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Wechselsystem und WBK Platz Frage.
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Wechselsystem und WBK Platz Frage.
Hi Leute,
Bei Kat. B Waffen wird ja öfter mal gefragt ob Anmeldung als Wechselsystem möglich ist.
Meine Frage nun, hat das nach dem neuen Waffengesetz irgendwelche Vorteile?
Belegt das keinen WBK Platz mehr oder wie ist das mit der neuen Zubehör Regelung? Darf ich mir vll. eine "zusätzliche" Waffe als reines Wechselsystem zulegen obwohl ich keinen Platz mehr habe?
Hintergrund - Ich habe 2/2 WBK Plätzen belegt (Glock & HA Gewehr), aber hätte gerne noch eine 22lr. Pistole fürs billige Training.
Danke für die Infos.
Bei Kat. B Waffen wird ja öfter mal gefragt ob Anmeldung als Wechselsystem möglich ist.
Meine Frage nun, hat das nach dem neuen Waffengesetz irgendwelche Vorteile?
Belegt das keinen WBK Platz mehr oder wie ist das mit der neuen Zubehör Regelung? Darf ich mir vll. eine "zusätzliche" Waffe als reines Wechselsystem zulegen obwohl ich keinen Platz mehr habe?
Hintergrund - Ich habe 2/2 WBK Plätzen belegt (Glock & HA Gewehr), aber hätte gerne noch eine 22lr. Pistole fürs billige Training.
Danke für die Infos.
Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.
Hallo Irgendwer!
In deinem Fall ganz einfach. Du darfst dir 4 Wechselsysteme kaufen. Kein Bezug mehr zu einer deiner B-Waffen nötig. Du darfst auch Griffstück oder Lower dazu besitzen, aber daheim nicht zusammenbauen.
In deinem Fall ganz einfach. Du darfst dir 4 Wechselsysteme kaufen. Kein Bezug mehr zu einer deiner B-Waffen nötig. Du darfst auch Griffstück oder Lower dazu besitzen, aber daheim nicht zusammenbauen.
Wer vor Metall, Holz und Plastik Angst hat, der bräuchte wirklich einen Test für seine Psyche!
Gerhard
9mm Para, .44 Mag, .22lr, Vierling, .223 Rem, .300 Blk, .308 Win, 8x50R, 8x57IS, .338 LM, Gauge 12
Gerhard
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- combatmiles
- .50 BMG
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- Registriert: Fr 27. Jan 2017, 09:18
Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.
wenn du bei deinem Setup schlau bist, kaufst dir beim Gewo a G44 als WS. Dann halt nur am Schießplatz zusammensetzen und gut is..
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)
Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.
Danke mal soweit.
Das mit dem - nur am Schießplatz zusammenbauen habe ich schon mitbekommen. Das wäre kein Problem für mich das auch getrennt zu lagern.
Als in meinem Konkreten Beispiel wäre folgendes also zulässig?
2/2 Wbk Plätzen belegt
-Glock
-HAGewehr
Und die "Neuanschaffung" wäre aber eine gebrauchte "SIG 1911-22" die nichts mit der Glock zu tun hat, Wechselsystem mäßig weil ja ganz andere Teile.
Die müsste ich dann nur als Wechselsystem eintragen lassen und zuhause halt vom Griff getrennt aufbewahren logischwerweise und das wäre so zulässig? - Da ich ja so indirekt zu einem 3. Wbk Platz komme, mehr oder weniger.
Das mit dem - nur am Schießplatz zusammenbauen habe ich schon mitbekommen. Das wäre kein Problem für mich das auch getrennt zu lagern.
Als in meinem Konkreten Beispiel wäre folgendes also zulässig?
2/2 Wbk Plätzen belegt
-Glock
-HAGewehr
Und die "Neuanschaffung" wäre aber eine gebrauchte "SIG 1911-22" die nichts mit der Glock zu tun hat, Wechselsystem mäßig weil ja ganz andere Teile.
Die müsste ich dann nur als Wechselsystem eintragen lassen und zuhause halt vom Griff getrennt aufbewahren logischwerweise und das wäre so zulässig? - Da ich ja so indirekt zu einem 3. Wbk Platz komme, mehr oder weniger.
Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.
Hatte ich ehrlich gesagt im Auge, dort habe ich auch immer wieder das mit dem Wechselsystem gelesen. Darum hier die Frage.combatmiles hat geschrieben: ↑Do 17. Sep 2020, 12:33wenn du bei deinem Setup schlau bist, kaufst dir beim Gewo a G44 als WS. Dann halt nur am Schießplatz zusammensetzen und gut is..
Nur würde ich halt jez zu einer wiiiiirklich günstigen .22er Sig kommen, wenn das eintragungstechnisch so möglich ist.
- combatmiles
- .50 BMG
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- Registriert: Fr 27. Jan 2017, 09:18
Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.
Ja ist möglich..
KEINE BINDUNG MEHR AN EINE BASISWAFFE
KEINE BINDUNG MEHR AN EINE BASISWAFFE
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Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.
Sorry für die nochmalige vielleicht dumme Frage, aber auch wenn ich keinen freien Platz mehr auf der WBK habe?combatmiles hat geschrieben: ↑Do 17. Sep 2020, 14:35Ja ist möglich..
