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H&K SP5
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Re: H&K SP5
Ich kopiere mal alle Ziffern relevanten Ziffern von § 17/1 Waffengesetz rein:
7. von halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann;
8. von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, mit eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als zehn Patronen aufnehmen kann;
11. von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können;
Eine Glock mit 17 Schuss Magazin fällt nicht unter Z7, ist aber auch nach Z8 nicht verboten, da Faustfeuerwaffen aus der Z8 unabhängig von der Magazins Größe rausfallen (so zumindest die gängige Interpretation).
Warum soll das jetzt bei Z11 anders sein? - Der Gesetzgeber verwendet exakt den selben Wortlaut, somit sind Faustfeuerwaffen entweder Z7 oder B.
7. von halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann;
8. von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, mit eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als zehn Patronen aufnehmen kann;
11. von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können;
Eine Glock mit 17 Schuss Magazin fällt nicht unter Z7, ist aber auch nach Z8 nicht verboten, da Faustfeuerwaffen aus der Z8 unabhängig von der Magazins Größe rausfallen (so zumindest die gängige Interpretation).
Warum soll das jetzt bei Z11 anders sein? - Der Gesetzgeber verwendet exakt den selben Wortlaut, somit sind Faustfeuerwaffen entweder Z7 oder B.
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Re: H&K SP5
gewo hat geschrieben: ↑Mi 8. Jul 2020, 13:18ich wuerde rechtlich kein problem sehen mitRed6 hat geschrieben: ↑Mi 8. Jul 2020, 13:10Weiß eigentlich schon jemand in welcher Ausführung die SP5 zu uns kommen wird?
Beim verlinkten Horner Arms ist sie ja mit Fixschaft un 10 Schuss Magazin. Gesamtlänge mit ca. 68cm angegeben.
Auf der H&K Homepage ist sie zwar am Bild auch so, aber in der Beschreibung steht bei den technischen Daten eine Länge von ca. 45cm. Mit 45cm Länge (ich würde annehmen das bedeutet ohne Schaft, sondern mit Endkappe wie SP5K) wären dann ja 20-Schuss Mags erlaubt...
- fixschaft und 10er mags
- ohne Schaft mit 20iger mags
mit Klappschaft wohl 17/1/11 ... daher nicht bekommbar
Würdest du auch eine SP5 mit Fixschaft verkaufen? Würde da gleich mal mein Interesse bei dir anmelden... ist halt auch eine Frage des Preises.

Re: H&K SP5
Hänge mich da beim Masterman an 

Re: H&K SP5
jetzt hoerts doch bitte mit den anschlagschaeften aufDavomon1979 hat geschrieben: ↑Mi 8. Jul 2020, 17:48Das ist genau das Problem, wenn man immer in der Natur messen will kommt man zu unbefriedigenden Ergebnissen.
Die Glock ist im Triari mit Schaft über 60 cm lang. -> Mit 17 Schuss Magazin wäre das dann eine verbotene Langwaffe. Ist es ein Klappschaft dann wäre es zusätzlich eine 17/1/11 Waffe. - Glock + Holzbrett wäre auch verboten.
Wenn das nicht verboten ist, warum sollte man dann auf die SP5 mit Abschlusskappe (=Faustfeuerwaffe) nachträglich einen Klappschaft montieren dürfen? - Rückbau zur Pistole geht genau so schnell wie beim Triari (2 Pins).
das ist komplett was anderes
hat mit einer schusswaffe ned mal am rande was zu tun
das ist eine halterung
wie ein zweibein .....
