Das sehe ich aber nicht so. Wenn ein paar Leben dadurch gerettet werden, zahlt sich das doch aus. Denkst Du tatsächlich, daß ein Abbiegeassistent nutzlos ist?
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neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Grüße
susi
susi
Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Wir brauchen keine sinnlose teuren Assistenzgeräte im Straßenverkehr.
Wenn nicht alle blind und unaufachtsam am Verkehr teilnehmen würden, wären solche Unfälle vermeidbar. Mit dem Handy am Ohr Radfahren oder einen Kinderwagen blind in den Hänger schieben, dafür muss die LKW Lobby wieder ordentlich bluten.

MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Weil eben Einige nicht achtsam oder gestresst, oder aggressiv, oder.... im Straßenverkehr unterwegs sind, braucht es solche Assistenten.
Deine Aussage ist also doch nicht so

Grüße
susi
susi
- Glock1768
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- Beiträge: 2527
- Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
- Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha
Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Ich bin bei den Thema voll der Meinung bin aug-andi ... Es kann und darf nicht sein, das wir Dummheit, Naivität, fehlende Eigenverantwortung auch noch unterstützen
Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Weshalb sollte denn schon wieder ein Kind sterben, nur weil ein naiver, oder dummer LKW Fahrer das Kind am Zebrastreifen übersieht?. Klar zahlen die ganzen LKW Fahrer drauf, die sich richtig verhalten. Das ist genauso, wie mit Corona: jene, die sich so verhalten, daß es möglichst zu keiner Ansteckung kommt (Masken, Abstand, Verzicht auf soziale Kontakte,...) zahlen wegen einiger unverbesserlichen Idioten drauf.
Grüße
susi
susi
Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Können wir BITTE wieder zum Schusswaffenkennzeichnungsgesetz zurückkommen...
Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Ein Mod wär mal nicht schlecht...
Also geregelter Einkauf von Muni und gewisser Wiederladekomponenten.
Warum wird es dann so plakatiert? Politik und/oder Unwissenheit der Vortragenden?
Wenn hierbei nur die alte Gesetzesvorlage zum tragen kommt, wird sich nichts ändern. ok.
Also geregelter Einkauf von Muni und gewisser Wiederladekomponenten.
Warum wird es dann so plakatiert? Politik und/oder Unwissenheit der Vortragenden?
...und unabhängige Experten meinten, mit hoher Wahrscheinlichkeit ist es denkbar, daß...
Frei nach E. Blimlinger: "...und im Übrigen bin ich der Meinung, daß hier einer der alten Mods fehlt."
Frei nach E. Blimlinger: "...und im Übrigen bin ich der Meinung, daß hier einer der alten Mods fehlt."
Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Spannend ist ja das es im Fall des Anschlages auch unter der Einhaltung des Gesetzes keinen Unterschied machen würde.fast12 hat geschrieben: ↑Do 5. Nov 2020, 19:55https://tvthek.orf.at/profile/Bundesrat ... V/14790841
ÖVP spricht über das neues Gesetz. Dabei spricht Christine Schwarz-Fuchs auch über die Markierung von Munition...
1. Militärische Full-Auto AK47 und sicher vor 2018 gebaut. Von einer offiziellen Einfuhr nach Österreich müssen wir denke ich garnicht anfangen.
2. Ich gehe davon aus das die Munition auch aus einer ursprünglich Militärischen Quelle stammt und somit die im Gesetz angegebene Patronenprüfordnung nicht zur Anwendung kommt.
Und was lernen wir daraus.
Gesetze sind für Rechtstreue Bürger gemacht und nicht für Verbrecher bzw. Terroristen.
- combatmiles
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- Beiträge: 3152
- Registriert: Fr 27. Jan 2017, 09:18
Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Das war dir neu?
Wir sind immer die gef****... weil wir uns sauber im Rahmen bewegen wollen...
Der "Oarschloch', den kümmert des genau nit....
Wir sind immer die gef****... weil wir uns sauber im Rahmen bewegen wollen...
Der "Oarschloch', den kümmert des genau nit....
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Genau lesen gewo ! PKW und nicht LKW. Den Privaten gehts nur bei den Waffen an den Kragen, der Rest war schon immer heilig...
Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Habe heute auf der Website des Parlaments die beschlossene Fassung gefunden: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml
Gegenüber dem Entwurf hat sich das tatsächliche Gesetz wesentlich verschlechtert. Unter anderem folgende Punkte sind hochproblematisch:
- Die Kennzeichnungspflicht betrifft nunmehr auch Waffen, die aus der EWR importiert werden. Durch diese Abänderung sind nunmehr ALLE EU-Länder ebenfalls betroffen
- Die Kennzeichnungspflicht entsteht (für Privatpersonen) bereits unmittelbar bei Import und trifft somit auch Privatpersonen, die selbst Waffen importieren
- Zuständig für „herausragende historische Bedeutung“ ist nach wie vor das Bundesdenkmalamt, nunmehr aber ist die Waffenbehörde hierfür zuständig das Bundesdenkmalamt hinzuzuziehen
- Absurd: das Herstellungsjahr ist ebenfalls zu kennzeichnen. Wie das bei Waffen funktioniert, wo dies nicht bekannt ist, bleibt unklar
Gegenüber dem Entwurf hat sich das tatsächliche Gesetz wesentlich verschlechtert. Unter anderem folgende Punkte sind hochproblematisch:
- Die Kennzeichnungspflicht betrifft nunmehr auch Waffen, die aus der EWR importiert werden. Durch diese Abänderung sind nunmehr ALLE EU-Länder ebenfalls betroffen
- Die Kennzeichnungspflicht entsteht (für Privatpersonen) bereits unmittelbar bei Import und trifft somit auch Privatpersonen, die selbst Waffen importieren
- Zuständig für „herausragende historische Bedeutung“ ist nach wie vor das Bundesdenkmalamt, nunmehr aber ist die Waffenbehörde hierfür zuständig das Bundesdenkmalamt hinzuzuziehen
- Absurd: das Herstellungsjahr ist ebenfalls zu kennzeichnen. Wie das bei Waffen funktioniert, wo dies nicht bekannt ist, bleibt unklar
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
"§ 3. (1) Dieses Bundesgesetz gilt nicht für:Promo hat geschrieben: ↑Mo 16. Nov 2020, 10:21Habe heute auf der Website des Parlaments die beschlossene Fassung gefunden: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml
Gegenüber dem Entwurf hat sich das tatsächliche Gesetz wesentlich verschlechtert. Unter anderem folgende Punkte sind hochproblematisch:
- Die Kennzeichnungspflicht betrifft nunmehr auch Waffen, die aus der EWR importiert werden. Durch diese Abänderung sind nunmehr ALLE EU-Länder ebenfalls betroffen
- Die Kennzeichnungspflicht entsteht (für Privatpersonen) bereits unmittelbar bei Import und trifft somit auch Privatpersonen, die selbst Waffen importieren
- Zuständig für „herausragende historische Bedeutung“ ist nach wie vor das Bundesdenkmalamt, nunmehr aber ist die Waffenbehörde hierfür zuständig das Bundesdenkmalamt hinzuzuziehen
- Absurd: das Herstellungsjahr ist ebenfalls zu kennzeichnen. Wie das bei Waffen funktioniert, wo dies nicht bekannt ist, bleibt unklar
1. Schusswaffen oder wesentliche Bestandteile von Schusswaffen, die bereits im EWR oder in der
Schweiz unter Einhaltung der dort einschlägigen Vorschriften gekennzeichnet wurden"
D.h. wenn ich mir eine Waffe aus DE hole, die den dortigen Vorschriften entspricht, habe mich die Kennzeichnungsvorgaben hier nicht zu interessieren.
Abgesehen von den Vorschriften, wie soll das genau überprüft werden ? Eine Waffe die neu in Verkehr gebracht und NICHT ausreichend gekennzeichnet ist, ist nicht als Neuware zu identifizieren wenn kein Jahr draufsteht. Ich sehe auch keine Rechtsgrundlage mit der jemand die Überprüfung der Kennzeichnung ohne jeglichen Verdacht verlangen könnte.
Um die Kennzeichnungspflicht nachzuweisen müsste jemand generell mal im ZWR nachsehen wann die Waffe gekauft wurde, den Weg bis zum Händler zurückverfolgen und dann im Waffenbuch nachsehen wo die Waffe herkommt. Das wird sowieso niemand machen, weil der Aufwand für eine belanglose Verwaltungsübertretung vollkommen absurd wäre.
+ was mich am meisten amüsiert:
Sie ermächtigen gewisse Gewerbetreibende die Kennzeichnung durchzuführen, obwohl das gravieren sowieso ein freies Gewerbe ist, d.h. es kann sowieso jeder gravieren.
Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
da wuerde ich nix drauf verwetten
das anbringen von gesetzesrelevanten markierungen am waffen ist sicher kein freies gewerbe
weil wenn das so waere bring ich meine kanonen in zukunft nimmer aufs beschussamt sondern zu graveur

