gewo hat geschrieben: ↑Do 26. Nov 2020, 00:01
Emil hat geschrieben: ↑Mi 25. Nov 2020, 23:19
gewo hat geschrieben: ↑Mi 25. Nov 2020, 22:44
milu hat geschrieben: ↑Mi 25. Nov 2020, 17:13
Ist doch mit SV schon ausgegehebelt? Oder täusche ich mich da?
Was meinst?
Er bezieht sich glaube ich auf das Urteil des Landesverwaltungsgerichts wonach solche Produkte typische Notfallprodukte sind.
Auf der Homepage eines größeren Händlers vor Wien steht seit heute auch "... sowie an berechtigte Personen zur SV".
Würde ich mich als WP/WBK Besitzer ohne Waffe trauen eine zur SV jetzt zu kaufen? - Ja
Würde ich mich als Sportschütze mit meinen mehreren Pistolen/Halbautomaten trauen eine weitere zur SV zu kaufen? - Eher nicht, da keine zwingende Notwendigkeit begründbar...
Kann eh jeder machen was er glaubt
Aber was genau ist an „beruflich“ ned zu verstehen?
Die rechtslage ist seit heute neu durch die klarstellung in der verordnung
Das damalige urteil aus salzburg ist damit geschichte und bezieht sich auf die alte rechtslage
Hast du den genauen Verordnungstext?
Kogler erwähnte noch vor ein paar Tagen z.B. für Jäger werde es eine Ausnahme geben.
Ich habe auf die schnelle nur die Parlamtenskorresbondenz gefunden Korrespondenz :
https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAH ... ndex.shtml
Detailänderungen werden zudem bei den Betretungsverboten im Handel vorgenommen. So wird bei der Ausnahme für den Verkauf und die Wartung von Sicherheits- und Notfallprodukten klargestellt, dass es sich dabei insbesondere um Feuerlöscher, Schutzausrüstung, Leuchtmittel, Brennstoffe, Sicherungen, Salzstreumittel, "
nicht aber Waffen und Waffenzubehör, sofern deren Erwerb nicht zu beruflichen Zwecken aus gesetzlichen Gründen zwingend unaufschiebbar erforderlich ist"
Also Jäger im Allgemeinen doch nicht, sondern nur Berufsjäger..?
Was macht der Jagdausübungsberechtigte - der nicht Berufsjäger ist - wenn ihm die Munition ausgeht oder die Waffe kaputt geht?
Wenn einer vor kurzem einen WP aus nicht beruflichen Gründen ausgestellt bekommen hat und rechtlich dagegen vorgeht weil er jetzt keine Waffe kaufen kann haltet das meiner Meinung nach ja wieder nicht, den hat er/sie ja nur bekommen weil er einer extremen Bedrohungslage ausgesetzt ist, gleiches beim Jagdausübungsberechtigten der mangels Munition/Waffe seinen jagdgesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen kann ect.