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Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Dass Wien die "hast du Mag, holst du Waffe"-Strategie nicht mehr fährt, geht klar daraus hervor. Was macht man jetzt stattdessen? Hat man resigniert und beginnt Magazine einzeln einzutragen?
ASL - Verein - SSC Stetten
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Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Mir ist schon klar wie das angeblich laufen soll, die Frage ist was die Rechtsgrundlage dafür ist bzw. wie das im ZWR implementiert ist.Bdave hat geschrieben: ↑Mi 27. Mai 2020, 17:21Magazine darfst behalten und bleiben bei dir im ZWR registriert. Die Waffe kannst ohne Mag. als B verkaufen, oder mit Magazin an einen berechtigten. Den A Platz darfst behalten und mit zB. einer AK füllen. Für diese darfst du dann wieder Magazine nachkaufen.
Beispiel:
Habe x Mags zu Kat. A Waffe gemeldet und kann solche beliebig nachkaufen, diese sind im ZWR nehme ich mal an irgendwie mit dieser Waffe verknüpft
Nebenbei habe ich y Z9/10 Plätze die belegt sind oder auch gar keine.
Verkaufe ich nun die Kat. A Waffe können die dazu gehörigen Magazine nicht mehr mit besagter Waffe verknüpft sein und ich besitze somit auch keine Bewilligung zu deren Besitz. Die Z9/10 Plätze sind voll also entweder Platzüberschreitung oder gar keine solchen Plätze. Wie soll das bitte in der Praxis funktionieren? Dazu müsste die Behörde beim Verkauf der Waffe eine wie auch immer geartete Bewilligung für die nun herrenlosen Mags ausstellen oder mir dafür Z9/10 Plätze geben.
Wie soll ich ansonsten den rechtmäßigen Besitz belegen?

Ich werde jedenfalls versuchen möglichst viele Magazine auf Z9/10 zu melden denn für die habe ich eine Bewilligung die Hand und Fuß hat und etwas über eine Rechtsmeinung hinausgeht.
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
auf Seite 12 hab ich einen ZWR Ausschnitt gepostet wie das ausschaut.
Die Waffe wird mit einem Magazin eingetragen. Die restlichen Magazine werden als Z9 bzw Z10 einzeln erfasst. Verkaufst du die Waffe und behältst die Magazine, wird das eine auf die Waffe gemeldete einzeln eingetragen und die Waffe als B verkauft.
Somit behältst du die Berechtigung für die Magazine, unabhängig von der Waffe.
Die Waffe wird mit einem Magazin eingetragen. Die restlichen Magazine werden als Z9 bzw Z10 einzeln erfasst. Verkaufst du die Waffe und behältst die Magazine, wird das eine auf die Waffe gemeldete einzeln eingetragen und die Waffe als B verkauft.
Somit behältst du die Berechtigung für die Magazine, unabhängig von der Waffe.
- Black Rifles Matter -
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Spannend. Wirkt logisch und nachvollziehbar. Ich hab mittlerweile eine Karte mit 2x A (je 1x KW und LW), im ZWR sind die Waffen als B aufgeführt weiterhin und Magazine scheinen keine auf.Bdave hat geschrieben: ↑Do 28. Mai 2020, 14:16auf Seite 12 hab ich einen ZWR Ausschnitt gepostet wie das ausschaut.
Die Waffe wird mit einem Magazin eingetragen. Die restlichen Magazine werden als Z9 bzw Z10 einzeln erfasst. Verkaufst du die Waffe und behältst die Magazine, wird das eine auf die Waffe gemeldete einzeln eingetragen und die Waffe als B verkauft.
Somit behältst du die Berechtigung für die Magazine, unabhängig von der Waffe.
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Ok, genau so hätte ich das eigentlich gerne. 1 Mag pro Kat. A Waffe, der Rest Z9/10.