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Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
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Re: H&K SP5
eine aenderung an einer waffe kann die waffe immer nur in der kategorie hochstufen aber nie runterstufen
dh
- wenn ich an eine Z11 einen MFD anschweisse um sie zu verlaengern damit ich ueber die 60cm grenze drueber komme dann ist es unzweifelhaft immer noch eine Z11
- wenn ich von einer Z11 oder einer langwaffe den klappschaft runterbaue und eine abdeckkappe drauf tue dann ist sie unzweifelhaft immer noch eine Z11 oder eine langwaffe, sie ist jedenfalls keine faustfeuerwaffe
so weit so klar
nicht ganz so klar ist was passiert wenn ich eine faustfeuerwaffe auf ueber 60cm verlaengere
der gesetzestext hilft uns hier ned wirklich weiter
es muss im gesetz ned alles zwingend fuer jeden eventualfall geregelt sein
es muss nur der wille des gesetzgebers erkennbar sein
ich gehe davon aus dass es NICHT der wille des gesetzgebers war
- langwaffenmodelle durch 10er magazine zu restriktieren aber
- es im gleichen zug zu ernoeglichen das selbe waffenmodell
- zuerst durch in der praxis unbrauchbares weglassen des schaftes zu einer faustfeuerwaffe zu machen die 20iger magazine zulaessig macht und
- es dann dem waffenbesitzer freistellt durch montage eines klappschaftes nicht nur wieder auf die urspruengliche laenge des eigentlichen langwaffenmodelles zu gelangen sondern sogar noch zusaetzlich
- ohne jede sanktionen zu einer waffe umzubauen fuer eigentlichvdie strengsten Z11 restriktionen gelten
anzunehmen dass sowas zulaessig waere das ist wirklich chuzpe leute
wenn dass ding je nach schaftzustand einmal weniger und einmal mehr als 60cm ist dann ist schicht im schacht
das ding ist Z11, egal von welcher seite es irgendwann mal aufgezaeumt wurde
wegen der fragen vorher:
warum sollte ich bedenken habem die waffe mit fixschaft zu verkaufen?
ist sie ueber 60cm dann ist es eine langwaffe
ist sie unter 60cm dann ist sie eine kurzewaffe
wichtig ist dich nur dass die laenge ned ueber die 60cm grenze geswitcht werden kann
daher .... vorbehaltlich dass ich was uebersehen habe ... ja, mit fixschaft wuerde ich sie verkaufen
dh
- wenn ich an eine Z11 einen MFD anschweisse um sie zu verlaengern damit ich ueber die 60cm grenze drueber komme dann ist es unzweifelhaft immer noch eine Z11
- wenn ich von einer Z11 oder einer langwaffe den klappschaft runterbaue und eine abdeckkappe drauf tue dann ist sie unzweifelhaft immer noch eine Z11 oder eine langwaffe, sie ist jedenfalls keine faustfeuerwaffe
so weit so klar
nicht ganz so klar ist was passiert wenn ich eine faustfeuerwaffe auf ueber 60cm verlaengere
der gesetzestext hilft uns hier ned wirklich weiter
es muss im gesetz ned alles zwingend fuer jeden eventualfall geregelt sein
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ich gehe davon aus dass es NICHT der wille des gesetzgebers war
- langwaffenmodelle durch 10er magazine zu restriktieren aber
- es im gleichen zug zu ernoeglichen das selbe waffenmodell
- zuerst durch in der praxis unbrauchbares weglassen des schaftes zu einer faustfeuerwaffe zu machen die 20iger magazine zulaessig macht und
- es dann dem waffenbesitzer freistellt durch montage eines klappschaftes nicht nur wieder auf die urspruengliche laenge des eigentlichen langwaffenmodelles zu gelangen sondern sogar noch zusaetzlich
- ohne jede sanktionen zu einer waffe umzubauen fuer eigentlichvdie strengsten Z11 restriktionen gelten
anzunehmen dass sowas zulaessig waere das ist wirklich chuzpe leute
wenn dass ding je nach schaftzustand einmal weniger und einmal mehr als 60cm ist dann ist schicht im schacht
das ding ist Z11, egal von welcher seite es irgendwann mal aufgezaeumt wurde
wegen der fragen vorher:
warum sollte ich bedenken habem die waffe mit fixschaft zu verkaufen?
ist sie ueber 60cm dann ist es eine langwaffe
ist sie unter 60cm dann ist sie eine kurzewaffe
wichtig ist dich nur dass die laenge ned ueber die 60cm grenze geswitcht werden kann
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Re: H&K SP5
Ja vielleicht für einen Menschen mit Hausverstand ist das so aber gesetzlich gsehen wird da sicher nicht unterschieden.gewo hat geschrieben: ↑Do 9. Jul 2020, 01:42jetzt hoerts doch bitte mit den anschlagschaeften aufDavomon1979 hat geschrieben: ↑Mi 8. Jul 2020, 17:48Das ist genau das Problem, wenn man immer in der Natur messen will kommt man zu unbefriedigenden Ergebnissen.
Die Glock ist im Triari mit Schaft über 60 cm lang. -> Mit 17 Schuss Magazin wäre das dann eine verbotene Langwaffe. Ist es ein Klappschaft dann wäre es zusätzlich eine 17/1/11 Waffe. - Glock + Holzbrett wäre auch verboten.