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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Was glaubst du wo die ganzen kleineren Büchsenmacher und Händler ihre Teile gravieren lassen wenns was graviert brauchen? Die fahren alle zum Jutz und solchen Firmen, weil die wenigsten Leute sowas zu Hause stehen haben.
Bei einem Prüfzeichen wie dem Beschusszeichen wird man Probleme bekommen, aber eine reine Kennzeichnung ist meines Wissens 100% frei, sonst könnten die Lasergravierer genau garnichts gravieren.
Wenn du mal Waffen gekennzeichnet brauchst und der Meinung bist dass die normalen Gravierer das nicht dürfen -> ich habe eine per diesem Gesetz ausdrücklich berechtigte Quelle für sowas

Zuletzt geändert von yoda am Mo 16. Nov 2020, 11:06, insgesamt 1-mal geändert.
Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
heut is a bisserl viel los daher nur in stichwortenyoda hat geschrieben: ↑Mo 16. Nov 2020, 10:59Was glaubst du wo die ganzen kleineren Büchsenmacher und Händler ihre Teile gravieren lassen wenns was graviert brauchen? Die fahren alle zum Jutz und solchen Firmen, weil die wenigsten Leute sowas zu Hause stehen haben.
Bei einem Prüfzeichen wie dem Beschusszeichen wird man Probleme bekommen, aber eine reine Kennzeichnung ist meines Wissens 100% frei, sonst könnten die Lasergravierer genau garnichts gravieren.
wenn du per gesetz zu einer handlung ermaechtigt wirst
wie zb auch markierungen an waffen anzubringen
dann ist das damit eine hoheitliche taetigkeit
wenn du dabei was missbraeuchlich machst dann unterliegst du als haendler den bestimmungen des amtsmissbrauches
wenn jetzt wer der dazu nicht ermaechtigt ist was macht dann denke ich wird es wohl bestimmungen geben die das untersagen
dein §57A pickerl kannst dir ja auch ned aus einer folie rausstanzen und auf die scheibe kleben wenns dir grad lustig ist ...
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