Es ist hier ein österreichisches Waffenforum also bitte ohne Gewähr:
sky hat geschrieben: ↑So 14. Jun 2020, 14:33
Hi,
ich bin neu im Forum und konnte zu meiner Frage über die Suchfunktion leider nichts finden. Vielleicht könnt ihr mir hier weiterhelfen.
In DE gilt als Voraussetzung für eine WBK eine 1-jährige Mitgliedschaft im Verein + 18x Training/Jahr.
Jetzt bin ich seit einem 3/4 Jahr in einem DSB-Verein Mitglied und habe die 18x bereits bei weitem überschritten. Nun musste ich erfahren, dass der Vorstand "wünscht", dass man als "neuer" diverse Sonderaufgaben und Veranstaltungen für den Verein übernimmt. In der Satzung steht, dass wenn man dem Arbeitsdienst nicht nachkommt, eine Strafe zahlen muss (ist für mich OK!). Jetzt wurde mir aber vom Vorstand mitgeteilt, dass das Bedürfnis einfach nicht abgesegnet wird, obwohl formal alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Meine Frage: Kann ein DSB-Verein willkürlich das Bedürfnis verweigern? Kann ich etwas dagegen tun oder muss ich tatsächlich alle Tätigkeiten erledigen, die die "Obrigkeit" wünscht?
Das Bedürfnis wird in Deutschland über einen Landesverband bestätigt/ausgestellt (auch wenn in § 14 D.WaffG nur von "Verein" die Rede ist, naja der Landesverband ist auch ein Verein...). Die Frage ob der OSM eines D.Vereins alle Tätigkeiten von dir verlangen kann damit er beim D.Landesverband für dich den Nachweis des Bedürfnisses beantragt wird dir hier wahrscheinlich niemand beantworten können, lies aber einmal in den Statuten von deinem Verein nach, wenn dort steht "muss Tätigkeiten verrichten ODER XX,- € zahlen" dann kann der OSM nach den Vereinsstatuten nicht
beides von dir verlangen. Vielleicht reicht ja ein solcher Hinweis auf die Vereinsstatuten.
lüftl hat geschrieben: ↑So 14. Jun 2020, 18:10
Du musst 1 Jahr Mitglied im Verband sein, nicht im Verein. Das heißt Du könntest den Verein wechseln und die Verbandszugehörigkeit zu mindestens mal behalten.
Das wäre auch meine nächste Empfehlung und ist wohl der einzige Weg um das 3/4 Jahr zur Gänze zu behalten.
piefke hat geschrieben: ↑So 14. Jun 2020, 21:56
Bds akzeptiert 8 Monate in Fremdverband. Also du kannst nach 4 Monaten im.BDS Verein ein Bedürnis stellen.
Bei dem Verbandswechsel geht ihm zumindest ein Monat "verloren", macht aber Sinn wenn er einen BDS Verein in der Nähe hat wo er sich besser aufgehoben fühlt. Was ist schon ein Monat mehr oder weniger.
rand00m hat geschrieben: ↑Mo 15. Jun 2020, 13:34
Wenn du dein Bedürfnis/WBK hast: Einen der beiden Vereine wieder formlos verlassen.
Ich würd vorerst zweigleisig fahren, sicher ist sicher.
Das würde ich auch auf jeden Fall, es ist ja grundsätzlich dem Bedürfnis nicht abträglich in mehreren Vereinen gleichzeitig zu sein, also besser erst nach der Zuerkennung des Bedürfnisses beim "problematischen" Verein kündigen.
LTE hat geschrieben: ↑So 14. Jun 2020, 16:20
Hallo, wir reden hier über Germanistan, dem Geburtsland Preußischer Gründlichkeit. Ich bin in einem Deutschen Verein mit Österreichischer WBK usw. am Ende ist es so, wie ich in den Wald rein rufe, so schallt es mir zurück, dass vergessen nur viele immer mehr und mehr. Das Thema Waffen ist in DE aber auch bei weitem strenger reglementiert als bei uns. Kleines Beispiel, wenn ich die Sachkunde mache (ohne Sachkundeprüfung gibt es in DE keine WBK) dürfte ich an den Außenständen die Standaufsicht machen, im Bunker aber nicht weil (Achtung jetzt kommt es) ich dazu einen Pulverschein benötigen würde, den ich aber nur über den Wiederladekurs erwerben kann. Dabei ist es völlig unerheblich das ich mehr Pulver im Jahr verarbeite als Hirtenberger das die letzten Jahre so getan hat. Den Pulverschein benötige ich, weil sich vor der 0 Linie ja unverbranntes Pulver ansammelt und nur eine Person mit Pulverschein mit diesem Pulver hantieren darf.
Noch fragen???
Ja, inwiefern beantworten diese ganzen Ausführungen von dir die Frage des deutschen Schützenkollegen?!