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Kurzarbeit - Finanzielles
Kurzarbeit - Finanzielles
Mir stellen sich bzgl. Kurzarbeit zwei Fragen, zu denen ich auf den Seiten der AK etc. keine Antwort gefunden habe
1. sinken während der 3 oder 6 Monate vermindertem Einkommen auch etwaige Unterhaltszahlungen?
2. Im alten Abfertigungssystem bekommt man z. B. bei 15 Jahren Betriebszugehörigkeit ein halbes Jahresgehalt Abfertigung. Wird das verminderte Kurzarbeitsgehalt zur Berechnung herangezogen, d.h. sinkt die Abfertigung?
Hat jemand Ahnung?
1. sinken während der 3 oder 6 Monate vermindertem Einkommen auch etwaige Unterhaltszahlungen?
2. Im alten Abfertigungssystem bekommt man z. B. bei 15 Jahren Betriebszugehörigkeit ein halbes Jahresgehalt Abfertigung. Wird das verminderte Kurzarbeitsgehalt zur Berechnung herangezogen, d.h. sinkt die Abfertigung?
Hat jemand Ahnung?
8 x 57 IS /// .357 Magnum /// 9mm Para /// .308 Win
Re: Kurzarbeit - Finanzielles
Zu 1 kann ich nichts sagen. Zu 2: es wird auch das Urlaubsgeld in voller Höhe ausbezahlt, die Abfertigung ist davon ebenso nicht betroffen, da hier eine andere Bemessungsgrundlage gilt.
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
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Re: Kurzarbeit - Finanzielles
2 wurde ja bereits beantwortet, zu 1, ja denke schon aber erst mit dem nächstem Jahr, da du ja meines wissens Alimente jährlich Neu berechnen lassen kannst und das orientiert sich am Netto Jahreseinkommen.
Guns are like Potato Chips, you can't have just ONE... 

Re: Kurzarbeit - Finanzielles
Zu Abfertigung Alt: da bin ich mir nicht so sicher.
*Monatsentgelt = Jener Verdienst (Gehalt, Lohn, Zulagen,…), der sich aus den regelmäßig im Monat wiederkehrenden Bezügen zuzüglich des aliquoten Anteils an Urlaubs- und Weihnachtsgeld ergibt. Sind Entgeltteile zu berücksichtigen, die zwar regelmäßig, aber in wechselnder Höhe anfallen (zum Beispiel Provisionen, Überstunden), so ist ein Durchschnittsverdienst (des letzten Jahres oder der letzten 13 Wochen) heranzuziehen. Quelle: AK
*Monatsentgelt = Jener Verdienst (Gehalt, Lohn, Zulagen,…), der sich aus den regelmäßig im Monat wiederkehrenden Bezügen zuzüglich des aliquoten Anteils an Urlaubs- und Weihnachtsgeld ergibt. Sind Entgeltteile zu berücksichtigen, die zwar regelmäßig, aber in wechselnder Höhe anfallen (zum Beispiel Provisionen, Überstunden), so ist ein Durchschnittsverdienst (des letzten Jahres oder der letzten 13 Wochen) heranzuziehen. Quelle: AK
Re: Kurzarbeit - Finanzielles
Bzgl. Bemessungsgrundlage bin ich mir eben nicht sicher:diver99 hat geschrieben: Sa 11. Apr 2020, 11:28 Zu 1 kann ich nichts sagen. Zu 2: es wird auch das Urlaubsgeld in voller Höhe ausbezahlt, die Abfertigung ist davon ebenso nicht betroffen, da hier eine andere Bemessungsgrundlage gilt.
Nach § 23 Abs 1 AngG ist die Basis für die Berechnung des Abfertigungsanspruchs das für den letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührende Entgelt. Nach der Rechtsprechung ist darunter der sich aus den mit einer gewissen Regelmäßigkeit - wenn auch nicht jeden Monat - wiederkehrenden Bezügen ergebende Durchschnittsverdienst zu verstehen.
Die Abfertigung darf diesen als Bemessungsgrundlage dienenden Durchschnittsverdienst weder übersteigen noch hinter ihm zurückbleiben. Schwankt die Höhe des Entgelts innerhalb des letzten Jahres vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ist ein Zwölftel des gesamten Entgelts dieses Jahres als Bemessungsgrundlage der Abfertigung zugrunde zu legen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob diese Schwankungen durch variable Prämien, Zulagen, Provisionen, Sonderzahlungen oder Überstundenentgelte bewirkt werden.
https://www.weka.at/personalverrechnung ... -Gleitzeit
Klingt für mich eher so, als wäre das Kurzarbeitsgehalt heranzuziehen.
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Re: Kurzarbeit - Finanzielles
Wir haben gerade den Fall Ende Juni wegen einer Pensionierung. Wir haben die Auskunft erhalten, dass die Abfertigung vom ungekürzten Bruttogegehalt zu berechnen ist. Provisionen, Überstunden im Schnitt. Kann natürlich wegen Kurzarbeit hier niedriger sein.
