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T4E Quick Piercing System HDR50 11 Joule
Laut Beschreibung: "Freie Waffen Softair & CO2"
Zur rechtlichen Betrachtung:Gleich sechs Kugeln im Kaliber .50 lädst du problemlos in das Trommelmagazin und wehrst einen Angreifer mit bis zu 11 Joule ab.
Entsprechend der Herstellerangaben fällt dieser Gegenstand in den Waffenbegriff nach § 1 WaffG. Es soll damit die Angriffsfähigkeit eines Menschen herabgesetzt werden können. Entsprechend kann auch die Softairwaffen-Verordnung (siehe § 1) keine Anwendung finden.
Es handelt sich um eine Schusswaffe nach § 2 WaffG, da Geschosse durch einen Lauf verschossen werden. Es ist keine Faustfeuerwaffe nach § 3 WaffG, da keine Treibmittel verbrannt werden. Als Revolver is die Schusswaffe auch nicht halbautomatisch. Kategorie B scheidet aus.
Der § 45 WaffG scheidet aus, da es sich um ein Kaliber von 6 mm oder mehr handelt.
Es muss sich somit um eine Schusswaffe der Kategorie C handeln.
Hat jemand eine Idee, wieso diese Waffe dann als "Freie Waffen Softair & CO2" angeboten wird?