Der Blick ins ZWR ist ja gar nicht notwendig. Jemand bestellt Griffstücke und der Händler fragt aus "betrieblichen Gründen" einfach nach ob eine WBK vorhanden ist. Hieraus KANN aber muss sich keine Diskussion zwischen dem Händler und dem Kunden ergeben, in Folge dessen der Händler ein ungutes Gefühl bez. des Kunden bekommt und im A) den Verkauf der Griffstücke verweigert und B) er der Polizei einen Hinweis gibt, dass besagter Kunde zwar etwas erlaubtes erwerben will, er habe hierbei ein komisches Gefühlt hat.
Hierauf kann die Polizei jegliche Nachforschungen anstellen, die ihr im Rahmen der polizeilichen Tätigkeit erlaubt sind und wenn hierbei ein Waffenverbot auftaucht (oder sonst was) dann wird entsprechend gehandelt.
Ich hatte schon selbst ALS KUNDE Erlebnisse bei manchen Waffenhändlern, bei denen ich den anderen Kunden nichts verkauft hätte. Oftmals ist wahrscheinlich das berühmte "Bauchgefühl" die Lösung so mancher Rätsel, weshalb jemand etwas tat
