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Was darf man am behördlichen Schießstand ohne Waffendokument?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Was darf man am behördlichen Schießstand ohne Waffendokument?
Hi, hab da eine Frage...
War heute am (behördlich genehmigten) Schießstand mit einer Freundin. Nachdem ich ja eine WBK habe, ist alles in Ordnung.
Dann ist aber die Frage aufgetaucht: was darf sie, wenn ich nicht Begleitperson spiele? Darf sie da (Seidler z.B.) alleine hingehen, sich eine Waffe ausborgen und schießen? Oder muss ich (oder sonst ein berechtigter) dabei sein? Oder stellt (bzw. muss stellen) der Standbesitzer dafür ein Anstands-Wauwau ab? Ich weiß, dass vieles vom WG nicht gilt auf behördlichen Ständen aber bei der konkreten Fragestellung bin ich nicht ganz sicher...
Danke
lg
War heute am (behördlich genehmigten) Schießstand mit einer Freundin. Nachdem ich ja eine WBK habe, ist alles in Ordnung.
Dann ist aber die Frage aufgetaucht: was darf sie, wenn ich nicht Begleitperson spiele? Darf sie da (Seidler z.B.) alleine hingehen, sich eine Waffe ausborgen und schießen? Oder muss ich (oder sonst ein berechtigter) dabei sein? Oder stellt (bzw. muss stellen) der Standbesitzer dafür ein Anstands-Wauwau ab? Ich weiß, dass vieles vom WG nicht gilt auf behördlichen Ständen aber bei der konkreten Fragestellung bin ich nicht ganz sicher...
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Re: Was darf man am behördlichen Schießstand ohne Waffendokument?
§ 14 WaffG SchießstättenJoewood hat geschrieben: ↑Mo 21. Sep 2020, 17:23Hi, hab da eine Frage...
War heute am (behördlich genehmigten) Schießstand mit einer Freundin. Nachdem ich ja eine WBK habe, ist alles in Ordnung.
Dann ist aber die Frage aufgetaucht: was darf sie, wenn ich nicht Begleitperson spiele? Darf sie da (Seidler z.B.) alleine hingehen, sich eine Waffe ausborgen und schießen? Oder muss ich (oder sonst ein berechtigter) dabei sein? Oder stellt der Seidler dafür ein Anstands-Wauwau ab? Ich weiß, dass vieles vom WG nicht gilt auf behördlichen Ständen aber bei der konkreten Fragestellung bin ich nicht ganz sicher...
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Für die Benützung von Schußwaffen auf behördlich genehmigten Schießstätten sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schußwaffen sowie die Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen nicht anzuwenden. Waffenverbote (§§ 12 und 13) gelten auf solchen Schießstätten jedoch.
Grundfrage ist immer: Ist es wirklich ein behördlich genehmigter Schießstand?
Wenn ja, dann darf die Freundin sich einfach eine Waffe ausborgen (inkl. Munitionskauf), ballern gehen und danach wieder zurückgeben.
Wie der Betreiber das dann gestaltet ist Hausrecht bzw. Unternehmensphilosophie

"Des No-Shoot is net von mir"
Member of Pulverdampf DODLSQUAD - Bande von Schützen ohne Gewinnabsicht
"Notorischer Antwortverfasser, Kopfschüttler und zwecks Sinnlosigkeit Bleibenlasser"
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Re: Was darf man am behördlichen Schießstand ohne Waffendokument?
In dem Fall geht es tatsächlich konkret um den Seidler, wei lder für sie sehr verkehrsgünstig liegt. Gegebenenfalls wäre in ihrer Nähe auch das Beschussamt aber dort kann man sich keine Zielsportgeräte ausborgen, soweit ich weiß. Beide sind behördliche fix genehmigt; diese Diskussion stellt sich somit nicht.Hellprayer hat geschrieben: ↑Mo 21. Sep 2020, 17:29Grundfrage ist immer: Ist es wirklich ein behördlich genehmigter Schießstand?
Wenn ja, dann darf die Freundin sich einfach eine Waffe ausborgen (inkl. Munitionskauf), ballern gehen und danach wieder zurückgeben.
