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Munition usw in den Steuerausgleich?
- combatmiles
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Re: Munition usw in den Steuerausgleich?
ok ich werds eh sehen... :/
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Re: Munition usw in den Steuerausgleich?
Warum sollte jemand Ausgaben für Dinge, die er im Arbeitsprozess braucht und die er nicht vom AG bekommt, nicht absetzen können?
Inet setze ich auch steuerlich ab, weil ich es eben auch beruflich brauche und einen Privatanteil ziehe ich mir ab.
Warum sollte das bei allem anderen nict funktionieren? 100% wirst nicht geltend machen können,. aber Privatanteil abziehen, einreichen und gut is.
Inet setze ich auch steuerlich ab, weil ich es eben auch beruflich brauche und einen Privatanteil ziehe ich mir ab.
Warum sollte das bei allem anderen nict funktionieren? 100% wirst nicht geltend machen können,. aber Privatanteil abziehen, einreichen und gut is.
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.
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Re: Munition usw in den Steuerausgleich?
das ist auch mein Denkansatz und Begründung für z.Bsp Munition.
Die Muni, die ich "im anderen Job" verschieße bekomm ich eh gestellt.. nur bist damit halt eher a Gefahr als sicher.. Deswegen trainiere/schieße ich eben sehr viel "nebenberuflich"..
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Re: Munition usw in den Steuerausgleich?
wie gesagtPapa Bär hat geschrieben: ↑Mi 13. Mai 2020, 11:28Warum sollte jemand Ausgaben für Dinge, die er im Arbeitsprozess braucht und die er nicht vom AG bekommt, nicht absetzen können?
Inet setze ich auch steuerlich ab, weil ich es eben auch beruflich brauche und einen Privatanteil ziehe ich mir ab.
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geht bei schusswaffen und zb Arbeitsbekleidung nicht (wenn man diese auch zu privaten Zwecke verwenden koennte)
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Re: Munition usw in den Steuerausgleich?
wie gesagtPapa Bär hat geschrieben: ↑Mi 13. Mai 2020, 11:28Warum sollte jemand Ausgaben für Dinge, die er im Arbeitsprozess braucht und die er nicht vom AG bekommt, nicht absetzen können?
Inet setze ich auch steuerlich ab, weil ich es eben auch beruflich brauche und einen Privatanteil ziehe ich mir ab.
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Re: Munition usw in den Steuerausgleich?
wie gesagtPapa Bär hat geschrieben: ↑Mi 13. Mai 2020, 11:28Warum sollte jemand Ausgaben für Dinge, die er im Arbeitsprozess braucht und die er nicht vom AG bekommt, nicht absetzen können?
Inet setze ich auch steuerlich ab, weil ich es eben auch beruflich brauche und einen Privatanteil ziehe ich mir ab.
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Re: Munition usw in den Steuerausgleich?
deswegen hab ich auch eine Kalibertrennung vorgenommen... .45 Privat, 9x19 "dienstlich"...
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Re: Munition usw in den Steuerausgleich?
weil die Bevölkerung links wählt und der Staat somit das Geld anderer Leute braucht um Popup-Radwege aufzupinseln für ein paar Tage.Papa Bär hat geschrieben: ↑Mi 13. Mai 2020, 11:28Warum sollte jemand Ausgaben für Dinge, die er im Arbeitsprozess braucht und die er nicht vom AG bekommt, nicht absetzen können?
Inet setze ich auch steuerlich ab, weil ich es eben auch beruflich brauche und einen Privatanteil ziehe ich mir ab.
Warum sollte das bei allem anderen nict funktionieren? 100% wirst nicht geltend machen können,. aber Privatanteil abziehen, einreichen und gut is.
Von wegen was man alles absetzen kann kommen immer irgendwelche schlauen Sprüche von Typen die irgendwas in die sonstigen Werbungskosten reinrechnen, nie in der Stichprobe waren und dann denken dass sie Ahnung haben. Zu 99% hat sich das ganze aber einfach keiner angeschaut.
Aus diversen Urteilen gibt es halt ein Bild was geht und was nicht, und dieses Bild sagt: Internet geht, Kleidung nicht (Muni weiß ich nicht aber was Gewo sagt glaub ich sofort). Beschwerden darüber kann man an Sebastian Kurz richten, er möge die Gesetzeslage ändern.
Re: Munition usw in den Steuerausgleich?
Ich befürchte, dass das Finanzamt dein (wenn ich das richtig verstanden habe) freiwilliges Training weder notwendig zum
Erwerb,
der Sicherung
oder Erhaltung
deines Einkommen ansehen wird.
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oder Erhaltung
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8 x 57 IS /// .357 Magnum /// 9mm Para /// .308 Win
Re: Munition usw in den Steuerausgleich?
edit ......
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- Radetz
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Re: Munition usw in den Steuerausgleich?
Einkommensteuerrichtlinien RZ 4755
Waffen
Aufwendungen für Waffen zum Schutz der körperlichen Integrität sind typischerweise der Lebenführung zuzurechnen, und zwar auch dann, wenn die allenfalls drohende Gefahr mit der betrieblichen oder beruflichen Stellung verbunden ist (VwGH 17.9.1990, 89/14/0277). Abzugsfähige Aufwendungen liegen nur dann vor, wenn die Waffe unmittelbar zur Berufsausübung erforderlich ist (zB Berufsjäger).
Die Grundmessage der VwGH Entscheidung lautet:
Die Aufwendungen für die Waffe stellen daher keine Werbungskosten dar, sondern sind als Kosten der Lebensführung nicht abzugsfähig.
