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Ar Upper mit sear cut

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Ar Upper mit sear cut

Beitrag von haberl1204 » Di 9. Mär 2021, 20:00

Hallo Leute!

Hat sich seit der letzten waffengesetz Änderung eigentlich im Bezug auf upper gehäuse mit auto sear cut was geändert, oder sind die nach wie vor verboten?

Grund der Frage wäre, ich hab daheim ein aero upper gehäuse liegen, in dem der Lauf saugend passt, nicht wie beim originalen upper, dass dieser merklich Spiel hat, aber der aero hat eben den sear cut...

Danke schon mal für eure Antworten!
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mastercrash
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Re: Ar Upper mit sear cut

Beitrag von mastercrash » Di 9. Mär 2021, 21:22

Das ist eine grundsätzlich spannende Frage.

Nun ist es so, dass alle halbautomatischen AR-15 Modelle und andere halbautomatischen Langwaffen, die nie vollautomatisch waren (keine nachträglichen Umbauten!), grundsätzlich als Kat B anzusehen und damit erlaubt sind. Und es gibt welche am Markt (vor allem vor einigen Jahren hatten doch auch bekannte Hersteller halbautomatischer AR-15 noch das Sear-Cut original drinnen), die das Sear-Cut haben, und nun spricht auch nichts dagegen, diese auch legal zu importieren und zu besitzen.

Daher grundsätzlich darf man es haben. Die Frage ist eher der eigenmächtige Umbau... Denn bisher hätte das ja jedwede Einstufung als Sportwaffe (die ja bei den zugelassenen Halbautomaten immer als halbgeheimer Bescheid herumgegeistert ist) praktisch zunichte gemacht, weil ja konkret dieser Bauteilsatz in der jeweiligen Kombination eingestuft wurde... Nur jetzt braucht es diese konkrete "Sportwaffen-Einstufung" eigentlich nicht mehr, da generell halbautomtaische Langwaffen Kat B sind, soweit sie immer schon halbautomatisch waren.

Andererseits fügst du ein Bauteil hinzu, das grundsätzlich für die vollautomatische Schussabgabe ausgelegt ist, und das nicht original vom Hersteller so gebaut wurde... Wo zieht man dann die Grenze... als nächstes noch den Full-Auto-Verschlussträger rein, der ja auch kein wesentlicher Bestandteil ist... fehlt dann nur noch die Abzugsgruppe mit Auto-Sear... die ja auch kein wesentlicher Bestandteil ist.
Daher sehe ich das schon noch kritisch und als Graubereich in der Hinsicht was zu machen, aber ich sehe keinen konkreten Verstoß, sprich keinen konkreten Tatbestand erfüllt, der das verbieten würde (also nur das mit dem Sear-Cut, der Rest macht die Waffe auf jeden Fall zu § 18)...
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Re: Ar Upper mit sear cut

Beitrag von impact » Di 9. Mär 2021, 21:45

Korrigiert mich bitte wenn ich mich irre, aber seit der neuen Novelle die am 14.12.2019 in Kraft getreten ist, gib es im Waffengesetz ja den Begriff der "multifunktionalen" Teile, sprich Teile die zwar prinzipiell erforderlich sind oder sein können, um eine vollautomatische Funktion gewährleisten zu können, für sich alleine aber die Funktion nicht erfüllen. Also Verschlussträger, Upper Receiver, Lower receiver, Abzugsgruppen. Was dazu führt, dass man diese Teile zwar besitzen darf, aber nicht soweit verbaut haben darf, dass die entsprechende Waffe tatsächlich vollautomatisch feuern kann. Also ein FA Verschlussträger alleine ist egal, ein FA Abzug alleine ist egal, ein FA Verschlussträger und ein FA Gehäuse ist egal, usw.

Es sind ja seit 14.12. auch keine Verstümmelungen von Verschlüssen und Läufen mehr vonnöten. In dem Bereich hat sich ja einiges geändert.
Ich bin aber leider in erster Linie mit der Waffentechnik auf dem Gebiet vertraut, weniger mit den Details der Rechtslage. Diesen Post also bitte in erster Linie als Anreiz für eine Recherche in diese Richtung sehen, nicht als verbindliche Rechtsauskunft.

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Re: Ar Upper mit sear cut

Beitrag von zeroflow » Di 9. Mär 2021, 21:48

Zu dem von Mastercrash kann ich nichts mehr hinzufügen.

