Na warte bis die Eltern eine Anklage wegen Vernachlässigung der Obsorgepflicht bekommen. Wenn der Einbrecher gefasst, verklagt der die Eltern dann noch auf Schmerzensgeld, Verdienstentgang, Traumatisierung usw und bekommt dann noch Recht

ja die Üblichen Ratschläge der offiziellen Stellen, damit ja die armen Umverteiler nicht zu Schaden kommen. Pfff genau, und wenn der Bub an den falschen gegenüber kommt, nutzt der A.. von Einbrecher die Chance vielleicht anderwertig auch noch aus

wie schon geschrieben, am besten die Wertsachen gesammel in Taschen vorbereiten, sich nackig machen und mal schön drappieren, falls es gelüstet

wenn er sich ruhig verhalten soll, wer soll dann die Einsatzkräfte rufen???? Die dann in 30-40 Minuten mal kommen könnten.
Hochachtung vor der Courage des Jungen
