Ja, verstehe ich schon.

Aber bitte bedenke dass du "man" und nicht "ich" geschrieben hast und das klingt schon nach allgemeiner Empfehlung. Gerade im Hinblick darauf dass hier offenbar vielen Benutzern der Wert eines Z9/Z10 Platzes gar nicht bewusst ist halt ich das für keine gute Idee. Wenn die Behörden damit durchkommen Z9/Z10 Plätze zu verweigern und das erstmal "gelebte Praxis" ist wird es noch schwerer zu unserem Recht zu kommen.
Deswegen nochmal - es ist erstens rechtlich fragwürdig woraus sich die Besitzbewilligung von Magazinen ohne dazugehörige Waffe und ohne Z9/Z10 Eintrag ableiten soll, zweitens darfst du solche Magazine zwar - vorerst - besitzen und an Berechtigte verkaufen (was auch schwieriger ist wenn keiner solche Plätze frei hat) aber dann sind sie weg. Die Z9/Z10 Plätze bleiben analog zu A/B Plätzen erhalten, sind auf der WBK vermerkt und stellen eine Bewilligung dar wie sie im Waffengesetz für diesen Fall vorgesehen ist. Jeder der darauf verzichtet schadet nicht nur sich selbst sondern schwächt auch die Position anderer Antragsteller. Das möchte ich ehrlich gesagt vermeiden.