Meine Steyr L9-A1 hat am Lauf, am Verschluss und am Griffstück die gleiche Nummer und über die Buchstabenkombination am Verschluss lassen sich auch noch Monat und Jahr der Produktion feststellen.gewo hat geschrieben: ↑So 16. Aug 2020, 22:02auf einer glock ist lauf und verschluss mit einer eindeutigen nummer versehenThe_Governor hat geschrieben: ↑So 16. Aug 2020, 21:51Was steht auf einer Glock, das bei anderen Neuwaffen nicht draufsteht?gewo hat geschrieben: ↑So 16. Aug 2020, 21:34
mit ausnahme von glock entspricht der ueberwiegende anteil der neuwaffen nicht der gesetzlichen beschriftung und somit auch nicht der neuen richtlinie
fuer diese ist der importeur ins gemeinschaftsgebiet verantwortlich nicht ich als haendler
geht mich daher nix an
mit dieser neuen bestimmung ist es nun der in umlauf bringer
also der verkaeufer
egal ob haendler oder privater
das ist auch und vor allem ein NEUWAFFEN problem
nicht ein sammlerwaffenproblem
das ist mehr als die meisten anderen haben
nur nummernteile am verschluss
keine nummer auf lauf und verschluss anstelle dessen dafuer am griffstueck
keine nummern am bolt
usw
vielleich5 habe ich auch einnwenig ueberzeichnet
aber sicher 1/3 haben mangelhafte nummerierung
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neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Steyr L9-A1, Manurhin MR 88 .38 Sp. & Ruger Mark IV 22/45 Lite
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
ich sage nicht dass keine andere es hatDobi hat geschrieben: ↑So 16. Aug 2020, 22:14Meine Steyr L9-A1 hat am Lauf, am Verschluss und am Griffstück die gleiche Nummer und über die Buchstabenkombination am Verschluss lassen sich auch noch Monat und Jahr der Produktion feststellen.gewo hat geschrieben: ↑So 16. Aug 2020, 22:02auf einer glock ist lauf und verschluss mit einer eindeutigen nummer versehenThe_Governor hat geschrieben: ↑So 16. Aug 2020, 21:51
Was steht auf einer Glock, das bei anderen Neuwaffen nicht draufsteht?
das ist mehr als die meisten anderen haben
nur nummernteile am verschluss
keine nummer auf lauf und verschluss anstelle dessen dafuer am griffstueck
keine nummern am bolt
usw
vielleich5 habe ich auch einnwenig ueberzeichnet
aber sicher 1/3 haben mangelhafte nummerierung
aber auf kaum einer US waffe findest du zb am verschluss oder am lauf a nummer
weil das dort ned vorgeschrieben ist
und kaum eine - eigentlich keine - ordonanzwaffe egal ob K98, m96 mauser oder nagant haben eindeutige nummern. die selbe nummer gibts oft auf einem dutzend waffen, und wenns noch falsche uebertragungen aus dem kyrilischen dazunimmst zwei dutzend
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Alles klar!gewo hat geschrieben: ↑So 16. Aug 2020, 22:19ich sage nicht dass keine andere es hatDobi hat geschrieben: ↑So 16. Aug 2020, 22:14Meine Steyr L9-A1 hat am Lauf, am Verschluss und am Griffstück die gleiche Nummer und über die Buchstabenkombination am Verschluss lassen sich auch noch Monat und Jahr der Produktion feststellen.gewo hat geschrieben: ↑So 16. Aug 2020, 22:02
auf einer glock ist lauf und verschluss mit einer eindeutigen nummer versehen
das ist mehr als die meisten anderen haben
nur nummernteile am verschluss
keine nummer auf lauf und verschluss anstelle dessen dafuer am griffstueck
keine nummern am bolt
usw
vielleich5 habe ich auch einnwenig ueberzeichnet
aber sicher 1/3 haben mangelhafte nummerierung
aber auf kaum einer US waffe findest du zb am verschluss oder am lauf a nummer
weil das dort ned vorgeschrieben ist
und kaum eine - eigentlich keine - ordonanzwaffe egal ob K98, m96 mauser oder nagant haben eindeutige nummern. die selbe nummer gibts oft auf einem dutzend waffen, und wenns noch falsche uebertragungen aus dem kyrilischen dazunimmst zwei dutzend
Ich versteh ja noch immer nicht, welchen Beitrag die ganze neue Kennzeichnungspflicht zur Sicherheit und gegen Kriminalität usw. beitragen soll.