Wie der Betreiber das dann gestaltet ist Hausrecht bzw. Unternehmensphilosophie![]()
Zum Rest: danke für die Info... mir war nicht klar, dass es soweit geht, dass sie wirklich einfach ohne Weiteres reinspazieren, und ballern gehen kann
Re: Was darf man am behördlichen Schießstand ohne Waffendokument?
waffenrechtlich kein problemJoewood hat geschrieben: ↑Mo 21. Sep 2020, 17:23Hi, hab da eine Frage...
War heute am (behördlich genehmigten) Schießstand mit einer Freundin. Nachdem ich ja eine WBK habe, ist alles in Ordnung.
Dann ist aber die Frage aufgetaucht: was darf sie, wenn ich nicht Begleitperson spiele? Darf sie da (Seidler z.B.) alleine hingehen, sich eine Waffe ausborgen und schießen? Oder muss ich (oder sonst ein berechtigter) dabei sein? Oder stellt (bzw. muss stellen) der Standbesitzer dafür ein Anstands-Wauwau ab? Ich weiß, dass vieles vom WG nicht gilt auf behördlichen Ständen aber bei der konkreten Fragestellung bin ich nicht ganz sicher...
Danke
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soweit mir bekannt bestehen die meisten standbetreiber aber aus haftungsgruenden auf eine WBk
waere ich standbetreiber dann wuerde ich zu mindesten auf einen gueltigen waffenfuehrerschein bestehen
ich bin mir ned sicher ob ich sonst als betreiber im fall eines unfalles aus der haftung rauskomme ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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- Kapselpracker
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Re: Was darf man am behördlichen Schießstand ohne Waffendokument?
Auf die gleiche Frage meinerseits seinerzeit
, teilte mir der Seidler mit, das wenn ich bei ihnen den Waffenf.-schein gemacht habe, könne ich jederzeit vorbei kommen und mir eine Waffe ausborgen und Schießen.

- hotchili71
- .357 Magnum
- Beiträge: 125
- Registriert: Sa 5. Nov 2016, 13:51
Re: Was darf man am behördlichen Schießstand ohne Waffendokument?
In Leobersdorf darf man ohne WBK auf den Stand, auch eine Waffe ausleihen ist kein Problem, nur Bohnen bekommt man nicht.
Also brauchst immer einen mit WBK/WP mit.
Also brauchst immer einen mit WBK/WP mit.

Re: Was darf man am behördlichen Schießstand ohne Waffendokument?
Ein Freund hat sich in Leobersdorf eine Pistole gekauft, noch lange bevor er die WBK hatte, ging regelmäßig ballern und danach hat er Waffe und Munition wieder auf Depot gelegt
Re: Was darf man am behördlichen Schießstand ohne Waffendokument?
Der Händler/Schießstand im 19.Bezirk schreibt auf dessen Homepage (die für eigentlich alle leicht zugänglich ist
);
"Bitte beachten Sie:
Schießberechtigt sind nur Personen mit gültigem Waffenpass oder Waffenbesitzkarte!
Zubehör wie Scheiben, Munition und ähnliches sind in unserem Fachgeschäft günstig erhältlich.
Tragen Sie Schutzbrillen und Gehörschutz.
Neu ! Scheibenentfernung kann selbst gewählt werden !
Beachten Sie die Schiessstandordnung!"
"Falls der WFS bei Ihnen gemacht wurde, darf man sich XY ausleihen"
geht wohl mehr in Richtung Hausrecht des Standbetreibers...

"Bitte beachten Sie:
Schießberechtigt sind nur Personen mit gültigem Waffenpass oder Waffenbesitzkarte!
Zubehör wie Scheiben, Munition und ähnliches sind in unserem Fachgeschäft günstig erhältlich.
Tragen Sie Schutzbrillen und Gehörschutz.
Neu ! Scheibenentfernung kann selbst gewählt werden !
Beachten Sie die Schiessstandordnung!"
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Re: Was darf man am behördlichen Schießstand ohne Waffendokument?
