Guten Morgen!
Kleines Update: Habe gerade mit der Sachbearbeiterin der BH Kufstein telefoniert.
Email mit eingescannten Kaufvertrag genügt !!!
Also alles in allen in 2 Minuten passiert.
Gruss Hannes
ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
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Registrierung B Waffe gebraucht
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- 9mm Para
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- Registriert: Mi 31. Jan 2018, 12:44
Re: Registrierung B Waffe gebraucht
Frage: braucht man eigentlich auch den ursprünglichen Kaufbeleg (Rechnung)?
Hätte eine gebrauchte Waffe im Visir, aber der Verkäufer hat seine Rechnung aus dem Vorjahr nicht mehr.
Könnte man diese beim ursprünglichen Händler als Duplikat bekommen?
Oder ist dies ein Indiz, die Waffe nicht zu nehmen?
Hätte eine gebrauchte Waffe im Visir, aber der Verkäufer hat seine Rechnung aus dem Vorjahr nicht mehr.
Könnte man diese beim ursprünglichen Händler als Duplikat bekommen?
Oder ist dies ein Indiz, die Waffe nicht zu nehmen?
Re: Registrierung B Waffe gebraucht
Brauchst nicht, wozu auch? Überlassungsformular ausfüllen und gut ist.chipsy57 hat geschrieben: ↑Do 4. Jun 2020, 06:03Frage: braucht man eigentlich auch den ursprünglichen Kaufbeleg (Rechnung)?
Hätte eine gebrauchte Waffe im Visir, aber der Verkäufer hat seine Rechnung aus dem Vorjahr nicht mehr.
Könnte man diese beim ursprünglichen Händler als Duplikat bekommen?
Oder ist dies ein Indiz, die Waffe nicht zu nehmen?
ASL - Verein - SSC Stetten
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Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.
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Re: Registrierung B Waffe gebraucht
Lieber Threadersteller,
frag einfach auf deiner zuständigen Behörde nach. Dann ist alles sofort klar. Sei in deinen waffenrechtlichen Belangen eigenverantwortlich.
Hier ist Internetforum. Mit scharf? Mit alles. Kasperl, Petzi, Krokodil, Tintifax, die Grossmutter...alle sind da
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Re: Registrierung B Waffe gebraucht
Nein, man braucht nicht den ursprünglichen Kaufbeleg.chipsy57 hat geschrieben: ↑Do 4. Jun 2020, 06:03Frage: braucht man eigentlich auch den ursprünglichen Kaufbeleg (Rechnung)?
Hätte eine gebrauchte Waffe im Visir, aber der Verkäufer hat seine Rechnung aus dem Vorjahr nicht mehr.
Könnte man diese beim ursprünglichen Händler als Duplikat bekommen?
Oder ist dies ein Indiz, die Waffe nicht zu nehmen?
Ein Indiz die Waffe nicht zu nehmen wäre das für mich nicht. Ich werfe Rechnungen weg sobald ich außerhalb der Garantie/Gewährleistung bin.
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
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Re: Registrierung B Waffe gebraucht
Was sagt dein Post jetzt aus & wo zählst du dich selbst dazu?JBKaC hat geschrieben: ↑Do 4. Jun 2020, 10:09Lieber Threadersteller,
frag einfach auf deiner zuständigen Behörde nach. Dann ist alles sofort klar. Sei in deinen waffenrechtlichen Belangen eigenverantwortlich.
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