Trotzdem - wie geht das wenn ich später zur Waffe Magazine dazukaufe was ich ja angeblich beliebig darf? Die können ja nicht Z9/10 eingetragen werden wenn ich dafür keine freien Plätze habe. Außer man gibt mir diese zusätzlich - was theoretisch bei jedem Magazinkauf ohne freie Z9/10 Plätze wieder einer neuen WBK bedarf. Das kann ich mir auch nicht vorstellen.
Das Grundproblem bleibt also bestehen, woraus leitet sich die Besitzerlaubnis für für die "einzeln eingetragenen" Magazine ab die nicht unter Z9/10 laufen? Bekommt man da was schriftlich?
Trotzdem - wie geht das wenn ich später zur Waffe Magazine dazukaufe was ich ja angeblich beliebig darf? Die können ja nicht Z9/10 eingetragen werden wenn ich dafür keine freien Plätze habe. Außer man gibt mir diese zusätzlich - was theoretisch bei jedem Magazinkauf ohne freie Z9/10 Plätze wieder einer neuen WBK bedarf. Das kann ich mir auch nicht vorstellen.
Das Grundproblem bleibt also bestehen, woraus leitet sich die Besitzerlaubnis für für die "einzeln eingetragenen" Magazine ab die nicht unter Z9/10 laufen? Bekommt man da was schriftlich?
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Ich muss nochmal präzisieren weil mein Text ned ganz zu den Bildern passt.
Die Waffe wird mit einem Magazin so eingetragen -> § 17/1/8 Halbautomat +10 Magazin Oberland Arms
Die restlichen, passenden Magazine werden so eingetragen -> § 17/1/8 passendes Magazin >10 o Magazin Oberland Arms
Magazine ohne dazugehöriger Waffe werden so eingetragen -> § 17/1/10 +10 Magazin bzw. § 17/1/9 +20 Magazin
Wenn du zB für eine bestehende Z8 Waffe Magazine nachkaufst, werden die als § 17/1/8 passendes Magazin >10 o Magazin einzeln eingetragen. Sind somit keine Z9 oder Z10 Magazine und scheinen auch nicht auf der WBK auf.
Wenn du die Waffe verkaufst, weiß ich auch ned genau wie sie die Magazine dann im ZWR benennen. Vielleicht bleiben die auch einfach mit der gleichen Bezeichnung so stehen.
Die Waffe wird mit einem Magazin so eingetragen -> § 17/1/8 Halbautomat +10 Magazin Oberland Arms
Die restlichen, passenden Magazine werden so eingetragen -> § 17/1/8 passendes Magazin >10 o Magazin Oberland Arms
Magazine ohne dazugehöriger Waffe werden so eingetragen -> § 17/1/10 +10 Magazin bzw. § 17/1/9 +20 Magazin
Wenn du zB für eine bestehende Z8 Waffe Magazine nachkaufst, werden die als § 17/1/8 passendes Magazin >10 o Magazin einzeln eingetragen. Sind somit keine Z9 oder Z10 Magazine und scheinen auch nicht auf der WBK auf.
Wenn du die Waffe verkaufst, weiß ich auch ned genau wie sie die Magazine dann im ZWR benennen. Vielleicht bleiben die auch einfach mit der gleichen Bezeichnung so stehen.