Wenn das nicht verboten ist, warum sollte man dann auf die SP5 mit Abschlusskappe (=Faustfeuerwaffe) nachträglich einen Klappschaft montieren dürfen? - Rückbau zur Pistole geht genau so schnell wie beim Triari (2 Pins).
das ist komplett was anderes
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das ist eine halterung
wie ein zweibein .....
Wenn Z11 auch für Faustfeuerwaffen gilt wie sie eine SP5 ohne Schaft wäre dann gilt das sicher auch für eine Glock
In Z11 sind aber explizit "halbautomatische Schusswaffen" vermerkt.
Sind Faustfeuerwaffen eine Unterkategorie von halbautomatischen Schusswaffen?
Eine SP5 die ohne Schaft verkauft wird ist definitiv eine Faustfeuerwaffe wird daraus eine eine halbautomatische Waffe wenn >60cm oder bleibt es eine Faustfeuerwaffe?
Re: H&K SP5
bitte .......!Prometheus hat geschrieben: ↑Do 9. Jul 2020, 11:37Ja vielleicht für einen Menschen mit Hausverstand ist das so aber gesetzlich gsehen wird da sicher nicht unterschieden.
Wenn Z11 auch für Faustfeuerwaffen gilt wie sie eine SP5 ohne Schaft wäre dann gilt das sicher auch für eine Glock
es gibt dazu eine BMI rechtsansicht von 2020
anschlagschaefte sind nicht vom waffengesetz erfasst
vergesst das thema einfach
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Re: H&K SP5
Kann man die irgendwo einsehen?gewo hat geschrieben: ↑Do 9. Jul 2020, 11:39bitte .......!Prometheus hat geschrieben: ↑Do 9. Jul 2020, 11:37Ja vielleicht für einen Menschen mit Hausverstand ist das so aber gesetzlich gsehen wird da sicher nicht unterschieden.
Wenn Z11 auch für Faustfeuerwaffen gilt wie sie eine SP5 ohne Schaft wäre dann gilt das sicher auch für eine Glock
es gibt dazu eine BMI rechtsansicht von 2020
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vergesst das thema einfach
Meine GHM9 hat nämlich mit ausgefahrenem Schaft 61cm und ihr verunsichert mich mit Z11
Wenn Z11 für Glock mit Roni nicht gilt dann gilt das sicher auch nicht für mein GHM9 und ich kann zufriedener schlafen.
Re: H&K SP5
rechtsansichten sind genauso eine "privatsache" zwischen dem antragsteller und der jeweiligen behoerde wie einstufungenPrometheus hat geschrieben: ↑Do 9. Jul 2020, 11:44Kann man die irgendwo einsehen?gewo hat geschrieben: ↑Do 9. Jul 2020, 11:39bitte .......!Prometheus hat geschrieben: ↑Do 9. Jul 2020, 11:37
Ja vielleicht für einen Menschen mit Hausverstand ist das so aber gesetzlich gsehen wird da sicher nicht unterschieden.
Wenn Z11 auch für Faustfeuerwaffen gilt wie sie eine SP5 ohne Schaft wäre dann gilt das sicher auch für eine Glock
es gibt dazu eine BMI rechtsansicht von 2020
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vergesst das thema einfach
Meine GHM9 hat nämlich mit ausgefahrenem Schaft 61cm und ihr verunsichert mich mit Z11
Wenn Z11 für Glock mit Roni nicht gilt dann gilt das sicher auch nicht für mein GHM9 und ich kann zufriedener schlafen.
es gibt das daher ned irgendwo runterzuladen
aber es kursiert immer wieder mal als PDF rum
ich glaub es hat sogar ein grosshaendler das ding mal ausgesendet vor einigen monaten
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Re: H&K SP5
Warum nimmt dann der Gesetzgeber aus der Z11 die Z7 aus?gewo hat geschrieben: ↑Do 9. Jul 2020, 02:01eine aenderung an einer waffe kann die waffe immer nur in der kategorie hochstufen aber nie runterstufen
dh
- wenn ich an eine Z11 einen MFD anschweisse um sie zu verlaengern damit ich ueber die 60cm grenze drueber komme dann ist es unzweifelhaft immer noch eine Z11
- wenn ich von einer Z11 oder einer langwaffe den klappschaft runterbaue und eine abdeckkappe drauf tue dann ist sie unzweifelhaft immer noch eine Z11 oder eine langwaffe, sie ist jedenfalls keine faustfeuerwaffe
so weit so klar
nicht ganz so klar ist was passiert wenn ich eine faustfeuerwaffe auf ueber 60cm verlaengere
der gesetzestext hilft uns hier ned wirklich weiter
es muss im gesetz ned alles zwingend fuer jeden eventualfall geregelt sein
es muss nur der wille des gesetzgebers erkennbar sein
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- zuerst durch in der praxis unbrauchbares weglassen des schaftes zu einer faustfeuerwaffe zu machen die 20iger magazine zulaessig macht und
- es dann dem waffenbesitzer freistellt durch montage eines klappschaftes nicht nur wieder auf die urspruengliche laenge des eigentlichen langwaffenmodelles zu gelangen sondern sogar noch zusaetzlich
- ohne jede sanktionen zu einer waffe umzubauen fuer eigentlichvdie strengsten Z11 restriktionen gelten
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wenn dass ding je nach schaftzustand einmal weniger und einmal mehr als 60cm ist dann ist schicht im schacht
das ding ist Z11, egal von welcher seite es irgendwann mal aufgezaeumt wurde
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warum sollte ich bedenken habem die waffe mit fixschaft zu verkaufen?
