Pedro hat geschrieben: ↑Do 20. Aug 2020, 11:18
Facts: Haus, Einbruchshemmende Türe plus Sicherheitsschloss, alles dreifach verglast, Alarmanlage, Videoüberwachung im EG.
Der Tresor bzw. die Kassette ist ein Vaultek Pro VTi (neues Modell das man nicht binnen Sekunden mit an Stück Draht aufbekommt - aber um das geht hier ja auch nicht) mit u.a. Tamper Detection (Sprich der fängt laut zum schreien an, wenn er angehoben/bewegt wird).
Reicht es rechtlich, wenn ich das Teil im OG, konkret im Schlafzimmer auf einer Kommode stehen habe und mit dem Stahlseil an der Kommode (also hinten unten, nicht zugänglich und ordentlich verschraubt) befestigt habe? Kommode: Echtholz und rappelvoll mit sicherlich an die 100kg Gesamtgewicht.
Sprich man kann das Teil (Leergewicht 7,x kg) zwar einige cm anheben, aber es schreit... und wegtragen wäre durchs Seil ja auch unterbunden. Abgesehen von o.g. Alarmanlage und Videoüberwachung etc. pp.
Vielen Dank.
:edit:
Warum in diesem Thread? Weil ich die 5 Jahre bald mal erreicht habe und das Teil nunmal bekommen habe und somit auch gerne nutzen möchte, rechtlich halt in Ordnung und vor allen Dingen kritikfrei seitens der überprüfenden Beamten.
Schritt für Schritt:
Das Behältnis muss aufbruchssicher und sicher gegen Zugriff (auch rechtmäßig) Anwesender sein, siehe §3 der 2. WaffG-Durchführungsverordnung.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006074
Aufbruchssicher ist der Safe wohl. Den Zugriff verhinderst du mittels Versperrbarkeit. Bestandteil des Zugriffs ist auch die Aneignung des Behältnisses und das verhinderst du durch das "Fixieren" des Behältnisses irgendwo, irgendwie. Um Letztgenanntes geht es:
Wenn das Behältnis nun an der Kommode "fixiert" ist und man die Kommode aber anheben kann, um sich folglich das Behältnis ohne weitere Hilfsmittel anzueignen, dann ist es amS nicht sicher fixiert. Du schreibst aber, dass der hintere Teil nicht zugänglich und sogar verschraubt ist. Also müsste man sich Werkzeugen bedienen, um sich das Behältnis aneignen zu können. Damit unterscheidet es sich amS
nicht von bspw einem verdübelten Safe (Beim Safe brauchst halt ein Stemmeisen und beim Kabel ein Schneidwerkzeug). Deine Verwahrung würde den normierten Bestimmungen amS entsprechen.
(Ich glaube dir nur das mit dem "nicht zugänglich" nicht wirklich. Denn wie willst du ein Kabel oder Stahlseil hinten herum wickeln, wenn man nicht hinkommt? Außerdem ist das Seil ja selbst zugänglich. Spielt aber amS eigentlich keine Rolle, denn wenn man das Ding nicht einfach anheben oder den Fuß hinten unten kaputthauen kann, das Kabel auch nicht einfach durchreißen kann, sondern Werkzeug für alles benötigt, dann ist das ordentlich fixiert und damit sicher gegen Aneignung des versperrten, aufbruchssicheren Behältnisses und damit sicher gegen unrechtmäßigen Zugriff)
ABER: Frag halt beine Behörde, lass es dir schriftlich geben. Das hilft zumindest den Polizisten bei der Beurteilung. Ob die das nämlich auch so zerpflücken und dann die richtigen Schlüsse ziehen, variiert von Person zu Person. Wenn die Zeit nicht ausreicht und sie schon vorher kontrollieren und es sich eh nur um einen kurzen Zeitraum handelt, dann kannst du die Waffen ja inzwischen im "richtigen" Safe lagern. Wenn du das nicht willst, dann kannst du die Waffen vor dem Schlafengehen in den Vaulttek legen und beim Aufstehen wieder in den "richtigen" Safe. Bis sie da waren und du eine Antwort von der Behörde hast. Sollte eh recht bald vorbei sein. Wenn du das nicht willst oder keinen richtigen Safe hast, dann hast du eh keine Wahl und kannst es nur im Bedarfsfall begründen, s.o. Aber du wärst nicht der Erste, der ein abgesperrtes Köfferchen wo festmacht. Bei manch Anderen ists halt ein Heizungsrohr o.ä. Das ganze Alarm-Dings, Sicherheitstüre, etc geben dem Ganzen noch den Zuckerguss.