- Black Rifles Matter -
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
bei meiner Meldung (im Jänner) habe ich je eine Z7 und eine Z8 angegeben und darüber hinaus weitere > HA-Magazine - weder die Typen / Anzahl der Mags zur Z7-Altbestandswaffe noch die Typen / Anzahl der Mags zu Z8-Altbestandswaffe noch die Zahl / Type der sonstigen Magazine haben interessiert (ich habe natürlich dennoch Type und Anzahl schriftlich gemeldet)
Erklärung des SB: das sei alles mit dem Z7 und Z8 Platz gedeckt, weil ich könnte mir nach Verkauf der Waffe (der Z7 oder Z8 ohne große Mags als KatB) ja eine andere Waffe auf den dann freien Z7 oder Z8 Platz kaufen, ich müsste dabei ja natürlich die Mags nicht verkaufen / abgeben und könnte dann auch ohne Mengenbegrenzung neue große Magazine für die neue Z7 bzw Z8 Waffe kaufen - daher macht es keinen Sinn irgendwelche Mags zu registrieren bei Z7 oder Z8
Erklärung des SB: das sei alles mit dem Z7 und Z8 Platz gedeckt, weil ich könnte mir nach Verkauf der Waffe (der Z7 oder Z8 ohne große Mags als KatB) ja eine andere Waffe auf den dann freien Z7 oder Z8 Platz kaufen, ich müsste dabei ja natürlich die Mags nicht verkaufen / abgeben und könnte dann auch ohne Mengenbegrenzung neue große Magazine für die neue Z7 bzw Z8 Waffe kaufen - daher macht es keinen Sinn irgendwelche Mags zu registrieren bei Z7 oder Z8
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dvc & AA

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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Genau dieses Wording hab ich auch bekommen.m_a_d hat geschrieben: ↑Do 28. Mai 2020, 19:07bei meiner Meldung (im Jänner) habe ich je eine Z7 und eine Z8 angegeben und darüber hinaus weitere > HA-Magazine - weder die Typen / Anzahl der Mags zur Z7-Altbestandswaffe noch die Typen / Anzahl der Mags zu Z8-Altbestandswaffe noch die Zahl / Type der sonstigen Magazine haben interessiert (ich habe natürlich dennoch Type und Anzahl schriftlich gemeldet)
Erklärung des SB: das sei alles mit dem Z7 und Z8 Platz gedeckt, weil ich könnte mir nach Verkauf der Waffe (der Z7 oder Z8 ohne große Mags als KatB) ja eine andere Waffe auf den dann freien Z7 oder Z8 Platz kaufen, ich müsste dabei ja natürlich die Mags nicht verkaufen / abgeben und könnte dann auch ohne Mengenbegrenzung neue große Magazine für die neue Z7 bzw Z8 Waffe kaufen - daher macht es keinen Sinn irgendwelche Mags zu registrieren bei Z7 oder Z8
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Was wird dann kontrolliert, wenn sie nicht wissen, wie viele man hat?Balistix hat geschrieben: ↑Do 28. Mai 2020, 20:05Genau dieses Wording hab ich auch bekommen.m_a_d hat geschrieben: ↑Do 28. Mai 2020, 19:07bei meiner Meldung (im Jänner) habe ich je eine Z7 und eine Z8 angegeben und darüber hinaus weitere > HA-Magazine - weder die Typen / Anzahl der Mags zur Z7-Altbestandswaffe noch die Typen / Anzahl der Mags zu Z8-Altbestandswaffe noch die Zahl / Type der sonstigen Magazine haben interessiert (ich habe natürlich dennoch Type und Anzahl schriftlich gemeldet)
Erklärung des SB: das sei alles mit dem Z7 und Z8 Platz gedeckt, weil ich könnte mir nach Verkauf der Waffe (der Z7 oder Z8 ohne große Mags als KatB) ja eine andere Waffe auf den dann freien Z7 oder Z8 Platz kaufen, ich müsste dabei ja natürlich die Mags nicht verkaufen / abgeben und könnte dann auch ohne Mengenbegrenzung neue große Magazine für die neue Z7 bzw Z8 Waffe kaufen - daher macht es keinen Sinn irgendwelche Mags zu registrieren bei Z7 oder Z8
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
