Du meldest x Magazine laut §17 Z7 bzw. Z8 mit den Angaben Art, Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer (steht so im Gesetz). Ich hab damals ein A4 Blatt abgegeben wo genau das draufsteht, das war meine Meldung. Wo die das dann eintragen ist nicht unser Problem. Ich würd halt hinterher kontrollieren, ob es im ZWR auch korrekt steht.
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Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
habe morgen Call mit SB um das zu klärenrider650 hat geschrieben: ↑Do 4. Mär 2021, 11:48Du meldest x Magazine laut §17 Z7 bzw. Z8 mit den Angaben Art, Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer (steht so im Gesetz). Ich hab damals ein A4 Blatt abgegeben wo genau das draufsteht, das war meine Meldung. Wo die das dann eintragen ist nicht unser Problem. Ich würd halt hinterher kontrollieren, ob es im ZWR auch korrekt steht.
.22 LR
9mm Para
.45 ACP
.223 Rem
.308 Win
cal.12
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.45 ACP
.223 Rem
.308 Win
cal.12
Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
ENTWEDER du meldest einen langwaffen halbautomat MIT einem dazu passenden magazin ueber 10 schuss
DANN ist das altbesitz nach 17/1/8
ODER du hast einen langwaffen halbautomat OHNE einem dazu passenden magazin ueber 10 schuss
DANN ist das eine kat B waffe und du bekommst keinen altbesitzplatz
da hilft auch der runderlass nix
der ersten keine rechtsfolgen hat und
in dem das sweitens so ja auch ned steht
das ist eine ableitung von dir
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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
die behoerde traegt das ganz normal im ZWR ein
jedes magazin ein eintrag
gibt ja eh a eigenes auswahlmenue dazu ....
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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
RUNDERLASS
Zu Ziffer 9:
Vorweg wird festgehalten, dass Magazine keine wesentlichen Teile gemäß § 2 Abs. 2 WaffG darstellen. Ein Magazin mit einer Kapazität von höchstens 10 Patronen kann somit jedenfalls frei erworben werden. Ein großes Magazin kann aber eine verbotene Waffe gem. § 17 Abs. 1 Ziffer 9 oder 10 WaffG sein.
Die Zuordnung eines Magazins zu Ziffer 9 oder Ziffer 10 richtet sich danach für welche Schusswaffe das Magazin gebaut wurde. Dies bedeutet, dass die Festlegung eines Magazins mit einer Kapazität zwischen 11 und 20 Patronen als erlaubtes Magazin für Faustfeuerwaffen oder als verbotenes Magazin gemäß Z 10, sich danach richtet, für welche Schusswaffe dieses Magazin erzeugt wurde.
Lt. Hersteller ist das Mec-Gar 20er SW59 Magazin eindeutig für eine Kurzwaffe gebaut worden und somit kann es schon mal kein verbotenes Langwaffenmagazin sein. Ich habe 10 solcher freien 20er Magazine, lt. meiner Waffenbehörde dürfen die auch nicht mit einer falschen Kategorie im ZWR eingetragen werden, schade so ein Pech auch ...
Nichtsdestotrotz ist mein Marlin Camper im ZWR ein 17/1/8 Altbestand geworden und ich darf die freien 20er Magazine weiterhin anstecken. Das stammt nicht von mir sondern von meiner Behörde, die für dieses spezielle Thema die LPD und ihren Sachverständigen ins Boot geholt hat.
Ist aber eh wurscht, wenn im PuDa Forum steht man kann ein freies Magazin als verbotene Waffe registrieren wird das schon so stimmen ...
Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
Ich hab´das so nicht vor, aber danke, HOCHINTERESSANT!martin hat geschrieben: ↑Do 4. Mär 2021, 10:22
Er meldet das Gewehr als § 17/1/8 und gibt an, dass es sich beim 20er Magazin vom Hersteller "Mec-Gar" Modell "MG-SW59-20" um eine freies Pistolenmagazin handelt welches weder unter 17/1/9 noch 17/1/10 fällt.
Wenn sich die Behörde damit nicht auskennt könnte er auf zwei Beispiele aus dem Ruderlass verweisen. Das mit dem freien Glock Magazin in der Langwaffe wofür eine Berechtigung nach 17/1/8 erforderlich ist oder die Zuordnung von Magazinen mit einer Kapazität zwischen 11 und 20 Patronen die sich danach richtet für welche Schusswaffe ein Magazin erzeugt wurde.
lG Hermann
P.S.: ich will die MecGar 20er und ein S & W SS 15er ja nur in der Marlin nutzen
Fast genug. Nur mehr EINE Waffe! Die Nächste ...
Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
Nur Bestätigung, dass ich alles richtig mache.
Hermann
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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
Guten Morgen Forengemeinde!
Nachdem ich es gestern schon Versucht habe diese Frage zu stellen, was aber aufgrund Technischer Probleme...vermutlich meinerseits nicht möglich war jetzt nochmals.
Frage, die sicher einige andere auch Betreffen wird:
Altbestandsbesitz von Hicap Kurzwaffenmagazinen/
Altbestandsbesitz von Hicap Langwaffenmagazinen,
Jedoch KEINE Passende Waffe dazu!
Wbk Vorhanden
Wie sieht es da genau mit der Registrierung solcher Magazine aus?
Kann dann anstatt zb eines registrierten AUG Magazines in Zukunft in ein anderes Gleichwertiges Magazin "umgetauscht" werden, zb ein AR15 Magazin?,
Solange die Gesamtzahl der registrierten HiCap Langwaffen Magazine nicht überschritten wird?
Wie schaut da eine Eintragung aus, bzw wie hat diese auszuschauen?
Freue mich auf eure Antworten
Leider nach wie vor ein sehr leidiges Thema..
Danke Mfg
Nachdem ich es gestern schon Versucht habe diese Frage zu stellen, was aber aufgrund Technischer Probleme...vermutlich meinerseits nicht möglich war jetzt nochmals.
Frage, die sicher einige andere auch Betreffen wird:
Altbestandsbesitz von Hicap Kurzwaffenmagazinen/
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Jedoch KEINE Passende Waffe dazu!
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Wie sieht es da genau mit der Registrierung solcher Magazine aus?
Kann dann anstatt zb eines registrierten AUG Magazines in Zukunft in ein anderes Gleichwertiges Magazin "umgetauscht" werden, zb ein AR15 Magazin?,
Solange die Gesamtzahl der registrierten HiCap Langwaffen Magazine nicht überschritten wird?
Wie schaut da eine Eintragung aus, bzw wie hat diese auszuschauen?
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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
Gleich vorweg: Vorgangsweise meiner BH in Bruck/LeithaCarl_Gustaf_M96 hat geschrieben: ↑Sa 13. Mär 2021, 09:46Guten Morgen Forengemeinde!
Nachdem ich es gestern schon Versucht habe diese Frage zu stellen, was aber aufgrund Technischer Probleme...vermutlich meinerseits nicht möglich war jetzt nochmals.
Frage, die sicher einige andere auch Betreffen wird:
Altbestandsbesitz von Hicap Kurzwaffenmagazinen/
Altbestandsbesitz von Hicap Langwaffenmagazinen,
Jedoch KEINE Passende Waffe dazu!
Wbk Vorhanden
Wie sieht es da genau mit der Registrierung solcher Magazine aus?
Kann dann anstatt zb eines registrierten AUG Magazines in Zukunft in ein anderes Gleichwertiges Magazin "umgetauscht" werden, zb ein AR15 Magazin?,
Solange die Gesamtzahl der registrierten HiCap Langwaffen Magazine nicht überschritten wird?
Wie schaut da eine Eintragung aus, bzw wie hat diese auszuschauen?
Freue mich auf eure Antworten
Leider nach wie vor ein sehr leidiges Thema..
Danke Mfg
Zur Altbestandsmeldung von High Cap Magszinen OHNE Basiswaffe habe ich eine Liste der vorhandenen Magazine mit Kapazität, Hersteller, Ksliber erstellt. Die Stückzahl der Magazine (in meinem Fall für Langwaffen) wurde auf der WBK als Ziffer 10 eingetragen (Stückzahl davor auch vermerkt, also zb 10 gem. Z 10)
Die Stückzahl darf nicht überschritten werden, tausch möglich.
LG
"Siegen wird der, der weiß, wann er kämpfen muss und wann nicht."
Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
Du bekommst dafuer magazinplätze auf die wbk eingetragenCarl_Gustaf_M96 hat geschrieben: ↑Sa 13. Mär 2021, 09:46Guten Morgen Forengemeinde!