Steyr L9-A1, Manurhin MR 88 .38 Sp. & Ruger Mark IV 22/45 Lite
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Wann soll das kommen und wie wahrscheinlich ist es, dass man dann alles nachgravieren lassen muss?
Was für ein Schwachsinn...
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Es gibt noch kein Datum, an dem das SchKG Inkrafttreten soll.The_Governor hat geschrieben: ↑So 16. Aug 2020, 22:27Wann soll das kommen und wie wahrscheinlich ist es, dass man dann alles nachgravieren lassen muss?
Was für ein Schwachsinn...
Und über Wahrscheinlichkeiten kann man seriöserweise erst dann reden, wenn eine finale Fassung des Gesetzes vorliegt, bislang gibt es lediglich einen Entwurf.
In diesem Entwurf (plus Erläuterungen) steht vereinfacht:
- Waffe vor dem 14.9.2018 importiert/hergestellt: es ist nichts zu tun.
- Waffe zwischen dem 14.9.2018 und dem Inkrafttreten importiert/hergestellt: es ist nichts zu tun, vorausgesetzt die angebrachte Kennzeichnung ist CIP-konform. Falls nicht, muss neu gekennzeichnet werden.
- Waffe nach Inkrafttreten importiert/hergestellt: es wird neu gekennzeichnet, außer eine Ausnahmeregel kommt zur Anwendung.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Wenn dort steht „erstmalig in Verkehr bringen“ dann hast du rechtYukon hat geschrieben: ↑Mo 17. Aug 2020, 07:42Es gibt noch kein Datum, an dem das SchKG Inkrafttreten soll.The_Governor hat geschrieben: ↑So 16. Aug 2020, 22:27Wann soll das kommen und wie wahrscheinlich ist es, dass man dann alles nachgravieren lassen muss?
Was für ein Schwachsinn...
Und über Wahrscheinlichkeiten kann man seriöserweise erst dann reden, wenn eine finale Fassung des Gesetzes vorliegt, bislang gibt es lediglich einen Entwurf.
In diesem Entwurf (plus Erläuterungen) steht vereinfacht:
- Waffe vor dem 14.9.2018 importiert/hergestellt: es ist nichts zu tun.
- Waffe zwischen dem 14.9.2018 und dem Inkrafttreten importiert/hergestellt: es ist nichts zu tun, vorausgesetzt die angebrachte Kennzeichnung ist CIP-konform. Falls nicht, muss neu gekennzeichnet werden.
Und, was eventuell auch wichtig ist: es gibt unterschiedliche Ansichten, ob neu gekennzeichnet werden muss, wenn eine Waffe nach dem Inkrafttreten des SchKG den Besitzer wechselt. Ich bin der Meinung, dass das nicht der Fall ist (Stichwort "in Verkehr bringen"), IR84 meint, dass das schon der Fall sein wird.
- Waffe nach Inkrafttreten importiert/hergestellt: es wird neu gekennzeichnet, außer eine Ausnahmeregel kommt zur Anwendung.
Wenn dort steht „in Verkehr bringen“ dann hat der IR recht
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Laut den Erläuterungen (Seite 2 von 6) ist das erstmalige:gewo hat geschrieben: ↑Mo 17. Aug 2020, 09:18Wenn dort steht „erstmalig in Verkehr bringen“ dann hast du rechtYukon hat geschrieben: ↑Mo 17. Aug 2020, 07:42Es gibt noch kein Datum, an dem das SchKG Inkrafttreten soll.The_Governor hat geschrieben: ↑So 16. Aug 2020, 22:27Wann soll das kommen und wie wahrscheinlich ist es, dass man dann alles nachgravieren lassen muss?
Was für ein Schwachsinn...
Und über Wahrscheinlichkeiten kann man seriöserweise erst dann reden, wenn eine finale Fassung des Gesetzes vorliegt, bislang gibt es lediglich einen Entwurf.
In diesem Entwurf (plus Erläuterungen) steht vereinfacht:
- Waffe vor dem 14.9.2018 importiert/hergestellt: es ist nichts zu tun.
- Waffe zwischen dem 14.9.2018 und dem Inkrafttreten importiert/hergestellt: es ist nichts zu tun, vorausgesetzt die angebrachte Kennzeichnung ist CIP-konform. Falls nicht, muss neu gekennzeichnet werden.
