das ist jetzt die Fragegewo hat geschrieben: ↑Mo 27. Jul 2020, 22:55indem er auf die §28 meldung dazugeschrieben hat:
„waffe entspricht WaffG §23 2a, modell vor 1871, kein platzbedarf“
war der Händler zu blöd/unwissend?
oder hat er es absichtlich gemacht?
wars ein größerer Händler oder ein kleiner (was eigentlich keinen Unterschied machen sollte) ?
mir wollte vor Jahren mal ein Händler eine Chiappa 1887 Unterhebelrepetierflinte als Kat D verkaufen....
ich hätts nehmen sollen statt ihm zu erklären dass das ned so ganz stimmt mit dem D