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Konfusion über "Altbestand"
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Ein Waffenhändler hat mir ein neues Gedankenexperiment wegen Kat A erzählt:
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer „vollauto“ Kat A und einer „30 Schuss“ Halbauto Kat A?
Nachdem ja Kat A eine Kriegswaffe ist, wie schaut es aus einen Kat A Platz mit Vollauto aus zu statten? Die Waffe ist ja schon Kat A.
Bis jetzt hat sich das keiner getraut, aber eigentlich haben sie jetzt Kat A Waffen für Zivilpersonen eingeführt?
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer „vollauto“ Kat A und einer „30 Schuss“ Halbauto Kat A?
Nachdem ja Kat A eine Kriegswaffe ist, wie schaut es aus einen Kat A Platz mit Vollauto aus zu statten? Die Waffe ist ja schon Kat A.
Bis jetzt hat sich das keiner getraut, aber eigentlich haben sie jetzt Kat A Waffen für Zivilpersonen eingeführt?
Tikka T3X Tac A1 .308 / Brünn 98k 8x57IS / Umarex S16 12G / Desert Eagle .50 AE / G45 MOS FS / M4 Phantom II .223 REM 

Re: Konfusion über "Altbestand"
Es gab immer schon Kat A § 18 (Kriegsmaterial) Waffen für Zivilpersonen - THEORETISCH.Oicw hat geschrieben: ↑So 7. Mär 2021, 23:18Ein Waffenhändler hat mir ein neues Gedankenexperiment wegen Kat A erzählt:
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer „vollauto“ Kat A und einer „30 Schuss“ Halbauto Kat A?
Nachdem ja Kat A eine Kriegswaffe ist, wie schaut es aus einen Kat A Platz mit Vollauto aus zu statten? Die Waffe ist ja schon Kat A.
Bis jetzt hat sich das keiner getraut, aber eigentlich haben sie jetzt Kat A Waffen für Zivilpersonen eingeführt?
Praktisch brauchst eine Ausnahmegenehmigung vom BMI / BMLV und die bekommt man quasi nicht.
Und nein, eine § 17 Kat A Waffe ist "NUR" eine Verbotene Waffe aber kein § 18 Kriegsmaterial.
Sie haben eigentlich nur gemeinsam, dass bei beiden Kat A steht, der ganze Verfahrensablauf ist anders, das "Gedankenexperiment" deines Händlers funktioniert nicht. Es hat sich nichts geändert bei den § 18 Bewilligungen.
Zuletzt geändert von Emil am So 7. Mär 2021, 23:24, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Das Problem da ist: Du hast die Berechtigung für §17/1/7 oder /8 - nicht generisch die Kat A.
Also Waffe + großes Magazin.
Wie jetzt ein Vollautomat eingetragen wird kann ich nur raten.
Ich würde sagen, es ist ein zusätzliche Eintragung für "1x Waffe gem. §18"
Also Waffe + großes Magazin.
Wie jetzt ein Vollautomat eingetragen wird kann ich nur raten.
Ich würde sagen, es ist ein zusätzliche Eintragung für "1x Waffe gem. §18"
Re: Konfusion über "Altbestand"
Ja, es gibt bei der Behörde ein eigenes Feld im Computer "Kriegsmaterial" zum anklicken, nachdem auf der WBK / WP keine Voreintragungen sind vermute ich mal stark, dass die § 18 Waffen bei "Behördliche Eintragungen" stehen.zeroflow hat geschrieben: ↑So 7. Mär 2021, 23:22Das Problem da ist: Du hast die Berechtigung für §17/1/7 oder /8 - nicht generisch die Kat A.
Also Waffe + großes Magazin.
Wie jetzt ein Vollautomat eingetragen wird kann ich nur raten.
Ich würde sagen, es ist ein zusätzliche Eintragung für "1x Waffe gem. §18"
Und 1 Waffe gem § 18 wird's auch nicht spielen, weil das würde ja jede Waffe aus der KM-VO erlauben, also eher:
1 Waffe gem. § 18 WaffG iVm § 1 Z 1 lit a KM-VO (1 vollautomatisches Gewehr)
Zuletzt geändert von Emil am So 7. Mär 2021, 23:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Leider falsch geraten