Ich habe auch so einen Upper von AeroPrecision, dort habe ich einen Searcut Spacer mit satt Uhu Endfest 300 eingeklebt. Wenn man den entfernen will, müsste man sowieso mit dem Fräser ran. Damit bin ich da erstmal entspannt.
Nur: Der billigste Spacer von Brownells war ein wenig zu groß. Da musste der Dremel ran.

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Re: Ar Upper mit sear cut

Beitrag von haberl1204 » Di 9. Mär 2021, 22:02

Danke Leute für die Antworten!

Eins möchte ich noch gerne zu Mastercash's Antwort sagen, die vorhandene eingestufte Waffe um die es geht, ist nach dem neuen Gesetz eingestuft, nicht nach dem verstümmelungs Gesetz von vor 12/19...

@Impact, das hab ich mir auch schon irgendwo mal durchgelesen und auch so verstanden wie du...

Werd mal den Lauf wider in den originalen upper Schrauben und mal mit shims probieren, obs besser wird... Searcut spacer werd ich dann wohl oder übel in den aero einkleben, Hab das Teil leider bei der letzten brownells Bestellung vergessen, da ichs sowieso vorgehabt Hätt... Aber da ich das ganze Zeug schon zerlegt hatte, wärs natürlich gleich ideal gewesen, falls die Regelung wirklich irgendwo offiziell gefallen wäre...
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Re: Ar Upper mit sear cut

Beitrag von zeroflow » Di 9. Mär 2021, 23:18

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit, aber:
Solltest du keinerlei andere Komponenten haben, die mit dem Searcut interagieren, würde ich mich relativ sicher fühlen, da den Lauf erstmal einzubauen, und den Spacer dann nachzurüsten.

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Re: Ar Upper mit sear cut

Beitrag von burggraben » Di 9. Mär 2021, 23:56

Nebenbei: Es gibt auch Aero upper original ab Werk ohne sear cut, extra für den europäischen Markt. Die haben sonst die gleichen (original US) Maße wie die normalen US upper.

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Re: Ar Upper mit sear cut

Beitrag von haberl1204 » Mi 10. Mär 2021, 10:07

burggraben hat geschrieben:
Di 9. Mär 2021, 23:56
Nebenbei: Es gibt auch Aero upper original ab Werk ohne sear cut, extra für den europäischen Markt. Die haben sonst die gleichen (original US) Maße wie die normalen US upper.
Kosten aber das dreifache.... Meiner Meinung nach nicht gerechtfertigt, fürs dass das der Fräser den cut nicht macht...
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Re: Ar Upper mit sear cut

Beitrag von burggraben » Mi 10. Mär 2021, 11:34

haberl1204 hat geschrieben:
Mi 10. Mär 2021, 10:07
Kosten aber das dreifache.... Meiner Meinung nach nicht gerechtfertigt, fürs dass das der Fräser den cut nicht macht...
Naja, ned ganz. Einen Ticken weniger als das Doppelte meistens. Aber klar - teuer. Sonderanfertigung in kleiner Menge verglichen mit dem Standard-USA-Teil. Waffenpreise eben. Mir ist sonst leider auch kein US Hersteller bekannt welcher einen Upper ohne sear cut herstellt und einzeln verkauft, das andere sind alle Europäer. Und beim AR Thema sind USA Teile halt nur mal einfach USA Teile.

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Re: Ar Upper mit sear cut

Beitrag von gewo » Mi 10. Mär 2021, 14:26

zeroflow hat geschrieben:
Di 9. Mär 2021, 23:18
Solltest du keinerlei andere Komponenten haben, die mit dem Searcut interagieren, würde ich mich relativ sicher fühlen,
jop
kann man so sagen

richtig heikel wird es wenn "zufaellig" alle teile vorhanden weren um eine R&R daraus zusammen zu bauen
daenn ist die ka*** am dampfen im fall der faelle ...

nicht machen
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Re: Ar Upper mit sear cut

Beitrag von haberl1204 » Do 11. Mär 2021, 18:15

burggraben hat geschrieben:
Mi 10. Mär 2021, 11:34
haberl1204 hat geschrieben:
Mi 10. Mär 2021, 10:07
Kosten aber das dreifache.... Meiner Meinung nach nicht gerechtfertigt, fürs dass das der Fräser den cut nicht macht...
Naja, ned ganz. Einen Ticken weniger als das Doppelte meistens. Aber klar - teuer. Sonderanfertigung in kleiner Menge verglichen mit dem Standard-USA-Teil. Waffenpreise eben. Mir ist sonst leider auch kein US Hersteller bekannt welcher einen Upper ohne sear cut herstellt und einzeln verkauft, das andere sind alle Europäer. Und beim AR Thema sind USA Teile halt nur mal einfach USA Teile.
Ich glaub um die 230€ bei brownells für den aero ohne cut... Also ca 2,5x... Aber egal, für a Sonderanfertigung würd ichs ned halten, wird einfach a Zeile im maschinencode gestrichen... Keine mehrarbeit außer evtl 5 Minuten beim programmieren...

