Ich glaube du verstehst das falsch (oder ich ), die Bedenken des Erstellers waren ja das er eine Waffe mit Fix- oder Schubschaft kauft die aber nach einem Umbau auf Klappschaft zu kurz wird.bino71 hat geschrieben: ↑Di 30. Jun 2020, 23:00Das Problem liegt daran, daß Du diese Waffe nicht kaufen kannst, weil seit 14.12.2019 verbotene Waffe.Simon80 hat geschrieben: ↑Di 30. Jun 2020, 22:44Naja was ist wenn man verlängert bevor die Waffe zu kurz wird? Wäre sie von Werk aus zu kurz dürfte man sie ja ohnehin nicht mehr einfach kaufen.
Nun merkt er aber mit dem anderen Schaft würde die Waffe unter Z11 fallen, deshalb montiert er eine fixe Mündungsbremse und wechselt dann erst den Schaft- Waffe bleibt über 60cm und alles ist gut.
Oder wo liegt hier das problem?
Meinetwegen kauft ein Büma oder Händler (weil er darf) baut längeren Schaft. Und eben dann grift wieder die Regel: eine verbotene Waffe, bleibt eine verbotene Waffe.
Weil nach dem Gedankengang, könnt ich mir eine Fullauto kaufen lassen, umbauen und dann besitzen.
@rupi: es geht nicht Kat A High Cap Magazine, sondern Kat A verbotene Waffe.
Das man Waffen die von Werk aus unter Z11 fallen nicht mehr kaufen kann bzw. darf ist natürlich klar.