Der WBK Vordruck kennt keinen festen Platz für § 18. Nur für § 17 gibt es da den fest definierten Platz.
So eine Waffe wird entweder unter den behördlichen Eintragungen vermerkt oder ein eigenständiger Bescheid auf Papier dazu ausgestellt. Jedenfalls bekommt man dafür eh einen eigenen Bescheid vom BMLV der letztlich zum Besitz berechtigt und auf dem eh noch jede Menge Sonderbedingungen stehen (betreffend Verwahrung und ähnliches).
Zuletzt geändert von mastercrash am So 7. Mär 2021, 23:31, insgesamt 1-mal geändert.
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
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Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Ja habe ich eh vorhin geschrieben, sind sie nicht von den extra Papierbescheiden abgekommen inzwischen..?mastercrash hat geschrieben: ↑So 7. Mär 2021, 23:29Leider falsch geraten
Der WBK Vordruck kennt keinen festen Platz für § 18. Nur für § 17 gibt es da den fest definierten Platz.
So eine Waffe wird entweder unter den behördlichen Eintragungen vermerkt oder ein eigenständiger Bescheid auf Papier dazu ausgestellt. Jedenfalls bekommt man dafür eh einen eigenen Bescheid vom BMLV der zum Besitz berechtigt.
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Normalerweise ja, nur bei Kriegsmaterial soweit ich weiß nicht... Nunja der letzte KM-Bescheid den ich hier irgendwo liegen habe ist auch schon ein paar Jahre alt aber das was da alles drauf steht hätte auf einer WBK eh nie und nimmer Platz...Emil hat geschrieben: ↑So 7. Mär 2021, 23:31Ja habe ich eh vorhin geschrieben, sind sie nicht von den extra Papierbescheiden abgekommen inzwischen..?mastercrash hat geschrieben: ↑So 7. Mär 2021, 23:29Leider falsch geraten
Der WBK Vordruck kennt keinen festen Platz für § 18. Nur für § 17 gibt es da den fest definierten Platz.
So eine Waffe wird entweder unter den behördlichen Eintragungen vermerkt oder ein eigenständiger Bescheid auf Papier dazu ausgestellt. Jedenfalls bekommt man dafür eh einen eigenen Bescheid vom BMLV der zum Besitz berechtigt.
Das ist ein halbes Buch

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Re: Konfusion über "Altbestand"
Hast du außer der Verwahrung usw. eigentlich irgendeine Befristung oder ähnliches bekommen?mastercrash hat geschrieben: ↑So 7. Mär 2021, 23:32Normalerweise ja, nur bei Kriegsmaterial soweit ich weiß nicht... Nunja der letzte KM-Bescheid den ich hier irgendwo liegen habe ist auch schon ein paar Jahre alt aber das was da alles drauf steht hätte auf einer WBK eh nie und nimmer Platz...Emil hat geschrieben: ↑So 7. Mär 2021, 23:31Ja habe ich eh vorhin geschrieben, sind sie nicht von den extra Papierbescheiden abgekommen inzwischen..?mastercrash hat geschrieben: ↑So 7. Mär 2021, 23:29Leider falsch geraten
Der WBK Vordruck kennt keinen festen Platz für § 18. Nur für § 17 gibt es da den fest definierten Platz.
So eine Waffe wird entweder unter den behördlichen Eintragungen vermerkt oder ein eigenständiger Bescheid auf Papier dazu ausgestellt. Jedenfalls bekommt man dafür eh einen eigenen Bescheid vom BMLV der zum Besitz berechtigt.
Das ist ein halbes Buch![]()
Re: Konfusion über "Altbestand"
Ich hab jetzt eine viertel Stunde gesucht und keine konkrete Antwort gefunden.... Wenn ich eine Kat A Waffe nach neuem Gesetz habe (z.B. AR-15 von B auf A umgemeldet), kann ich dafür ein Wechselsystem kaufen, an welches ich lange Mags anstecken darf?
Re: Konfusion über "Altbestand"
Wenn du eine Kat A Waffe hast, bekommst du auch zwei Kategorie A Zubehörplätze.
Von daher vertrete ich (und meine Waffenbehörde teilt diese), die Rechtsmeinung dass ich dafür auch entsprechende Magazine kaufen darf.
Ich würde aber dennoch vorher mal die Rechtsmeinung DEINER Waffenbehörde erfragen...
Von daher vertrete ich (und meine Waffenbehörde teilt diese), die Rechtsmeinung dass ich dafür auch entsprechende Magazine kaufen darf.
Ich würde aber dennoch vorher mal die Rechtsmeinung DEINER Waffenbehörde erfragen...