Hallo Gemeinde,
Ich habe zu meinem HA Langwaffe die Meldung über 30er Magazine abgegeben. Der HA ist auf dem WP registriert, besitze aber auch eine WBK. Heute habe ich einen Anruf bekommen ob ich die Magazine zum HA und zum WP melden möchte oder nur die Magazine auf die WBK weil dies dann billiger wäre. Ich kenne die Vor bzw. Nachteile nicht und wäre über Info dankbar.
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Magazin gem. §17 Magazine. Auf WP oder auf WBK
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Kenn mi ned aus
Soweit ich weiß haben die Plätze kein mascherl. Heißt die Waffen sind nicht den einzelnen Dokumenten zugeordnet. Auf meinem Pass steht oben ich darf zwei Kat b. Waffen führen, welche das sein sollen steht da nicht. ZWR detto, seh ich auch nur was ich gesamt habe, nicht was auf welche Karte gemeldet wurde. Ich persönlich würde die Waffe mit Magazinen auf die WBK schreiben lassen, im Idealfall gleich mit einer Erweiterung um ein paar Plätze. Aber kommt drauf an ob man den Halbautomaten zum führen braucht. Dann muss man ihn eh aufm Pass melden.

Re: Magazin gem. §17 Magazine. Auf WP oder auf WBK
wenn die ausstellung des WP zum heutigen zeitpunkt auch kein problem waere dann auf jeden fall die magazine auf den WP schreiben
was man hat dass hat man
es wurde zwar vom BMI zugesichert dass es zu keiner neuerlichen bedarfspruefung kommt, aber was weiss man
ich schaetze 75% der dzt im umlauf befindliche waffenpaesse wuerden nach der heutigen gesetzeslage (zb ex lege fuehren fuer jaeger im revier) und der aktuellen spruchpraxis heute keinesfalls mehr ausgestellt werden
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es wurde zwar vom BMI zugesichert dass es zu keiner neuerlichen bedarfspruefung kommt, aber was weiss man
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doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Magazin gem. §17 Magazine. Auf WP oder auf WBK
Die Dame von der Waffenbehörde meinte, es wäre günstiger die Magazine auf die WBK zu melden und das ist ein Teil was ich nicht verstehe wiso es beim WP teurer als bei der WBK sein soll. Eine Behörde hilft dir doch nicht Geld zu sparen und ruft dich deswegen noch persönlich an. Ich werde die Magazine irgendwie entsorgen oder einen Händler schenken und den HA verkaufen da ich 1. Verunsichert bin 2. stimnt hier was nicht.gewo hat geschrieben: ↑Di 9. Mär 2021, 18:31wenn die ausstellung des WP zum heutigen zeitpunkt auch kein problem waere dann auf jeden fall die magazine auf den WP schreiben
was man hat dass hat man
es wurde zwar vom BMI zugesichert dass es zu keiner neuerlichen bedarfspruefung kommt, aber was weiss man
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Re: Magazin gem. §17 Magazine. Auf WP oder auf WBK
hier stimmt alleskurtk hat geschrieben: ↑Di 9. Mär 2021, 19:12Die Dame von der Waffenbehörde meinte, es wäre günstiger die Magazine auf die WBK zu melden und das ist ein Teil was ich nicht verstehe wieso es beim WP teurer als bei der WBK sein soll. Eine Behörde hilft dir doch nicht Geld zu sparen und ruft dich deswegen noch persönlich an. Ich werde die Magazine irgendwie entsorgen oder einen Händler schenken und den HA verkaufen da ich 1. Verunsichert bin 2. stimnt hier was nicht.gewo hat geschrieben: ↑Di 9. Mär 2021, 18:31wenn die ausstellung des WP zum heutigen zeitpunkt auch kein problem waere dann auf jeden fall die magazine auf den WP schreiben
was man hat dass hat man
es wurde zwar vom BMI zugesichert dass es zu keiner neuerlichen bedarfspruefung kommt, aber was weiss man
ich schaetze 75% der dzt im umlauf befindliche waffenpaesse wuerden nach der heutigen gesetzeslage (zb ex lege fuehren fuer jaeger im revier) und der aktuellen spruchpraxis heute keinesfalls mehr ausgestellt werden
ein waffenpass hat hoeher gebuehren bei der ausstellung als eine waffenbesitzkarte
waffenbesitzkarte oder waffenpass mit kat A genehmigungen hat hoehere gebuehren als waffenbesitzkarte oder waffenpass mit nicht kat A genehmigungen
steht in der gebuehrenordnung
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Re: Magazin gem. §17 Magazine. Auf WP oder auf WBK
Danke für die Infogewo hat geschrieben: ↑Di 9. Mär 2021, 19:21hier stimmt alleskurtk hat geschrieben: ↑Di 9. Mär 2021, 19:12Die Dame von der Waffenbehörde meinte, es wäre günstiger die Magazine auf die WBK zu melden und das ist ein Teil was ich nicht verstehe wieso es beim WP teurer als bei der WBK sein soll. Eine Behörde hilft dir doch nicht Geld zu sparen und ruft dich deswegen noch persönlich an. Ich werde die Magazine irgendwie entsorgen oder einen Händler schenken und den HA verkaufen da ich 1. Verunsichert bin 2. stimnt hier was nicht.gewo hat geschrieben: ↑Di 9. Mär 2021, 18:31wenn die ausstellung des WP zum heutigen zeitpunkt auch kein problem waere dann auf jeden fall die magazine auf den WP schreiben
was man hat dass hat man
es wurde zwar vom BMI zugesichert dass es zu keiner neuerlichen bedarfspruefung kommt, aber was weiss man
ich schaetze 75% der dzt im umlauf befindliche waffenpaesse wuerden nach der heutigen gesetzeslage (zb ex lege fuehren fuer jaeger im revier) und der aktuellen spruchpraxis heute keinesfalls mehr ausgestellt werden
ein waffenpass hat hoeher gebuehren bei der ausstellung als eine waffenbesitzkarte
waffenbesitzkarte oder waffenpass mit kat A genehmigungen hat hoehere gebuehren als waffenbesitzkarte oder waffenpass mit nicht kat A genehmigungen
steht in der gebuehrenordnung