ist sie ueber 60cm dann ist es eine langwaffe
ist sie unter 60cm dann ist sie eine kurzewaffe
wichtig ist dich nur dass die laenge ned ueber die 60cm grenze geswitcht werden kann
daher .... vorbehaltlich dass ich was uebersehen habe ... ja, mit fixschaft wuerde ich sie verkaufen
Wenn man deiner Argumentation folgt habe ich wenn ich meine Pistole auf über 60 cm verlängere eine Langwaffe. - Sofern Klappschaft, eine verbotene Langwaffe die ich ohne Z11 nicht besitzen darf. - Insofern hätte die Ausnahme der Z7 keinen Anwendungsbereich. - Oder?
Wieso liest du dann die Z8 so anders? - Würde bedeuten wenn man die Glock (ist eine Halbautomatische Schusswaffe mit Zentralfeuerzündung) nicht Z7 meldet dann nurmehr 10 Schuss Magazin.
Bei den Unsinnigen Sachen bin ich deiner Meinung AR15 ohne Schaft ist keine Faustfeuerwaffe.
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Re: H&K SP5
Ja der Meinung bin ich auch.
Bei Z11 geht es dem Gesetzgeber eher darum einen Halbautomaten der auf <60cm verkürzbar ist zu verbieten und nicht eine Pistole zu verbieten, die auf >60cm verlängert wird.
Was hätte das für einen Sinn? Eine Pistole wird durchs verlängern nicht "gefährlicher"
Bei Z11 geht es dem Gesetzgeber eher darum einen Halbautomaten der auf <60cm verkürzbar ist zu verbieten und nicht eine Pistole zu verbieten, die auf >60cm verlängert wird.
Was hätte das für einen Sinn? Eine Pistole wird durchs verlängern nicht "gefährlicher"
Re: H&K SP5
Viel wichtiger wär, obs schon was näheres bzgl liefertermin gibt 

Re: H&K SP5
Ich kann mir das nicht vorstellen. das wäre doch hanebüchen das so anzuwenden.Prometheus hat geschrieben: ↑Do 9. Jul 2020, 13:22Ja der Meinung bin ich auch.
Bei Z11 geht es dem Gesetzgeber eher darum einen Halbautomaten der auf <60cm verkürzbar ist zu verbieten und nicht eine Pistole zu verbieten, die auf >60cm verlängert wird.
Was hätte das für einen Sinn? Eine Pistole wird durchs verlängern nicht "gefährlicher"
lg
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: H&K SP5
ähhhhhmmm?Prometheus hat geschrieben: ↑Do 9. Jul 2020, 13:22Bei Z11 geht es dem Gesetzgeber eher darum einen Halbautomaten der auf <60cm verkürzbar ist zu verbieten und nicht eine Pistole zu verbieten, die auf >60cm verlängert wird.
Was hätte das für einen Sinn? Eine Pistole wird durchs verlängern nicht "gefährlicher"
bitte wie
wir reden ueber EIN UND DIE SELBE waffe
da ist keinerlei unterschied
und du bist der meinung dem gesetzgeber war ausschliesslich wichtig dass der besitz einer waffe nur dann verboten ist , wenn die waffe mit einem klappschaft ausgeliefert wird
exakt die gleiche waffe ist jedoch - so nimmst du an - laut dem gesetzgeber jederzeit frei mit WBK erhaeltlich und sogar mit 20 schuss magazinen verwendbar wenn zum zeitpunkt des kaufes der klappschaft ned dran war und er spaeter drangebaut wird?
das glaubst du?
ok
ich nicht
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Re: H&K SP5


Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
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