Und das alles innerhalb des Geländes einer behördlich genehmigten Schießstätte ohne je mit der Waffe das Gelände zu verlassen?
Auf wen war die Pistole dann eingetragen, wenn er noch keine WBK hatte? Das funktioniert eigentlich nur, wenn ein Händler direkt ein Geschäft innerhalb einer behördlich genehmigten Schießstätte hat bzw. der Händler selbst diese Schießstätte betreibt.
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine
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Re: Was darf man am behördlichen Schießstand ohne Waffendokument?
Ist ja in Leobersdorf der Fall, von der Kasse mit Waffe und Munition zum Stand nach hinten, 1 Stunde ballern und dann alles wieder an der Kassa abgeben, Waffe muss noch auf den Händler gelaufen sein. Hat er übrigens vor der Erweiterung auch gemacht, dritte Waffe verblieb auf Depot und hat er sich nur zum schießen geholtmastercrash hat geschrieben: ↑Di 22. Sep 2020, 20:35Und das alles innerhalb des Geländes einer behördlich genehmigten Schießstätte ohne je mit der Waffe das Gelände zu verlassen?
Auf wen war die Pistole dann eingetragen, wenn er noch keine WBK hatte? Das funktioniert eigentlich nur, wenn ein Händler direkt ein Geschäft innerhalb einer behördlich genehmigten Schießstätte hat bzw. der Händler selbst diese Schießstätte betreibt.
Re: Was darf man am behördlichen Schießstand ohne Waffendokument?
Ich habe dort regelmäßig jemanden ohne WBK mitGixxsaW hat geschrieben: ↑Di 22. Sep 2020, 20:23Der Händler/Schießstand im 19.Bezirk schreibt auf dessen Homepage (die für eigentlich alle leicht zugänglich ist);
"Bitte beachten Sie:
Schießberechtigt sind nur Personen mit gültigem Waffenpass oder Waffenbesitzkarte!
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Tragen Sie Schutzbrillen und Gehörschutz.
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"Falls der WFS bei Ihnen gemacht wurde, darf man sich XY ausleihen"
geht wohl mehr in Richtung Hausrecht des Standbetreibers...
Re: Was darf man am behördlichen Schießstand ohne Waffendokument?
Doppelpost
Zuletzt geändert von racepics am Mi 23. Sep 2020, 11:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Was darf man am behördlichen Schießstand ohne Waffendokument?
Seidler muss zumindest eine Person eine WBK vorweisen.
Re: Was darf man am behördlichen Schießstand ohne Waffendokument?
Ich hab da auch nochmal explizit nachgefragt damals, und die Aussage eines Mitarbeiters bestätigt, man kann Personen ohne WBK schießen lassen.racepics hat geschrieben: ↑Di 22. Sep 2020, 21:10Ich habe dort regelmäßig jemanden ohne WBK mitGixxsaW hat geschrieben: ↑Di 22. Sep 2020, 20:23Der Händler/Schießstand im 19.Bezirk schreibt auf dessen Homepage (die für eigentlich alle leicht zugänglich ist);
"Bitte beachten Sie:
Schießberechtigt sind nur Personen mit gültigem Waffenpass oder Waffenbesitzkarte!
Zubehör wie Scheiben, Munition und ähnliches sind in unserem Fachgeschäft günstig erhältlich.
Tragen Sie Schutzbrillen und Gehörschutz.
Neu ! Scheibenentfernung kann selbst gewählt werden !
Beachten Sie die Schiessstandordnung!"
"Falls der WFS bei Ihnen gemacht wurde, darf man sich XY ausleihen"
geht wohl mehr in Richtung Hausrecht des Standbetreibers...
Nur eben unter meiner Aufsicht und Verantwortung.
Mein Bauchgefühl sagt mir: Es ist leichter, die Regeln locker auszulegen als dann in einer Diskussion die Regeln plötzlich über den Haufen zu werfen um es strenger zu machen.
Re: Was darf man am behördlichen Schießstand ohne Waffendokument?
Also Derjenige der das Wort "Zielsportgerät" erdacht hat....ach ich lasse es besser