aus einer Diskussion mit Sportschützen heraus hätte ich ein paar Fragen zum bauen/betreiben einer Schießanlage.
Ich habe leider keine Gesetze/Paragraphen dazu gefunden, also hoffe ich auf euer weissen.
Welche Vorraussetzungen müssen gegeben sein um eine Schießanlage (Gewehr 100m) zu errichten? (abgesehn von einem grundstück mit 101m

Gibt es spezielle Auflagen zu erfüllen BH/Amt?
Wenn die Anlage nur für private Zwecke (nicht öffentlich Zugänglich) ist, müssen dann ebenso bestimmte Auflagen eingehalten werden, welche?
Kann ich grundsätzlich auf jedem Grundstück (das mir gehört) eine solche Anlage errichten? (Hauptaugenmerk wäre hier die Lärmbelastung)
Wenn wer was weiß, Bitte nicht vom Nachbarn dessen Schwester und deren Mitzi-Tante Erfahren

LG