Nachdem ich es gestern schon Versucht habe diese Frage zu stellen, was aber aufgrund Technischer Probleme...vermutlich meinerseits nicht möglich war jetzt nochmals.
Frage, die sicher einige andere auch Betreffen wird:
Altbestandsbesitz von Hicap Kurzwaffenmagazinen/
Altbestandsbesitz von Hicap Langwaffenmagazinen,
Jedoch KEINE Passende Waffe dazu!
Wbk Vorhanden
Wie sieht es da genau mit der Registrierung solcher Magazine aus?
Kann dann anstatt zb eines registrierten AUG Magazines in Zukunft in ein anderes Gleichwertiges Magazin "umgetauscht" werden, zb ein AR15 Magazin?,
Solange die Gesamtzahl der registrierten HiCap Langwaffen Magazine nicht überschritten wird?
Wie schaut da eine Eintragung aus, bzw wie hat diese auszuschauen?
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Leider nach wie vor ein sehr leidiges Thema..
Danke Mfg
Tausch moeglich
Maximalstueckzahl darf nicht überschritten werden
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
Die Kapazität muss man nicht melden. Die Ziffer nach der du sie meldest, beinhaltet schon, dass sie mehr als 20 bzw. 10 aufnehmen, das reicht.Armata hat geschrieben: ↑Sa 13. Mär 2021, 09:58Zur Altbestandsmeldung von High Cap Magszinen OHNE Basiswaffe habe ich eine Liste der vorhandenen Magazine mit Kapazität, Hersteller, Ksliber erstellt.
Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
Genau deswegen habe ich geschrieben „meine BH“. Der SB wollte es gerne, hat freundlich gefragt und ich habs einfach dazugeschrieben. Klar hätte ich ihm sagen können „nein“ aber ich belasse es lieber beim freundlichem miteinander.rider650 hat geschrieben: ↑So 14. Mär 2021, 14:51Die Kapazität muss man nicht melden. Die Ziffer nach der du sie meldest, beinhaltet schon, dass sie mehr als 20 bzw. 10 aufnehmen, das reicht.Armata hat geschrieben: ↑Sa 13. Mär 2021, 09:58Zur Altbestandsmeldung von High Cap Magszinen OHNE Basiswaffe habe ich eine Liste der vorhandenen Magazine mit Kapazität, Hersteller, Ksliber erstellt.
LG
"Siegen wird der, der weiß, wann er kämpfen muss und wann nicht."
Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
Ich werde ganz sicher 20er und 30er .223 getrennt angeben. Damit gibt´s keine Unklarheiten, und ich kann so auch in Zukunft welche erhalten/umtauschen.
Hermann
Hermann
Fast genug. Nur mehr EINE Waffe! Die Nächste ...
Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
Wenn du unterschiedliche Magazine hast, musst du die auch getrennt angeben. Nur muss das deswegen noch lange nicht heissen, dass man sie auch auseinanderhalten kann (ist auch nicht nötig, solange die Anzahl stimmt). 'Umtauschen' kannst du sie auch sowieso.
Gutes Beispiel sind AK Militärmagazine. Da gibst bis auf Type und Kaliber überall 'unbekannt' an, weil nix draufsteht.
Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
Ähnliches fiktives Beispiel, aber Spezialfall:
Jemand besitzt (ungemeldete) 17er Glock Magazine und hat aktuell keine Schusswaffe, in die diese passen.
Möchte sich eine Langwaffe kaufen, die Glock-Magazine schluckt.
Meldet man die Magazine vor Kauf der Langwaffe (oder nachher)?
Ist es besser/gscheiter die Langwaffe noch heuer zu kaufen oder erst nächstes Jahr?
Dürfen die 17er überhaupt weiter besessen bzw. in der Langwaffe verwendet werden?
Kann irgendein Umstand dazu führen, dass dafür eine neue WBK ausgestellt werden muss?
Jemand besitzt (ungemeldete) 17er Glock Magazine und hat aktuell keine Schusswaffe, in die diese passen.
Möchte sich eine Langwaffe kaufen, die Glock-Magazine schluckt.
Meldet man die Magazine vor Kauf der Langwaffe (oder nachher)?
Ist es besser/gscheiter die Langwaffe noch heuer zu kaufen oder erst nächstes Jahr?
Dürfen die 17er überhaupt weiter besessen bzw. in der Langwaffe verwendet werden?
Kann irgendein Umstand dazu führen, dass dafür eine neue WBK ausgestellt werden muss?