Hallo Pulverdampfler
Mein Sohn macht im November die WBK.
Ich habe einen Waffenraum in dem sich mehr Kurzwaffen als er dann auf seiner WBK hat verwahrt sind.
Wie schauts da Waffenrechtlich aus. Gibts jemanden der das selbe Problem hat.
Glück Auf vom Bergsteirer
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Gemeinsame Verwahrung im Waffenraum
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- .357 Magnum
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Gemeinsame Verwahrung im Waffenraum
Dieses schöne Land ist der Steirer Land,
ist mein liebes teures Heimatland.
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- .50 BMG
- Beiträge: 608
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Re: Gemeinsame Verwahrung im Waffenraum
Die "überspitzten Anforderungen" (die bei gemeinsamer Verwahrung nicht zu stellen sind) sind ja eigentlich "nur" zwischen Eheleuten komplett ausjudiziert.
In wie weit das auch analog auf Vater->Sohn umgelegt werden kann, weiß man nicht genau, weil es dazu konkret bislang keine Judikatur gibt.
Die Entscheidung des VwGH vom 22. April 1981, Zahl 2978/80 macht aber Hoffnung. Sollte grundsätzlich ok gehen mit sehr wenig Restrisiko. Ggf Rücksprache mit der Behörde, um sicher zu gehen... Die können halt auch sagen, dass das nicht ok ist, auch wenn der VwGH anderer Meinung ist.
In wie weit das auch analog auf Vater->Sohn umgelegt werden kann, weiß man nicht genau, weil es dazu konkret bislang keine Judikatur gibt.
Die Entscheidung des VwGH vom 22. April 1981, Zahl 2978/80 macht aber Hoffnung. Sollte grundsätzlich ok gehen mit sehr wenig Restrisiko. Ggf Rücksprache mit der Behörde, um sicher zu gehen... Die können halt auch sagen, dass das nicht ok ist, auch wenn der VwGH anderer Meinung ist.
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine
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- .357 Magnum
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Re: Gemeinsame Verwahrung im Waffenraum
Danke, hab schon die alten Diskussionen durchgelesen.
Werde mich mit meiner BH abstimmen, und das Ergebnis hier Dokumentieren.
Schützen Heil vom Bergsteirer
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- burggraben
- .50 BMG
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Re: Gemeinsame Verwahrung im Waffenraum
Danke. Endlich mal jemand der daran denkt auch ans Forum zurückzugeben und nicht nur Nutzen daraus ziehen will.
Re: Gemeinsame Verwahrung im Waffenraum
Doch gibt es. Habe ich in einem anderen Thread vollständig wiedergegeben - nehme an, dein zweiter Absatz bezieht sich auch darauf.mastercrash hat geschrieben: ↑Do 22. Okt 2020, 06:23Die "überspitzten Anforderungen" (die bei gemeinsamer Verwahrung nicht zu stellen sind) sind ja eigentlich "nur" zwischen Eheleuten komplett ausjudiziert.
In wie weit das auch analog auf Vater->Sohn umgelegt werden kann, weiß man nicht genau, weil es dazu konkret bislang keine Judikatur gibt.
Die Entscheidung des VwGH vom 22. April 1981, Zahl 2978/80 macht aber Hoffnung. Sollte grundsätzlich ok gehen mit sehr wenig Restrisiko. Ggf Rücksprache mit der Behörde, um sicher zu gehen... Die können halt auch sagen, dass das nicht ok ist, auch wenn der VwGH anderer Meinung ist.
@TE: Ist laut Judikatur zulässig.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.