Die in den dpms ar's vom gewo haben keinen cut, obwohl in USA hergestellt (auch keinen spacer)

@gewo, ich habe sonst nix daheim was mit VA zu tun Hätt, will ich auch gar ned, weil ich keinen bock hab, dass mir die Behörde dann zeug im wert von über 15k abnimmt... 😄
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Re: Ar Upper mit sear cut

Beitrag von Emil » So 21. Mär 2021, 02:54

gewo hat geschrieben:
Mi 10. Mär 2021, 14:26
zeroflow hat geschrieben:
Di 9. Mär 2021, 23:18
Solltest du keinerlei andere Komponenten haben, die mit dem Searcut interagieren, würde ich mich relativ sicher fühlen,
jop
kann man so sagen

richtig heikel wird es wenn "zufaellig" alle teile vorhanden weren um eine R&R daraus zusammen zu bauen
daenn ist die ka*** am dampfen im fall der faelle ...

nicht machen
So sieht es auch der Runderlass von 2019 auf Seite 9:
b) Ein Halbautomat im Sinne der lit a) ist weiter der Kategorie B zuzurechnen, auch wenn er einen wesentlichen Bestandteil im Sinne des § 2 Abs. 2 WaffG innehat, der auch in einer vollautomatischen Version dieses Halbautomaten verwendet werden kann.

Beispiel:
Der Lauf eines Halbautomaten ist sowohl in der halbautomatischen als auch in der vollautomatischen Version dieses Gewehres einsetz- und verwendbar (doppelfunktionaler Lauf). Dieser Halbautomat ist der Kategorie B zuzurechnen.
Ein doppelfunktionaler wesentlicher Teil für einen Halbautomaten kann aufgrund einer Bewilligung für eine Schusswaffe der Kat. B, einer Bewilligung gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 8 WaffG oder einer Bewilligung gemäß § 18 WaffG für die vollautomatische Version erworben werden.

Die Grenzen der Kategorie B werden jedenfalls dann verlassen, wenn sich jemand durch die Anschaffung verschiedener halbautomatischer Gewehre in die Lage versetzt, über alle notwendigen wesentlichen Teile, die eine funktionsfähige vollautomatische Schusswaffe ausmachen, zu verfügen.

Hingewiesen wird in diesen Zusammenhang, dass ein wesentlicher Teil für Kriegsmaterial gem. § 1 I Ziffer 1 lit. c KM-Verordnung und § 5 Abs. 1 Ziffer 2 WaffG (d.h. Lauf, Verschluss und Gehäuse einer vollautomatischen Schusswaffe) der nicht mit einem Halbautomat tauschbar ist, jedenfalls Kriegsmaterial darstellt und somit nur aufgrund einer Bewilligung gemäß § 18 WaffG erworben werden darf.
Also gestattet ist manchen Teilen eine "Doppelfunktion" solange sie auch in einem Halbautomat verwendet werden können, nicht gestattet ist das verfügen über "alle notwendigen wesentlichen Teile, die eine funktionsfähige vollautomatische Schusswaffe ausmachen" ohne dass man eine entsprechende Ausnahmegenehmigung für § 18 - Kriegsmaterial hat.

Jetzt steht da "wesentliche" Teile, ich habe zu wenig Fachkenntnis ob man zu dem Teil mit Searcut noch andere spezielle "wesentliche" Teile braucht oder ob auch z.B. nur ein "unwesentlicher" geänderter Abzug ect. reicht.
Aus dem Kontext hier würde ich den Begriff "wesentlicher Teil" als einen "wesentlicher Bestandteil von Schusswaffen" im Sinne des § 2 Abs 2 WaffG verstehen - aber bitte das ist nur meine Interpretation...

