Jiggler hat geschrieben: ↑Mi 3. Jun 2020, 00:36
AUG-andy hat geschrieben: ↑Mi 27. Mai 2020, 16:31
Und das wird als Wechselsystem gemeldet. Geht aber nur bei Neuwaffen die noch nicht im ZWR als ganze Waffe gemeldet wurden.
Selber als WS melden geht wie du schreibst wohl nicht, aber Kann das auch nicht der BüMa oder Händler auftrennen bei einer Gebrauchtwaffe?
seit 19.12. nicht mehr
da nun im ZWR jeder Eintrag nachvollziehbar sein muss
ein Objekt das einmal im ZWR ist muss im ZWR bleiben, es kann nicht einfach "weg" sein
und ein Objekt das nicht bereits im ZWR ist kann nicht plötzlich "da sein"
fuer kat C hat das die Auswirkung, dass waffen die nicht bereits im ZWR sind nun nicht mehr (problemlos) reingemeldet werden koennen
frueher war das moeglich
da hat es keinen interessiert wo die waffe hergekommen ist
fuer die wechselsystemkaeufe hat das die Auswirkung das eine waffe die als komplette waffe im ZWR drinnen steht nicht mehr (problemlos) als wechselsystem verkauft werden kann, da sie trotzdem als waffe im bestand des letzten Besitzers (des Händlers) stehen bleibt.
es fehlt also quasi die nötige Information "wo ist es hingegangen?"
es kann auch nicht mehr plötzlich ein wechselssystem "aus dem nichts" an wen verkauft werden da ein verkauf (problemlos) nur mehr moeglich ist wenn der weg des Gegenstandes nachvollziehbar im ZWR ersichtlich ist
also quasi "wo kommt es her"
das auftrennen einer waffe auf ein wechselsystem oder die Zusammenführung eines Wechselsystems auf eine waffe ist nur mit Hilfe der behoerde moeglich.
die haben meist keine Freude damit weil der Vorgang im ZWR so nicht vorgesehen ist.
da gibts daher kooperative und umkooperative behoerden
es kann also gehen oder auch nicht
in aller Regel brauchst dazu ein gutachten eines SV um ca € 100,-
manchmal gehts trotz gutachten nicht