Du hast dir ja deine Frage gerade selbst beantwortet.
Nicht theoretisch sondern praktisch auch.
Du hast dir ja deine Frage gerade selbst beantwortet.
Ja, das Treffen mag sein.
Unlogisch, wenn ich einen Haushalt treffen darf.Philipp1 hat geschrieben: ↑Mo 8. Feb 2021, 16:54Ja, das Treffen mag sein.
Der Zweck zum Überlassen oder Erwerb einer Schusswaffe (speziell einmal privat zu privat) ist aber noch nicht in den Ausnahmen zum Verlassen des privaten Wohnbereichs enthalten (Gesetz Nummer 20011470).
Mag sein, daß man berufsbedingt beim Waffenhändler vorsprechen darf, aber da braucht es eben einen entsprechenden Beruf oder gültige Jagdkarte. Damit ist privat zu privat auch wieder eher vom Tisch.
Soll heissen weiterwarten, dann ist man wohl auf der sicheren Seiten.
Dann sollte man sich auch überlegen was man sagt wenn er die Sendungsnummer bzw. Quittung/Rechnung sehen will
...auf welcher rechtlichen Basis will er diese Sendungsnummer gegebenenfalls sehen?