Kann mir bitte jemand erklären, warum bitte „Signalschüsse“ erlaubt sein sollen. Laut Auskunft des Polizeipressesprechers sind diese ja durchaus nicht unüblich.mrbungle hat geschrieben: ↑So 19. Apr 2020, 18:29"Diver99 man kann es auch übertreiben, lassen wir mal die Kirche im Dorf."
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DIE Geschichte mit den "Signalschüssen" bei Nenzing sind für mich eine besonders bedenkliche Entwicklung......
......Stattdessen feuerte zumindest einer der Beamten – noch immer sichtgeschützt durch Bäume und Sträucher – drei Warnschüsse(!) ab und ........
Den Waffengebrauch der Sicherheitsexekutive regelt soweit ich es weiß das Waffengebrauchsgesetz.
Den einfachen - nicht lebensgefährlichen (der ist in § 7 geregelt) Waffengebrauch regelt § 2 Waffengebrauchsgesetz.
Demnach ist der einfache, nicht lebensgefährliche Waffengebrauch zulässig
1. im Falle gerechter Notwehr;
2. zur Überwindung eines auf die Vereitlung einer rechtmäßigen Amtshandlung gerichteten Widerstandes;
3. zur Erzwingung einer rechtmäßigen Festnahme;
4. zur Verhinderung des Entkommens einer rechtmäßig festgehaltenen Person;
5. zur Abwehr einer von einer Sache drohenden Gefahr.
Was soll hier einschlägig sein? Gibt es sonst noch eine Norm, die die Verwendung der Dienstwaffe - insbesonde für „Signalschüsse“ erlaubt? Ich hätte keine gefunden. Wer mehr weiß, bitte um Aufklärung.