ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Stellung: "Untauglich" jedoch...

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
yoda
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5800
Registriert: Do 24. Nov 2011, 20:23

Re: Stellung: "Untauglich" jedoch...

Beitrag von yoda » Mo 14. Sep 2020, 15:49

Mit der Untauglichkeitsbescheinigung wird die WBK ausgestellt sofern die anderen Voraussetzungen erfüllt sind, man kann natürlich auch versuchen schlafende Hunde zu wecken.

Benutzeravatar
cas81
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3670
Registriert: Fr 17. Apr 2015, 17:44
Wohnort: Wien

Re: Stellung: "Untauglich" jedoch...

Beitrag von cas81 » Mo 14. Sep 2020, 16:07

@ Emil:

Er hat einen Untauglichkeitsbescheid bekommen. Den legt er vor und fertig.

Zudem spricht das ZDG in §1 Abs 4 von einer "mängelfreien Zivildiensterklärung" als Voraussetzung für den Eintritt der Zivildienstpflicht. Seine Erklärung war aber nicht mängelfrei, siehe §5a (3): Eine Zivildiensterklärung ist mangelhaft, wenn
1. feststeht, daß der Wehrpflichtige für den Wehrdienst nicht tauglich ist (§ 1 Abs. 1).


Schlussendlich zählt nur eines: keine Zivildienstpflicht und das hat er schwarz auf weiß in Form eines hoheitlichen Aktes mit normativer Wirkung für ihn konkret, ergo Feststellungsbescheid. Er war nie zivildienstpflichtig, somit gibt es auch keine Frist. Andere Baustelle als in dem geposteten Erkenntnis. Soll er das mit auf den Tisch legen und den Zahlschein dafür entgegennehmen. Was gibt es da noch zu diskutieren? Oder meinst du wegen Beweisproblemen in der Zukunft? Na wenn man auf Nummer sicher gehen und die Behörde sekkieren will: Antrag in Schriftform mit einer Auflistung der Anhänge vorab per Mail senden, gleich mit Hinweis dass man morgen eh noch persönlich vorbei kommt. Dann bekommt man eine Zustellbestätigung. Und wenn man dort sitzt erklären, dass man eh schon ein Mail geschickt hat, dann wissens bescheid und rollen mal kurz mit den Augen. Nicht dass die Behörde im Nachhinein lügt, fantasiert oder vergisst und erzählt, dass sie nie einen solchen Bescheid gesehen hat und daraufhin gleich ein Verfahren einleitet :whistle: Mit Kanonen auf Spatzen, aber bitte. Genauso wie die Nachfrage, mMn.

Da gibt es nicht mal schlafende Hunde, die man wecken könnte. Viel Lärm um nichts.
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.

Emil
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 406
Registriert: So 28. Jul 2019, 16:35

Re: Stellung: "Untauglich" jedoch...

Beitrag von Emil » Mo 14. Sep 2020, 18:14

cas81 hat geschrieben:
Mo 14. Sep 2020, 16:07
@ Emil:

Er hat einen Untauglichkeitsbescheid bekommen. Den legt er vor und fertig.

Zudem spricht das ZDG in §1 Abs 4 von einer "mängelfreien Zivildiensterklärung" als Voraussetzung für den Eintritt der Zivildienstpflicht. Seine Erklärung war aber nicht mängelfrei, siehe §5a (3): Eine Zivildiensterklärung ist mangelhaft, wenn
1. feststeht, daß der Wehrpflichtige für den Wehrdienst nicht tauglich ist (§ 1 Abs. 1).


Schlussendlich zählt nur eines: keine Zivildienstpflicht und das hat er schwarz auf weiß in Form eines hoheitlichen Aktes mit normativer Wirkung für ihn konkret, ergo Feststellungsbescheid. Er war nie zivildienstpflichtig, somit gibt es auch keine Frist. Andere Baustelle als in dem geposteten Erkenntnis. Soll er das mit auf den Tisch legen und den Zahlschein dafür entgegennehmen. Was gibt es da noch zu diskutieren? Oder meinst du wegen Beweisproblemen in der Zukunft? Na wenn man auf Nummer sicher gehen und die Behörde sekkieren will: Antrag in Schriftform mit einer Auflistung der Anhänge vorab per Mail senden, gleich mit Hinweis dass man morgen eh noch persönlich vorbei kommt. Dann bekommt man eine Zustellbestätigung. Und wenn man dort sitzt erklären, dass man eh schon ein Mail geschickt hat, dann wissens bescheid und rollen mal kurz mit den Augen. Nicht dass die Behörde im Nachhinein lügt, fantasiert oder vergisst und erzählt, dass sie nie einen solchen Bescheid gesehen hat und daraufhin gleich ein Verfahren einleitet :whistle: Mit Kanonen auf Spatzen, aber bitte. Genauso wie die Nachfrage, mMn.

Da gibt es nicht mal schlafende Hunde, die man wecken könnte. Viel Lärm um nichts.
:clap:

Das ist rechtlich einmal wirklich gut ausgeführt und hilft ihm auch für den Fall, dass die BH später einmal seine unterschriebene "Zivildiensterklärung" bekommen und nachfragen sollte! :handgestures-thumbup:

Ein "Beantrag einfach die WBK und schau was rauskommt." ohne weitere rechtliche Überlegung fand ich einfach nicht empfehlenswert, das Erkenntnis sollte dabei nur aufzeigen, dass nur weil die BH etwas nicht hat (Zivildiensterklärung) es deshalb nicht gegenstandslos ist, natürlich ist der dortige Sachverhalt anders.

joker1319
.22 lr
.22 lr
Beiträge: 5
Registriert: So 13. Sep 2020, 15:04

Re: Stellung: "Untauglich" jedoch...

Beitrag von joker1319 » Fr 18. Sep 2020, 21:48

Heute kam ne Email:
"Ich weiß nicht was Sie unterschrieben haben und vielleicht war es sogar eine ZD-Erklärung, aber selbst wenn dies der Fall war, war die Erklärung mangels Tauglichkeit nicht rechtsverbindlich. Aus zivildienstrechtlicher Sicht unterliegen Sie jedenfalls KEINEM Waffenverbot."

So gesehen genau das was hier schon erwähnt wurde.
Danke allen für die Hilfe

Benutzeravatar
gunlove
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 6875
Registriert: Do 15. Nov 2012, 16:29
Wohnort: Niederösterreich

Re: Stellung: "Untauglich" jedoch...

Beitrag von gunlove » Fr 18. Sep 2020, 22:24

@joker1319
Na dann passt ja alles!! :handgestures-thumbup:
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)

joker1319
.22 lr
.22 lr
Beiträge: 5
Registriert: So 13. Sep 2020, 15:04

Re: Stellung: "Untauglich" jedoch...

Beitrag von joker1319 » Sa 26. Sep 2020, 21:26

Ich war gestern im 12. (Hohenbergstr./Kaserne) mir meine WBK beantragen.
Die Dame dort wollte weder einen Grund für die WBK noch meinen Untauglichkeitsbescheid haben.
Mal schauen wie lange es nun dauert...

Antworten