Und, was eventuell auch wichtig ist: es gibt unterschiedliche Ansichten, ob neu gekennzeichnet werden muss, wenn eine Waffe nach dem Inkrafttreten des SchKG den Besitzer wechselt. Ich bin der Meinung, dass das nicht der Fall ist (Stichwort "in Verkehr bringen"), IR84 meint, dass das schon der Fall sein wird.
- Waffe nach Inkrafttreten importiert/hergestellt: es wird neu gekennzeichnet, außer eine Ausnahmeregel kommt zur Anwendung.
Wenn dort steht „in Verkehr bringen“ dann hat der IR recht
Mir erscheint die bloße Erwähnung in den Erläuterungen aber als zu schwach, deswegen habe ich eine Einarbeitung im Gesetz angeregt.Inverkehrbringen im Sinne dieses Bundesgesetzes bedeutet die erstmalige Überlassung der Schusswaffe oder des wesentlichen Bestandteils einer Schusswaffe an einen Endverbraucher.
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
najaYukon hat geschrieben: ↑Mo 17. Aug 2020, 09:49Laut den Erläuterungen (Seite 2 von 6) ist das erstmalige:gewo hat geschrieben: ↑Mo 17. Aug 2020, 09:18Wenn dort steht „erstmalig in Verkehr bringen“ dann hast du rechtYukon hat geschrieben: ↑Mo 17. Aug 2020, 07:42
Es gibt noch kein Datum, an dem das SchKG Inkrafttreten soll.
Und über Wahrscheinlichkeiten kann man seriöserweise erst dann reden, wenn eine finale Fassung des Gesetzes vorliegt, bislang gibt es lediglich einen Entwurf.
In diesem Entwurf (plus Erläuterungen) steht vereinfacht:
- Waffe vor dem 14.9.2018 importiert/hergestellt: es ist nichts zu tun.
- Waffe zwischen dem 14.9.2018 und dem Inkrafttreten importiert/hergestellt: es ist nichts zu tun, vorausgesetzt die angebrachte Kennzeichnung ist CIP-konform. Falls nicht, muss neu gekennzeichnet werden.
Und, was eventuell auch wichtig ist: es gibt unterschiedliche Ansichten, ob neu gekennzeichnet werden muss, wenn eine Waffe nach dem Inkrafttreten des SchKG den Besitzer wechselt. Ich bin der Meinung, dass das nicht der Fall ist (Stichwort "in Verkehr bringen"), IR84 meint, dass das schon der Fall sein wird.
- Waffe nach Inkrafttreten importiert/hergestellt: es wird neu gekennzeichnet, außer eine Ausnahmeregel kommt zur Anwendung.
Wenn dort steht „in Verkehr bringen“ dann hat der IR rechtMir erscheint die bloße Erwähnung in den Erläuterungen aber als zu schwach, deswegen habe ich eine Einarbeitung im Gesetz angeregt.Inverkehrbringen im Sinne dieses Bundesgesetzes bedeutet die erstmalige Überlassung der Schusswaffe oder des wesentlichen Bestandteils einer Schusswaffe an einen Endverbraucher.
aber das gilt doch dann fuer alle neuwaffen auch
egal wann sie hergestellt worden sind, oder?
weil die werden ja erstmalig in umlauf gebracht
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Es steht ausdrücklich im Gesetzesentwurf
Inverkehrbringen alleine ist irrelevant, eine der beiden Alternativen muss vorliegen. Soweit ich das versteh. Wenn bei dir eine "alte" Waffe auf Lager liegt, die aus dem Ausland importiert wurde, dann gilt hoffentlich das berüchtigte Datum.
Beim Inlandskauf bezüglich "alter" Waffen trifft das nicht zu. Bei "neuen" Waffen kümmert sich der Importeur oder Hersteller. Bei "alten" Waffen aus dem Ausland handelt es sich um eine Einfuhr, ergo muss gekennzeichnet werden.... in Verkehr bringt, nachdem er diese
1. im Bundesgebiet herstellt oder
2. aus einem Drittstaat in das Bundesgebiet einführt
Inverkehrbringen alleine ist irrelevant, eine der beiden Alternativen muss vorliegen. Soweit ich das versteh. Wenn bei dir eine "alte" Waffe auf Lager liegt, die aus dem Ausland importiert wurde, dann gilt hoffentlich das berüchtigte Datum.