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Benjamin Franklin (1706 - 1790)
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Re: Kurzarbeit - Finanzielles
Bei uns in der Firma haben wir auch Kurzarbeit.
Arbeite nur 2 Tage die Woche, Rest Urlaub. So fall ich selbst bis Oktober nicht in die Kurzarbeit sollte es noch so lange dauern. Fast 100 Tage Alturlaub sei dank, in der Not zahlt es sich aus, wenn man nur 10-15 Tage Urlaub geht im Jahr.
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Re: Kurzarbeit - Finanzielles
Ich vermutetWulpe hat geschrieben: Sa 11. Apr 2020, 11:09 Mir stellen sich bzgl. Kurzarbeit zwei Fragen, zu denen ich auf den Seiten der AK etc. keine Antwort gefunden habe
1. sinken während der 3 oder 6 Monate vermindertem Einkommen auch etwaige Unterhaltszahlungen?
2. Im alten Abfertigungssystem bekommt man z. B. bei 15 Jahren Betriebszugehörigkeit ein halbes Jahresgehalt Abfertigung. Wird das verminderte Kurzarbeitsgehalt zur Berechnung herangezogen, d.h. sinkt die Abfertigung?
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1. auf Antrag ja
2. ja
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Kurzarbeit - Finanzielles
Wie kommst du bei 2 auf ja?gewo hat geschrieben: Sa 11. Apr 2020, 12:31Ich vermutetWulpe hat geschrieben: Sa 11. Apr 2020, 11:09 Mir stellen sich bzgl. Kurzarbeit zwei Fragen, zu denen ich auf den Seiten der AK etc. keine Antwort gefunden habe
1. sinken während der 3 oder 6 Monate vermindertem Einkommen auch etwaige Unterhaltszahlungen?
2. Im alten Abfertigungssystem bekommt man z. B. bei 15 Jahren Betriebszugehörigkeit ein halbes Jahresgehalt Abfertigung. Wird das verminderte Kurzarbeitsgehalt zur Berechnung herangezogen, d.h. sinkt die Abfertigung?
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1. auf Antrag ja
2. ja
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Re: Kurzarbeit - Finanzielles
https://www.google.com/url?sa=t&source= ... 6602019725
Bitte lesenen Seite 4! Ich hoffe, der Link funktioniert.
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Re: Kurzarbeit - Finanzielles
Sonst Handlungsanleitung Corona Kurzarbeit WKO googeln.
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Re: Kurzarbeit - Finanzielles
Danke!diver99 hat geschrieben: Sa 11. Apr 2020, 12:43 https://www.google.com/url?sa=t&source= ... 6602019725
Bitte lesenen Seite 4! Ich hoffe, der Link funktioniert.
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Re: Kurzarbeit - Finanzielles
Das klingt für mich am logischsten weil,diver99 hat geschrieben: Sa 11. Apr 2020, 12:20 Wir haben gerade den Fall Ende Juni wegen einer Pensionierung. Wir haben die Auskunft erhalten, dass die Abfertigung vom ungekürzten Bruttogegehalt zu berechnen ist. Provisionen, Überstunden im Schnitt. Kann natürlich wegen Kurzarbeit hier niedriger sein.
1) wird die Kurzarbeit auch danach berechnet
2) Ist die Kurzarbeit eine zeitlich befristete Massnahme welche jedoch nicht in deinen bestehenden Arbeitsvertrag mit den dir zustehenden bzw ausgehandelten Konditionen eingreift.
Re: Kurzarbeit - Finanzielles
Hast rechtdiver99 hat geschrieben: Sa 11. Apr 2020, 12:39Wie kommst du bei 2 auf ja?gewo hat geschrieben: Sa 11. Apr 2020, 12:31Ich vermutetWulpe hat geschrieben: Sa 11. Apr 2020, 11:09 Mir stellen sich bzgl. Kurzarbeit zwei Fragen, zu denen ich auf den Seiten der AK etc. keine Antwort gefunden habe
1. sinken während der 3 oder 6 Monate vermindertem Einkommen auch etwaige Unterhaltszahlungen?
2. Im alten Abfertigungssystem bekommt man z. B. bei 15 Jahren Betriebszugehörigkeit ein halbes Jahresgehalt Abfertigung. Wird das verminderte Kurzarbeitsgehalt zur Berechnung herangezogen, d.h. sinkt die Abfertigung?
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1. auf Antrag ja
2. ja
Ist ja ein vertragliches Ding
Die pensionshöhe wird beeinflusst werden ... weil die durchrechnung orientiert sich ja an den SV Beiträgen ..
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Re: Kurzarbeit - Finanzielles
Ich muss dir leider widersprechen! Die SV ist, meines Wissens nach, in voller Höhe abzuführen. Die ist im Ausgleichssatz eingerechnet.gewo hat geschrieben: Sa 11. Apr 2020, 16:17Hast recht
Ist ja ein vertragliches Ding
Die pensionshöhe wird beeinflusst werden ... weil die durchrechnung orientiert sich ja an den SV Beiträgen ..
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