KEINE BINDUNG MEHR AN EINE BASISWAFFE
Jeder Platz kommt also mit 2 "extra" Wechselsystem plätzen die ich sozusagen irgendwie belegen kann solange man die "Wechselsstem-Waffe" zerlegen kann?
Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.
Nicht kann, sondern muß.
- combatmiles
- .50 BMG
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Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.
2B Plätze auf der WBK
4 Zubehörplätze
4 Zubehörplätze
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- .50 BMG
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- Registriert: Do 28. Apr 2016, 17:27
Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.
Die Waffe muss natürlich ein Wechselsystem sein... Also nicht als vollständige Kat B irgendwo eingetragen sein.
Ein BüMa oder Händler kann eine Waffe "zerlegen" und dir dann die wesentlichen Waffenteile als WS verkaufen (manche verkaufen das Griffstück gleich mit dazu, andere wollen das nicht). Da die Waffe gebraucht ist nehme ich an die steht aktuell irgendwo als normale Kat B im ZWR?
Dann brauchst jemand (BüMa oder Händler) der sie in ein WS umwandelt und dir das Griffstück mit dazu verkauft. Dazu muss der Händler die gebrauchte Waffe kurzzeitig in sein Waffenbuch aufnehmen. Das machen meiner Erfahrung nach nicht viele Händler.
Ein BüMa oder Händler kann eine Waffe "zerlegen" und dir dann die wesentlichen Waffenteile als WS verkaufen (manche verkaufen das Griffstück gleich mit dazu, andere wollen das nicht). Da die Waffe gebraucht ist nehme ich an die steht aktuell irgendwo als normale Kat B im ZWR?
Dann brauchst jemand (BüMa oder Händler) der sie in ein WS umwandelt und dir das Griffstück mit dazu verkauft. Dazu muss der Händler die gebrauchte Waffe kurzzeitig in sein Waffenbuch aufnehmen. Das machen meiner Erfahrung nach nicht viele Händler.
Zuletzt geändert von mastercrash am Do 17. Sep 2020, 15:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine
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Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.
Und genau da ist der Knackpunkt: nicht jeder Händler wird Dir das machen, also am Besten nachfragen oder gleich zu Gewo...mastercrash hat geschrieben: ↑Do 17. Sep 2020, 14:52Die Waffe muss natürlich ein Wechselsystem sein... Also nicht als vollständige Kat B irgendwo eingetragen sein.
Ein BüMa oder Händler kann eine Waffe "zerlegen" und dir dann die wesentlichen Waffenteile als WS verkaufen (manche verkaufen das Griffstück gleich mit dazu, andere wollen das nicht). Da die Waffe gebraucht ist nehme ich an die steht aktuell irgendwo als normale Kat B im ZWR?
Dann brauchst jemand (BüMa oder Händler) der sie in ein WS umwandelt und dir das Griffstück mit dazu verkauft.
Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.
Danke, jez hab ichs verstanden. Das beantwortet meine Frage zu den WBK Plätzen und W-Systemen
Waffe liegt bei nem Händler, also ist es nur an ihm ob er mir die auch als WS verkauft. Mal schaun...
Waffe liegt bei nem Händler, also ist es nur an ihm ob er mir die auch als WS verkauft. Mal schaun...
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Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.
Genau, und ob er dir das Griffstück gleich mit verkauft, obwohl du es nur als WS haben willst... Manche haben da (teilweise zurecht) ein mulmiges Gefühl, weil es schon rechtliche Grauzone ist (Umgehung der Kat B Platzbeschränkung, da er mit Griffstück und allem im Grunde ja eine vollständige Kat B verkauft, diese aber nur als WS ins ZWR einträgt).
Diese Vorgehensweise ist nicht per se verboten, denn die wesentlichen Teile sind ja ein WS und dürften auch als solches verkauft werden und das Griffstück ist ja frei verkäuflich (das Griffstück könntest ja auch unabhängig von deinem WS eh auch aufm Flohmarkt kaufen). Dennoch ist es eigentlich eine vollständige Waffe die er da verkauft aber nicht als solche ins ZWR einträgt.
Daraus zwei getrennte Kaufverträge zu machen wie es in der Praxis auch vorkommt (WS und Griffstück als jeweils eigener Kaufvertrag) macht die Sache auch nicht viel besser, weil auch das im Grunde ja wieder nur eine Umgehung der Umgehung wäre.
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Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.
Dann kauft das Griffstück eben der Nachbar denn der hat einen anderen Familienamen und ist betimmt über 18 Jahre!
Mauser C96 Cal. 7,63mm Sentinel .22 Mag AMT Auto Mag .22 Win Colt Python 4" Mauser C96 Bolo 9mm Mauser 1910/14/34 Mauser HSc 7,65 Mauser WTP 1 WTP 2 Mauser DA 90 Mauser P08 P38 S&W Mod 29 .44 Springfield Cal.45 ACP
Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.
Gibt es zu diesem Thema, das ja recht offensichtlich eine Umgehung der Platzbeschränkung ist, eigentlich sowas wie eine offizielle Behördenmeinung bzw. wurde das schon mal ausjudiziert ? Ich stehe vor dem gleichen Problem und wollte mir auch eine G44 zur G45 dazu als Zubehör nehmen, nur erscheint mir dieses Konstrukt zumindest anfechtbar.