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Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- 9mm Para
- Beiträge: 32
- Registriert: Do 13. Feb 2020, 16:04
Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe
Ah ok, super..!
Und ich kann also auch ohne Probleme theoretisch zuerst das Wechselsystem - und dann erst die Pistole kaufen?
Und ich kann also auch ohne Probleme theoretisch zuerst das Wechselsystem - und dann erst die Pistole kaufen?
Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe
Kannst auf jeden Fall.
Ausbildung: Übungsleiterausbildung, Schießtechniklehrgang, Kampfrichter: FFWGK, PPC1500, ISSF
Geräte: Oschatz Viper 6", CZ Shadow, 1911 .45, Walther PP u PPK 7,65, GSP .22 und .32, OSP .22 kurz, Freie Pistole .22, S&W Revolver .22
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- 9mm Para
- Beiträge: 32
- Registriert: Do 13. Feb 2020, 16:04
Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe
Super, vielen Dank!
Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe
Das wäre auch nur logisch und der einfachste Weg mMn. auch noch!
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
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Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe
seit 14.12.2019 brauchst keine rückfragen mehr
doubleaction OG, Wien
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe
Kann man eigentlich (einen kompletten aber halt Trommel extra gelagert) Revolver als Wechselsystem bekommen?
LG Wolfgang
LG Wolfgang
22 lr,5,7x28,32 S&W long,320 kurz,9mmk,9mm Para,38/357,357 Sig, 10mmAuto,40S&W,44 Remington Magnum,45ACP,454Casull,500 S&W,
31,36,44VL,12/70
6,5x55SE,223 Remington,308 Win,Palma;243 Win, 6mm PPC, .264 Win Mag
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Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe
nein
der rahmen eines Revolvers ist ja waffenrelevant da der stossboden (dieser ist gasdruckbelastet) im rahmen ist
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Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe
Also Wechselsysteme, rein technisch gesehen, gibt es.
Aber wie gewo sagt, wirst du einen Basisrevolver als Waffe brauchen, wie früher
https://www.wko.at/site/zivile-sicherhe ... endler.pdf
Hier kann man auch nachlesen, was laut ZWR als Zubehör bezeichnet wird.
Aber wie gewo sagt, wirst du einen Basisrevolver als Waffe brauchen, wie früher
https://www.wko.at/site/zivile-sicherhe ... endler.pdf
Hier kann man auch nachlesen, was laut ZWR als Zubehör bezeichnet wird.
Glock 19
OA 15 BL
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Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe
Schade, kein kurzes Baby für meinen neuen 627 V-Comp.
LG Wolfgang
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Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe
Gibt es irgendwo eine verständliche Erklärung dazu, was ein Wechselsystem ist und wie dieses waffenrechtlich behandelt wird ?
Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe
logisch
waffg 1996 §2(2)
Die Bestimmungen über Schusswaffen gelten auch für wesentliche Bestandteile von Schusswaffen. Dabei handelt es sich um Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse und andere diesen entsprechenden wesentliche Bestandteile von Schusswaffen – auch wenn sie Bestandteil eines anderen Gegenstandes geworden sind –, sofern sie bei der Schussabgabe gasdruckbelastet, verwendungsfähig und nicht Kriegsmaterial sind. Sie gelten jedoch nicht für Einsteckläufe mit Kaliber unter 5,7 mm.
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Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe
Danke, aber das erklärt für mich vorerst mal überhaupt nichts. Hier sprechen viele immer davon, dass sie mit Wechselsystemen und beschränkten Plätzen auf der WBK irgendwelche Vorteile erzielen. Das ist es, was ich meinte.
Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe
Wechselsystem = Wechsellauf + Wechselverschluss
member the old PD design ? oh I member
Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe
das waffengesetz ist vergleichsweise gut verstaendlich
viel mehr als den §2(2) gibts dazu ned
er ist eindeutig
mehr muss da auch ned stehen
versuch mal anhand des gesetzes a lohnabrechnung zu erstellen oder a durchfuhrerklaerung fuer dual-use gueter ... da rockt der baer!
es gibt keine platzvorteile durch wechselsytem kauf
brauchst du ein wechsysten, dann kauf es
brauchst du keins, dann lass es
brauchst du zu deinem wechselsystem zb fuer eine andere disziplin einen getrennten einzelnen lower oder ein anders konfguriertes griffstueck zusaetzlich, dann kauf es
wenn nicht dann lass es
du hast am ende immer deine zulaessige anzahl an waffen
und die zulaessige anzahl an wechselsytemen
kein vorteil
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Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe
Ist nur ggf. nervig, wenn du eine Waffe verkaufst, die noch nicht auf dich gemeldet ist lt ZWR. Ist mir schon zweimal passiert. Jeweils per email von meiner BH gefragt wie / was / wann - hab dann immer die ursprüngliche Überlassung & das email der Übermittlung weitergeleitet und alles war ok. Aber merke: immer alles aufheben, auch das email!gewo hat geschrieben: ↑Fr 22. Mai 2020, 13:54es obliegt dann der behoerde ob und wann sie diese kat B ueberlassungsmeldungen ins ZWR eingibt
es gibt behoerde die das nur mit wochen- oder monatelanger Verzögerung tun, oder auch garnicht ....
ist fuer den kunden genauso bedeutungslos wie fuer die haendler, beide haben ja ihre Verpflichtung erfüllt
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dvc & AA
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