger an Kosten pro Jahr für die Mietergemeinschaft bedeutet.
Meiner Meinung nach ist allerdings auch der Wartungsanteil (Instandhaltung) von der Erhaltungspflicht des Vermieters nach §3 MRG erfasst, müsste deswegen jedoch Klage einreichen.
Reparatur und Wiederherstellung eines Aufzugs sind vom Vermieter zu tragen.
Nicht beteiligen müssen sich Mieter im Parterre!
8 x 57 IS /// .357 Magnum /// 9mm Para /// .308 Win
-
Onlinecombatmiles
- .50 BMG
- Beiträge: 3167
- Registriert: Fr 27. Jan 2017, 09:18
Re: Alles rund ums Thema Wohnen
i muss mir mal das MRG reinziehen.. gibt's da a aktuelle Fassung im RIS?
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)
Re: Alles rund ums Thema Wohnen
Warum sollte es das nicht geben:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10002531
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10002531
Re: Alles rund ums Thema Wohnen
Der "Betrieb" ist etwas anderes als "Erhaltung".Wulpe hat geschrieben: So 5. Apr 2020, 20:51Nein, die Wartung eines Aufzugs fällt unter §24 MRG - „ Gesamtkosten des Betriebes dieser Anlage“. Abgesehen von der Wartung sind damit auch der Strom für den Aufzug und übrigens auch falls notwendig Feuerwehreinsätze zur Personenrettung Betriebskosten.Yukon hat geschrieben: So 5. Apr 2020, 19:54 Thema Aufzug: es wurde allen Mietern aliquot ein Vollwartungsvertrag als Betriebskosten weiterverrechnet, was von mir beeinsprucht wurde. §3 MRG hält fest, dass Erhaltungskosten vom Vermieter aus der Mietzinsreserve zu tragen sind. Der Vollwartungsvertrag deckt zwei Bereiche ab, einerseits die laufende Wartung (Instandhaltung), als auch eine Reparaturpauschale (Instandsetzung) für etwaige Reparaturen. Da die Instandsetzung jedenfalls der Erhaltungspflicht durch den Mieter entspricht, wurden aus dem Posten "Vollwartungsvertrag" 40% der Kosten zur Weiterverrechnung an die Mieter gestrichen, was doch runde €2000 weniger an Kosten pro Jahr für die Mietergemeinschaft bedeutet.
Meiner Meinung nach ist allerdings auch der Wartungsanteil (Instandhaltung) von der Erhaltungspflicht des Vermieters nach §3 MRG erfasst, müsste deswegen jedoch Klage einreichen.
Reparatur und Wiederherstellung eines Aufzugs sind vom Vermieter zu tragen.
Nicht beteiligen müssen sich Mieter im Parterre!
Unter "Betrieb" fallen die Kosten für die wöchentliche Funktionsprüfung (Vorsicht, das ist Landesgesetzgebung), die jährliche Überprüfung durch (beispielsweise) den TÜV, die Einrichtung und der Betrieb der Anbindung zu einer Störungsstelle falls das Ding steckenbleibt, die Energiekosten.
Mit eventuellen Einsatzkosten habe ich mich nicht beschäftigt, würde ich aber stehend freihändig und aus dem Bauch heraus den Erhaltungskosten hinzurechnen, sofern eine Störung (und damit eine nachfolgende Instandsetzung) damit verbunden war.
Ja, die Parterremieter müssen sich am Aufzug nicht beteiligen, sofern das in den Mietverträgen so festgehalten ist und dafür Sorge getragen wurde, dass diese den Aufzug nicht nutzen können, zB durch Schlüsselbetrieb. Ist das nicht der Fall, ist eine Beteiligung der Parterremieter jedenfalls zulässig und auch vorgesehen, da sie ja jederzeit die Aufzuganalage nutzen können. So zumindest mein Wissenstand.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod
Grün = Mod