
In anderen Bundesländern gehts anscheinend noch problemlos.
Die Frage die sich da stellt ist was man unter Sicherheitsdienst versteht. Vielleicht argumentiert die Behörde das wenn du zb beim Objektschutz arbeitest eine WBK ausreichend ist damit du bei der Bewachung von diesem Objekt mit Einverständnis des Besitzers auf dessen eingefriedeter Liegenschaft "führen" darfst.
Mhm... Sobald man kündigt und nicht wo anders im Sicherheitsdienst anfängt.v0s hat geschrieben: ↑Do 18. Jun 2020, 23:52Macht eigentlich keinen Sinn sich kurzfristig einen Job im Sicherheitsdienst suchen wegen dem WP. Der Pass wird ja für die Tätigkeit ausgestellt, sobald man kündigt und nicht woanders im Sicherheitsdienst anfängt, erlischt ja die Erlaubnis zum Führen wieder.
Genau aus diesem Grund wird der heute nicht mehr unbefristet bzw an eine Tätigkeit geknüpft ausgestellt weil Anno dazumal gab's das schon und gerade im Sicherheitsdienst ist die Personalfluktuation nicht so gering.v0s hat geschrieben: ↑Do 18. Jun 2020, 23:52Macht eigentlich keinen Sinn sich kurzfristig einen Job im Sicherheitsdienst suchen wegen dem WP. Der Pass wird ja für die Tätigkeit ausgestellt, sobald man kündigt und nicht woanders im Sicherheitsdienst anfängt, erlischt ja die Erlaubnis zum Führen wieder.
Für Wien und OÖ kann ich nichts sagen, habe aber während der Altbestandsmeldung vor einigen Monaten bei meiner BH nachgefragt wie die Situation mit den WP ist, Auskunft war, dass sie unter strengen Auflagen nach wie vor ausgestellt werden:
Beim Streifendienst in der Nacht wenn du mehrere Objekte abfährst sehe ich nicht das Problem aber wenn du zb bei der Firma xy Portier bist und bei einer Sicherheitsfirma arbeitest und nur an diesem Objekt Dienst machst könnte ich mir vorstellen das solch ein Antrag abgelehnt worden ist.
Beeidetes Fischereiaufsichtsorgan geht auch noch. Hab ich bei einem Bekannten selber begutachten können. Ausgestellt heuer.Emil hat geschrieben: ↑So 21. Jun 2020, 21:57Für Wien und OÖ kann ich nichts sagen, habe aber während der Altbestandsmeldung vor einigen Monaten bei meiner BH nachgefragt wie die Situation mit den WP ist, Auskunft war, dass sie unter strengen Auflagen nach wie vor ausgestellt werden:
- Für gefährdete Personen im Allgemeinen dann, wenn die konkret dargelegte Gefährdung nahe an eine solche herankommt, wo ein Polizeischutz notwendig wäre, üblicherweise ohne Beschränkungsvermerk weil sich das ja nicht auf eine bestimme Tätigkeit bezieht o.ä.
- Für durch ihre Tätigkeit besonders gefährdete Personen (gemeint waren offenbar manche Staatsanwälte u.ä.) wenn es zu solchen Drohungen gekommen ist, dass ein konkreter lebensgefährlicher Angriff auf sie sehr wahrscheinlich ist, normalerweise mit Beschränkungsvermerk für die Dauer der Tätigkeit, bei Ende der Tätigkeit (z.B. Pensionierung ect.) müsste dann die weiterhin bestehende Gefährdung noch einmal konkret dargelegt werden damit der Beschränkungsvermerk entfällt
- Für Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Militärpolizei und Jusitzwache nach Vorlage des entsprechenden Dienstausweises ohne Beschränkungsvermerk
- Für beeidete Jagdschutzorgane nach Vorlage einer Bestätigung vom Landesjagdverband, normal immer mit Beschränkungsvermerk auf die Dauer der bestimmten Tätigkeit
- Für Sicherheitsbedienstete nach Vorlage einer Bestätigung vom Arbeitergeber, welche genauen Tätigkeiten für den Antragsteller den WP unbedingt erforderlich machen, warum er mit einer WBK nicht das Auslangen finden kann (z.B. weil er mit dem Geldtransporter herumfahren muss) usw., das "Objektschutz" ein generelles Ausschlusskriterium wäre oder das bei "Personenschutz" leichter ein WP ausgestellt wird war dem jetzt nicht zu entnehmen
Man sollte sich generell bei einem WP Antrag vorher die Mühe machen und das RIS durchsuchen nach dementsprechenden Urteilen. Auch wenn man teilweise Stunden dafür aufwenden kann, je nach Anzahl von Verhandlungen.Alaskan454 hat geschrieben: ↑So 21. Jun 2020, 23:30Beim Streifendienst in der Nacht wenn du mehrere Objekte abfährst sehe ich nicht das Problem aber wenn du zb bei der Firma xy Portier bist und bei einer Sicherheitsfirma arbeitest und nur an diesem Objekt Dienst machst könnte ich mir vorstellen das solch ein Antrag abgelehnt worden ist.
Das Thema Sicherheitsdienst ist halt weit gestreut und die wenigsten die mit einem Antrag eingefahren sind erzählen die ganze Wahrheit aber dann kommen eben solche Gerüchte auf das keiner mehr einen bekommt, bevor man zugibt das es in Wirklichkeit keinen Bedarf gab.
im prinzip richtigRD191 hat geschrieben: ↑Mo 22. Jun 2020, 14:51Und, sollte der Antrag trotz berechtigtem Bedarf abgelehnt werden, kann man immer noch auf ein solches Urteil verweisen. Vorausgesetzt bei diesem Urteil ist der Bedarf als gegeben erachtet worden und man selbst hat den selben/ähnlichen Bedarf/Ausgangslage wie der Antragsteller beim LVwG.