Zuletzt geändert von cas81 am Mo 17. Aug 2020, 10:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
betrifft das voraussichtlich meine noch nicht verkaufte neuwaffen lagerware?cas81 hat geschrieben: ↑Mo 17. Aug 2020, 10:24Es steht ausdrücklich im GesetzesentwurfBeim Inlandskauf bezüglich "alter" Waffen trifft das nicht zu. Bei "neuen" Waffen kümmert sich der Importeur oder Hersteller. Bei "alten" Waffen aus dem Ausland handelt es sich um eine Einfuhr, ergo muss gekennzeichnet werden.... in Verkehr bringt, nachdem er diese
1. im Bundesgebiet herstellt oder
2. aus einem Drittstaat in das Bundesgebiet einführt
Inverkehrbringen alleine ist irrelevant, eine der beiden Alternativen muss vorliegen. Soweit ich das versteh.
also waffen die bereits in AT sind aber noch nicht erstmals in umlauf gebracht wurden
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Du warst schneller... s. o., editiert. Neue Waffen werden EU-weit eh gekennzeichnet, Inlandswaffen vom Hersteller. Neues Amizeugs... oweh.gewo hat geschrieben: ↑Mo 17. Aug 2020, 10:29betrifft das voraussichtlich meine noch nicht verkaufte neuwaffen lagerware?cas81 hat geschrieben: ↑Mo 17. Aug 2020, 10:24Es steht ausdrücklich im GesetzesentwurfBeim Inlandskauf bezüglich "alter" Waffen trifft das nicht zu. Bei "neuen" Waffen kümmert sich der Importeur oder Hersteller. Bei "alten" Waffen aus dem Ausland handelt es sich um eine Einfuhr, ergo muss gekennzeichnet werden.... in Verkehr bringt, nachdem er diese
1. im Bundesgebiet herstellt oder
2. aus einem Drittstaat in das Bundesgebiet einführt
Inverkehrbringen alleine ist irrelevant, eine der beiden Alternativen muss vorliegen. Soweit ich das versteh.
also waffen die bereits in AT sind aber noch nicht erstmals in umlauf gebracht wurden
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Ich muss zugeben, ich verfolge das zeitbedingt nur am Rande, aber wenn das nur neue oder neu in Umlauf gebrachte Waffen betrifft, wo ist dann das Problem mit den Ordonnanzwaffen?
- combatmiles
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
verschickt....
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
schau jeder haendler hat a haufen neu- und gebrauchtwaffen am lagercas81 hat geschrieben: ↑Mo 17. Aug 2020, 10:31Du warst schneller... s. o., editiert. Neue Waffen werden EU-weit eh gekennzeichnet, Inlandswaffen vom Hersteller. Neues Amizeugs... oweh.gewo hat geschrieben: ↑Mo 17. Aug 2020, 10:29betrifft das voraussichtlich meine noch nicht verkaufte neuwaffen lagerware?cas81 hat geschrieben: ↑Mo 17. Aug 2020, 10:24Es steht ausdrücklich im Gesetzesentwurf
Beim Inlandskauf bezüglich "alter" Waffen trifft das nicht zu. Bei "neuen" Waffen kümmert sich der Importeur oder Hersteller. Bei "alten" Waffen aus dem Ausland handelt es sich um eine Einfuhr, ergo muss gekennzeichnet werden.
Inverkehrbringen alleine ist irrelevant, eine der beiden Alternativen muss vorliegen. Soweit ich das versteh.
also waffen die bereits in AT sind aber noch nicht erstmals in umlauf gebracht wurden
bei uns sind es +/- rund 1.000 stk
wennst die jetzt von "einem befugten gewerbebetrieb" nummerieren lassen musst .....
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Soweit ich das überblicke, gibt es mit bereits im Besitz befindlichen Ordonnanzwaffen kein Problem, da es keine Kennzeichnungspflicht nach SchKG gibt, auch wenn diese Waffen den Besitzer durch Verkauf, Schenkung, Erbe, etc. wechseln.The_Governor hat geschrieben: ↑Mo 17. Aug 2020, 10:33Ich muss zugeben, ich verfolge das zeitbedingt nur am Rande, aber wenn das nur neue oder neu in Umlauf gebrachte Waffen betrifft, wo ist dann das Problem mit den Ordonnanzwaffen?
Bei neu eingeführten Ordonnanzwaffen wird nach SchKG gekennzeichnet.
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