Unterstützt JETZT unser Forum und macht mit beim PDSV-Cup 2025 -> Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=59526
Konfusion über "Altbestand"
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Werden Magazinverlängerungen für SLF, wenn sie auf >10 Schuss verlängern auch ins ZWR eingetragen?
Re: Konfusion über "Altbestand"
Ja, aber nur wenn mehr als 10 in dem Kaliber reingehen das der Hersteller für die SLF angibt.
Als Beispiel:
Baikal MP-155 Kaliber laut Hersteller 12/76 also mehr als 10 in 12/76
Baikal MP-155 Kaliber laut Hersteller 12/89 also mehr als 10 in 12/89
Flinte XYZ Kaliber laut Hersteller 12/70 also mehr als 10 in 12/70
Als Beispiel:
Baikal MP-155 Kaliber laut Hersteller 12/76 also mehr als 10 in 12/76
Baikal MP-155 Kaliber laut Hersteller 12/89 also mehr als 10 in 12/89
Flinte XYZ Kaliber laut Hersteller 12/70 also mehr als 10 in 12/70
...every now and then, we see, the tree of liberty must be refreshed with the blood of patriots and tyrants...
Lieber in gefährlicher Freiheit leben, als in friedlicher Sklaverei. (Thomas Jefferson)
Lieber in gefährlicher Freiheit leben, als in friedlicher Sklaverei. (Thomas Jefferson)
Re: Konfusion über "Altbestand"
So ein PPSH41 Trommelmagazin darf man eh genau so wie alle anderen Altbestanddinger besitzen/melden oder?
Wenn ja, wovon ich ausgehe, ist das LW oder KW also z9 oder z10?
Danke
Wenn ja, wovon ich ausgehe, ist das LW oder KW also z9 oder z10?
Danke

Re: Konfusion über "Altbestand"
Ich würde meinen: Ein PPSh41 sollte eine Langwaffe sein, da es normalerweise knapp über 84cm lang ist.KGR84 hat geschrieben: ↑Mo 17. Aug 2020, 00:34So ein PPSH41 Trommelmagazin darf man eh genau so wie alle anderen Altbestanddinger besitzen/melden oder?
Wenn ja, wovon ich ausgehe, ist das LW oder KW also z9 oder z10?
Danke
§ 3. Faustfeuerwaffen sind Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch Verbrennung eines Treibmittels ihren Antrieb erhalten und die eine Gesamtlänge von höchstens 60 cm aufweisen.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Beantrage zuvor eine Einstufung bei deiner Behörde ob es sich um einen Gegenstand iSd § 17 Abs. 1 Z. 9 oder 10 handelt. mE ein Magazin für eine vollautomatische Schusswaffe und daher nicht davon umfasst, zudem ich keine HA-Nachbauten der PPSh41 kenne, welche deren Magazin verwenden würde, und ich daher davon ausgehe, dass es daher nicht verboten sein kann.KGR84 hat geschrieben: ↑Mo 17. Aug 2020, 00:34So ein PPSH41 Trommelmagazin darf man eh genau so wie alle anderen Altbestanddinger besitzen/melden oder?
Wenn ja, wovon ich ausgehe, ist das LW oder KW also z9 oder z10?
Danke
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Aber ist kein Kriegsmaterial, oder ein sonstiger verbotener Gegenstand, den ich nicht besitzen darf?

Re: Konfusion über "Altbestand"
wenn du das Ding vor 14.12.2019 besessen hast dann darfst es sowieso behalten
wurscht ob das Teil jetzt KM oder verboten nach §17 wäre
member the old PD design ? oh I member
Re: Konfusion über "Altbestand"
KM nach WaffG wird im § 5 WaffG definiert. KM nach KMG wird in der KM-Vo definiert. Das unterscheidet sich mittlerweile, sollte aber für das anfragegegenständliche Objekt irrelevant sein. Bitte aber beachten, dass ein Verkauf/Verbringung ins Ausland jedenfalls eine Genehmigung nach dem Außenhandelsgesetz erfordert.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Wurde wohl schon behandelt, aber irgendwie verlier ich die Übersicht nach fast 60 Seiten
Vielleicht kann ja wer eine kurze, gute Antwort geben.
Einen Kat A Platz für eine Langwaffe >10 Schuss kann man nun auch mit einer regulären Kat B Waffe belegen, ohne dass dieser Platz "verloren" geht (= auf B umgeändert wird), ja?
Hintergrund: Ich habe 2 Plätze und 2 solcher Langwaffen. Wenn ich mir nun die WBK mit dem Altbestandsvermerk hole, könnte ich dann immer noch eins der Gewehre auf Depot legen und dafür meine FFW aus dem Depot holen? Bzw. das Gewehr mit der nächsten Erweiterung wieder abholen? Die Mags kann ich regulär behalten, ohne dass die WBK dafür wieder umgeschrieben werden muss?

