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Konfusion über "Altbestand"
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Natürlich. Du darfst sie aber nur am Schießstand anstecken.
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Wird die Waffe auf der WBK dann als Kat A oder Kat B geführt?
Re: Konfusion über "Altbestand"
Kat B, weils kein Altbestand ist. Das Mag ist Kat A
Re: Konfusion über "Altbestand"
Wie werden die Magazine eigentlich auf der WBK und im ZWR vermerkt?
Spielt die Anzahl und Kapazität eine Rolle oder erhält man eine allgemeine Ausnahmegenehmigung?
Spielt die Anzahl und Kapazität eine Rolle oder erhält man eine allgemeine Ausnahmegenehmigung?
Re: Konfusion über "Altbestand"
So wie ich das gelesen habe, ersteres.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Du kriegst die entsprechende Anzahl Z10 Plätze auf der WBK vermerkt, und die Magazine werden mit Type und Hersteller im ZWR eingetragen.
Re: Konfusion über "Altbestand"
wird leider unterschiedlich gehandhabt
es gibt behoerden die - zumindestens am anfang - die stueckzahl NICHt mit eingetragen haben
die meisten tragen heute ein
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Konfusion über "Altbestand"
@Gewo
meine Behörde hat die genaue Stückzahl eingetragen
meine Behörde hat die genaue Stückzahl eingetragen
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: Konfusion über "Altbestand"
Nur zur Info am Rande, so slightly related halt... Den Gun 5, d.h. den Blechspind Marke "Hauptsache wo eingesperrt" gibts aktuell beim Bauhaus um 110€ - Gewehrhalter sind sehr nah an der Wand, d.h. alles mit ZF muss schräg stehen, aber für das Geld denke ich ok, v.a. wenn mans nur kauft, weil man die Mags und ein bissel billige Kat C / Mun wo unterbringen muss 

- DerSchwede
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Sehe ich das richtig das die mags jetzt auch in den Schrank müssen?
"Ich sehe die Pistole ist als eine bequem zu führende Notlösung, bis wieder ein Gewehr zur Verfügung steht. " Jeff Cooper
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Zumindest so sicher versperrt wie Munition. Extra einen Waffenachrank brauchst du dafür nicht.
From My Cold, Dead Hands
- DerSchwede
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Was ist den der aktuelle Stand zur Definition von „so sicher wie Munition“ reicht ein Stahlspint nach wie vor ? Oder ist das schon überholt?
"Ich sehe die Pistole ist als eine bequem zu führende Notlösung, bis wieder ein Gewehr zur Verfügung steht. " Jeff Cooper
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Es genügt bis dato einen "unberechtigten Zugriff Dritter" zu verhindern. Hierzu war/ ist ein Stahlspind ausreichend, aber detaillierte Rechtssprechung hierzu gibt's es noch nicht.
From My Cold, Dead Hands
Re: Konfusion über "Altbestand"
Ich hab meine Mags in so einen 100€ Blechspind gestopft, im separat absperrbaren Fach. Darunter sind jede Menge Mun (Kat C) sowie die dazu gehörenden Waffen drin. Das Kat A/B Zeug ist im richtigen Waffenschrank.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Eine ähnliche Antwort habe ich auf die Meldung der Magazine nach Z9 und Z10 ebenfalls bekommen. Der Sachbearbeiter meint das man die Z9 und Z10 Magazine zwar besitzen, also "sammeln" darf, aber an keine Waffe angesteckt werden dürfen. Weder zuhause - was ich einsehen würde, noch auf einem beh. gen. Schießstand. Was ich aber überhaupt nicht so im Gesetz sehe da hier das Schießstättenprivileg greift.Muhanak hat geschrieben: ↑Fr 4. Sep 2020, 08:45.. Habe gerade mit meiner Referentin in NÖ telefoniert, sie hat mir die Auskunft gegeben dass man bei Z10 Magazinen (also Magazine ohne bereits vorhandener Waffe) die Magazine nicht anstecken darf (weder zuhause noch am Schiessstand). Laut ihr darf man sie im Prinzip nur besitzen aber nix damit machen. Was sagt ihr dazu, ist eine falsche Auskunft?
Gibt es dazu irgendwelche neuen Erkenntnisse?
Gerechte Menschen sollten ihr Haus nicht ohne Waffe verlassen.
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker
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© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker
