Das erachte ich als problematisch, weil dann der Händler nach einer gewissen Zeit alle Waffen in sein Waffenbuch aufnehmen müsste, Stichwort Meldefristen, weil er ja der Innehaber ist.Alexej hat geschrieben: ↑Fr 15. Jan 2021, 22:13Kleiner Input:
Ich habe schon mal in Betracht gezogen, meine Waffen beim Händler aufzubewahren (Frau ist nicht so happy mit Waffen im Haus). Der Waffenhändler hat gemeint, da muss nichts gemeldet werden - die Polizei kommt zur Überprüfung zum HWS, dann sagst du du hast deine Waffen nicht dort sondern beim Händler und dass man sich gerne dort treffen kann zwecks Überprüfung. Es hat gemeint, das gab nie Probleme.
Wenn die Frau nicht happy ist, dann miete dir ein Bankschließfach und bewahre dort die Waffen auf. Dann bist alleine du verfügungs- und zugangsberechtigt. Positiver Nebeneffekt: Polizei kann auch nur zu Banköffnungszeiten zur Verwahrungskontrolle kommen.