Einen Kat A Platz für eine Langwaffe >10 Schuss kann man nun auch mit einer regulären Kat B Waffe belegen, ohne dass dieser Platz "verloren" geht (= auf B umgeändert wird), ja?
Hintergrund: Ich habe 2 Plätze und 2 solcher Langwaffen. Wenn ich mir nun die WBK mit dem Altbestandsvermerk hole, könnte ich dann immer noch eins der Gewehre auf Depot legen und dafür meine FFW aus dem Depot holen? Bzw. das Gewehr mit der nächsten Erweiterung wieder abholen? Die Mags kann ich regulär behalten, ohne dass die WBK dafür wieder umgeschrieben werden muss?
Re: Konfusion über "Altbestand"
Nein, weil das dann zwei Z8 Plätze sind und man keine FFW drauf legen darf. Nur andere Gewehre. Entweder nur eines als Altbestand melden und dann mit dem anderen Gewehr bei Bedarf "Platz tauschen" und Magazine nachkaufen. Altbestandsmagazine kannst du nach Platzwechsel einfach weiter behalten. Wird nur im ZWR geändert.
Oder du fragst ganz nett, ob sie dir bei der Altbestandsmeldung gleich zwei B Plätze dazu geben
Oder du fragst ganz nett, ob sie dir bei der Altbestandsmeldung gleich zwei B Plätze dazu geben

- Black Rifles Matter -
Re: Konfusion über "Altbestand"
darf ich fragen wo das steht, dass das nur im ZWR nötig ist (nicht, dass dann gleich wieder ne neue WBK fällig wird)Bdave hat geschrieben: ↑Do 27. Aug 2020, 07:10Nein, weil das dann zwei Z8 Plätze sind und man keine FFW drauf legen darf. Nur andere Gewehre. Entweder nur eines als Altbestand melden und dann mit dem anderen Gewehr bei Bedarf "Platz tauschen" und Magazine nachkaufen. Altbestandsmagazine kannst du nach Platzwechsel einfach weiter behalten. Wird nur im ZWR geändert.
Oder du fragst ganz nett, ob sie dir bei der Altbestandsmeldung gleich zwei B Plätze dazu geben![]()
ich habe jetzt bei mir im ZWR nachgeschaut da jetzt §17/1/7,8,9,10 eingetragen wurde.
meine Magazine für die Waffen vorhanden sind wurden auch als passendes Magazin 7,8 gemeldet und die großen Magazine für die keine Waffe vorhanden ist als 9 und 10. Gemeldet hatte ich alles als 9,10.
lg
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: Konfusion über "Altbestand"
Im Runderlass auf Seite 32:Incite hat geschrieben: ↑Do 27. Aug 2020, 17:51darf ich fragen wo das steht, dass das nur im ZWR nötig ist (nicht, dass dann gleich wieder ne neue WBK fällig wird)Bdave hat geschrieben: ↑Do 27. Aug 2020, 07:10Nein, weil das dann zwei Z8 Plätze sind und man keine FFW drauf legen darf. Nur andere Gewehre. Entweder nur eines als Altbestand melden und dann mit dem anderen Gewehr bei Bedarf "Platz tauschen" und Magazine nachkaufen. Altbestandsmagazine kannst du nach Platzwechsel einfach weiter behalten. Wird nur im ZWR geändert.
Oder du fragst ganz nett, ob sie dir bei der Altbestandsmeldung gleich zwei B Plätze dazu geben![]()
ich habe jetzt bei mir im ZWR nachgeschaut da jetzt §17/1/7,8,9,10 eingetragen wurde.
meine Magazine für die Waffen vorhanden sind wurden auch als passendes Magazin 7,8 gemeldet und die großen Magazine für die keine Waffe vorhanden ist als 9 und 10. Gemeldet hatte ich alles als 9,10.
lg
Wird nur die Faustfeuerwaffe verkauft, darf somit das Magazin allein weiter besessen werden. Wird das Magazin allein verkauft, darf die Faustfeuerwaffe auf dem § 17 Abs. 1 Z. 7 WaffG - Platz weiter besessen werden.
Wurde die Faustfeuerwaffe verkauft und das große Magazin („altes Magazin“) behalten, kann anschließend eine andere (neue) Faustfeuerwaffe mit großem Magazin erworben werden. Dies gilt auch dann, wenn das „alte Magazin“ nicht kompatibel zur neuerworbenen Faustfeuerwaffe ist.
Ebenso ist es zulässig, wenn die Faustfeuerwaffe verkauft und das große Magazin („altes Magazin“) behalten wurde, dass anschließend (nur) eine andere Faustfeuerwaffe ohne großem Magazin erworben wird. Auch in diesem Fall muss das „alte Magazin“ nicht kompatibel zur neuerworbenen Faustfeuerwaffe sein.
Für Bewilligungen gemäß § 17 Abs. 1 Z.8 WaffG gilt die dargestellte Systematik analog.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Nach § 23 Abs. 2 ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, mit zwei festzusetzen. Daher könnte dir die Behörde deine Waffen auf Kat.A umschreiben, gleichzeitig aber die Anzahl der Plätze der Kategorie B bei zwei belassen, wie es Bdave vorgeschlagen hat.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Hi,
wie lang läuft die meldemöglichkeit für highcap altbestand magazine und infolgedessen prä 14.12.'19 besessene kat. a waffen noch?
büchser meinte gestern ende diesen jahres ist schluss.
mfg tiberius
wie lang läuft die meldemöglichkeit für highcap altbestand magazine und infolgedessen prä 14.12.'19 besessene kat. a waffen noch?
büchser meinte gestern ende diesen jahres ist schluss.
mfg tiberius