muss aber schon laenger her sein, oder?Balistix hat geschrieben: ↑Do 28. Mai 2020, 20:05Genau dieses Wording hab ich auch bekommen.m_a_d hat geschrieben: ↑Do 28. Mai 2020, 19:07bei meiner Meldung (im Jänner) habe ich je eine Z7 und eine Z8 angegeben und darüber hinaus weitere > HA-Magazine - weder die Typen / Anzahl der Mags zur Z7-Altbestandswaffe noch die Typen / Anzahl der Mags zu Z8-Altbestandswaffe noch die Zahl / Type der sonstigen Magazine haben interessiert (ich habe natürlich dennoch Type und Anzahl schriftlich gemeldet)
Erklärung des SB: das sei alles mit dem Z7 und Z8 Platz gedeckt, weil ich könnte mir nach Verkauf der Waffe (der Z7 oder Z8 ohne große Mags als KatB) ja eine andere Waffe auf den dann freien Z7 oder Z8 Platz kaufen, ich müsste dabei ja natürlich die Mags nicht verkaufen / abgeben und könnte dann auch ohne Mengenbegrenzung neue große Magazine für die neue Z7 bzw Z8 Waffe kaufen - daher macht es keinen Sinn irgendwelche Mags zu registrieren bei Z7 oder Z8
seit mehreren Monaten muss die stueckzahl angegeben werden
eigentlich in allen behoerden
nur die welche sofort nach dem Stichtag gemeldet haben sind da "durchgerutscht"
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Finde ich trotzdem absurd. Ich kann doch nicht rechtmäßig Z7 / Z8 Magazine besitzen wenn ich keine dazugehörige Waffe habe. Wenn ich mein Altbestand-AR verkaufe, stattdessen eine AK auf den A-Platz kaufe habe ich die nun waffenlosen AR-Magazine trotzdem als Z8, für die AK kann ich nun auch Z8 Mags kaufen. Dann verkaufe ich die AK, behalte die neu erworbenen AK-Mags auch als Z8 und mache das mit der nächsten Waffe ad infinitum oder wie?
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Prinzipiell klingt das auf den ersten Blick ja gut. Aber de facto habt ihr keine Genehmigung nach Z9 und Z10.Balistix hat geschrieben: ↑Do 28. Mai 2020, 20:05Genau dieses Wording hab ich auch bekommen.m_a_d hat geschrieben: ↑Do 28. Mai 2020, 19:07bei meiner Meldung (im Jänner) habe ich je eine Z7 und eine Z8 angegeben und darüber hinaus weitere > HA-Magazine - weder die Typen / Anzahl der Mags zur Z7-Altbestandswaffe noch die Typen / Anzahl der Mags zu Z8-Altbestandswaffe noch die Zahl / Type der sonstigen Magazine haben interessiert (ich habe natürlich dennoch Type und Anzahl schriftlich gemeldet)
Erklärung des SB: das sei alles mit dem Z7 und Z8 Platz gedeckt, weil ich könnte mir nach Verkauf der Waffe (der Z7 oder Z8 ohne große Mags als KatB) ja eine andere Waffe auf den dann freien Z7 oder Z8 Platz kaufen, ich müsste dabei ja natürlich die Mags nicht verkaufen / abgeben und könnte dann auch ohne Mengenbegrenzung neue große Magazine für die neue Z7 bzw Z8 Waffe kaufen - daher macht es keinen Sinn irgendwelche Mags zu registrieren bei Z7 oder Z8
Wenn da nach ein paar Jahren nachdem die Übergangsfrist abgelaufen ist eine andere Rechtmeinung herscht, habt ihr Magazine ohne entsprechende Bewilligung...
Also ich bin ganz froh, dass meine Behörde die Magazine die nicht zu meiner "Z.7" bzw. "Z.8" passen extra als "Z.9" bzw. "Z.10" genehmigt hat....
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Genauso sehe ich das auch. Ich denke nur ein Z9 bzw. Z10 Platz ist ein auf Dauer rechtssicherer Platz, unabhängig vom Verkauf der dazugehörigen Waffe und vergleichbar mit einem A/B Platz. Und als solcher auch auf der WBK vermerkt.
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Wenn ich in die Detailansicht eines registrierten Magazines gehe, hab ich dort einen Button "Magazin duplizieren".
Habt ihr den auch? Irgendjemand eine Idee wozu der gut ist? Ich trau mich nicht draufzudrücken...
Habt ihr den auch? Irgendjemand eine Idee wozu der gut ist? Ich trau mich nicht draufzudrücken...
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
du als Privatperson ?
member the old PD design ? oh I member