Waffen
Aufwendungen für Waffen zum Schutz der körperlichen Integrität sind typischerweise der Lebenführung zuzurechnen, und zwar auch dann, wenn die allenfalls drohende Gefahr mit der betrieblichen oder beruflichen Stellung verbunden ist (VwGH 17.9.1990, 89/14/0277). Abzugsfähige Aufwendungen liegen nur dann vor, wenn die Waffe unmittelbar zur Berufsausübung erforderlich ist (zB Berufsjäger).
Die Grundmessage der VwGH Entscheidung lautet:
Die Aufwendungen für die Waffe stellen daher keine Werbungskosten dar, sondern sind als Kosten der Lebensführung nicht abzugsfähig.
- Radetz
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Re: Munition usw in den Steuerausgleich?
Einkommensteuerrichtlinien RZ 4755
Waffen
Aufwendungen für Waffen zum Schutz der körperlichen Integrität sind typischerweise der Lebenführung zuzurechnen, und zwar auch dann, wenn die allenfalls drohende Gefahr mit der betrieblichen oder beruflichen Stellung verbunden ist (VwGH 17.9.1990, 89/14/0277). Abzugsfähige Aufwendungen liegen nur dann vor, wenn die Waffe unmittelbar zur Berufsausübung erforderlich ist (zB Berufsjäger).
Die Grundmessage der VwGH Entscheidung lautet:
Die Aufwendungen für die Waffe stellen daher keine Werbungskosten dar, sondern sind als Kosten der Lebensführung nicht abzugsfähig.
Waffen
Aufwendungen für Waffen zum Schutz der körperlichen Integrität sind typischerweise der Lebenführung zuzurechnen, und zwar auch dann, wenn die allenfalls drohende Gefahr mit der betrieblichen oder beruflichen Stellung verbunden ist (VwGH 17.9.1990, 89/14/0277). Abzugsfähige Aufwendungen liegen nur dann vor, wenn die Waffe unmittelbar zur Berufsausübung erforderlich ist (zB Berufsjäger).
Die Grundmessage der VwGH Entscheidung lautet:
Die Aufwendungen für die Waffe stellen daher keine Werbungskosten dar, sondern sind als Kosten der Lebensführung nicht abzugsfähig.
Re: Munition usw in den Steuerausgleich?
hope springs eternal - aber ich würde mir da keine Hoffnungen machen, dass schwarze / wetterfeste Bekleidung, Waffen, Munition als Werbungskosten durchgehen
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dvc & AA
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Re: Munition usw in den Steuerausgleich?
Ja, voll der linke Undercover-AgentPaddy91 hat geschrieben: ↑Mi 13. Mai 2020, 13:24weil die Bevölkerung links wählt und der Staat somit das Geld anderer Leute braucht um Popup-Radwege aufzupinseln für ein paar Tage.Papa Bär hat geschrieben: ↑Mi 13. Mai 2020, 11:28Warum sollte jemand Ausgaben für Dinge, die er im Arbeitsprozess braucht und die er nicht vom AG bekommt, nicht absetzen können?
Inet setze ich auch steuerlich ab, weil ich es eben auch beruflich brauche und einen Privatanteil ziehe ich mir ab.
Warum sollte das bei allem anderen nict funktionieren? 100% wirst nicht geltend machen können,. aber Privatanteil abziehen, einreichen und gut is.
Von wegen was man alles absetzen kann kommen immer irgendwelche schlauen Sprüche von Typen die irgendwas in die sonstigen Werbungskosten reinrechnen, nie in der Stichprobe waren und dann denken dass sie Ahnung haben. Zu 99% hat sich das ganze aber einfach keiner angeschaut.
Aus diversen Urteilen gibt es halt ein Bild was geht und was nicht, und dieses Bild sagt: Internet geht, Kleidung nicht (Muni weiß ich nicht aber was Gewo sagt glaub ich sofort). Beschwerden darüber kann man an Sebastian Kurz richten, er möge die Gesetzeslage ändern.
Zum Thema:
Ich schreib in den Ausgleich immer alles rein was meiner Meinung nach zu "Erwerb, Sicherung, Erhaltung des Einkommens" gehört und nicht dezitiert ausgeschlossen ist (soweit ich halt weis). Bei den beiden Stichproben die ich hatte hat das Finanzamt halt deren "Meinung" dagegen gehalten. War aber auch kein Problem das sie mir halt 2-3 Sachen rausgestrichen haben. Bin ja keiner der das alles wissen muss....
Grüße, Alex
PS: nächstes Jahr schreib ich auch erstmals einen Haufen Druckerpatronen, Papier, Bürozeugs rein; hatte ja in den letztn Wochen wie so viele teilweise Home-Office. Mals schauen was da geht...
Re: Munition usw in den Steuerausgleich?
wenn mir mein Arbeitgeber vorschreibt eine Waffe zu tragen (nicht ausschließlich zum Selbstschutz sondern etwa zur Fremdsicherung - Bodyguard oder so) aber nicht zur Verfügung stellt trifft dies wohl zu, oder?Radetz hat geschrieben: ↑Mi 13. Mai 2020, 21:23Einkommensteuerrichtlinien RZ 4755
Waffen
Aufwendungen für Waffen zum Schutz der körperlichen Integrität sind typischerweise der Lebenführung zuzurechnen, und zwar auch dann, wenn die allenfalls drohende Gefahr mit der betrieblichen oder beruflichen Stellung verbunden ist (VwGH 17.9.1990, 89/14/0277). Abzugsfähige Aufwendungen liegen nur dann vor, wenn die Waffe unmittelbar zur Berufsausübung erforderlich ist (zB Berufsjäger).
Die Grundmessage der VwGH Entscheidung lautet:
Die Aufwendungen für die Waffe stellen daher keine Werbungskosten dar, sondern sind als Kosten der Lebensführung nicht abzugsfähig.
Grüße