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Re: Ar Upper mit sear cut

Beitrag von mastercrash » So 21. Mär 2021, 03:48

Emil hat geschrieben:
So 21. Mär 2021, 02:54
Also gestattet ist manchen Teilen eine "Doppelfunktion" solange sie auch in einem Halbautomat verwendet werden können, nicht gestattet ist das verfügen über "alle notwendigen wesentlichen Teile, die eine funktionsfähige vollautomatische Schusswaffe ausmachen" ohne dass man eine entsprechende Ausnahmegenehmigung für § 18 - Kriegsmaterial hat.
Gut, wenn sich die Behörde daran hält, weiß man woran man ist. Also ein AR-15 mit Sear-Cut, das zweite mit Full-Auto-Verschlussträger und das Dritte mit FA-Abzugsgruppe ist superpfui. Ist auch richtig und gut so.
Emil hat geschrieben:
So 21. Mär 2021, 02:54
Jetzt steht da "wesentliche" Teile, ich habe zu wenig Fachkenntnis ob man zu dem Teil mit Searcut noch andere spezielle "wesentliche" Teile braucht oder ob auch z.B. nur ein "unwesentlicher" geänderter Abzug ect. reicht.
Aus dem Kontext hier würde ich den Begriff "wesentlicher Teil" als einen "wesentlicher Bestandteil von Schusswaffen" im Sinne des § 2 Abs 2 WaffG verstehen - aber bitte das ist nur meine Interpretation...
Das wird man NICHT iSd § 2 Abs 2 WaffG verstehen können, ganz einfach weil zwischen einem Semi-Auto-AR15 und einem Full-Auto-AR15 (genauso bei fast allen anderen Halbautomaten auch) gerade bei den wesentlichen Komponenten gemäß leg cit KEINE UNTERSCHIEDE bestehen.
Siehe meinen ersten Post oben, dort beschreibe ich diese Sache genau.
Weder die Abzugsgruppe mit Auto-Sear, noch der FA-Verschlussträger sind wesentliche Teile gemäß leg cit.

Bemerkung am Rande: Nach alter Rechtslage waren die OA-15, Schmeisser und Hera gerade deswegen zugelassen, weil sie, ich zitiere aus einem alten Bescheid: "Selbst unter Verwendung eines für die vollautomatische Schussabgabe ausgelegten Gehäuseunterteils bereits nach dem ersten Schuss im vollautomatischen Modus hemmen, und dies nur durch Abtragung von Material (Fräsen) die dem Aufwand eines Neubaus der Waffe ähnlich kommt, korrigiert werden kann." Wenn ich es nicht besser wüsste würde ich sagen, der Herr Sachverständige meinte damit, dass es kein Sear-Cut gab und das Auto-Sear daher klemmt und das Fräsen eines Auto-Sear-Cut dem Neubau eines Uppers ähnlich kommt. Zum Glück hat er das so gesehen, auch wenn man darüber streiten kann ob ich lieber ein "O" reinfräse oder einen ganzen Upper neu baue. Jetzt haben sich diese lächerlichen Bescheide aber eh zum Glück erledigt.
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Re: Ar Upper mit sear cut

Beitrag von Emil » So 21. Mär 2021, 03:59

mastercrash hat geschrieben:
So 21. Mär 2021, 03:48
Emil hat geschrieben:
So 21. Mär 2021, 02:54
Also gestattet ist manchen Teilen eine "Doppelfunktion" solange sie auch in einem Halbautomat verwendet werden können, nicht gestattet ist das verfügen über "alle notwendigen wesentlichen Teile, die eine funktionsfähige vollautomatische Schusswaffe ausmachen" ohne dass man eine entsprechende Ausnahmegenehmigung für § 18 - Kriegsmaterial hat.
Gut, wenn sich die Behörde daran hält, weiß man woran man ist. Also ein AR-15 mit Sear-Cut, das zweite mit Full-Auto-Verschlussträger und das Dritte mit FA-Abzugsgruppe ist superpfui. Ist auch richtig und gut so.
Emil hat geschrieben:
So 21. Mär 2021, 02:54
Jetzt steht da "wesentliche" Teile, ich habe zu wenig Fachkenntnis ob man zu dem Teil mit Searcut noch andere spezielle "wesentliche" Teile braucht oder ob auch z.B. nur ein "unwesentlicher" geänderter Abzug ect. reicht.
Aus dem Kontext hier würde ich den Begriff "wesentlicher Teil" als einen "wesentlicher Bestandteil von Schusswaffen" im Sinne des § 2 Abs 2 WaffG verstehen - aber bitte das ist nur meine Interpretation...
Das wird man NICHT iSd § 2 Abs 2 WaffG verstehen können, ganz einfach weil zwischen einem Semi-Auto-AR15 und einem Full-Auto-AR15 (genauso bei fast allen anderen Halbautomaten auch) gerade bei den wesentlichen Komponenten gemäß leg cit KEINE UNTERSCHIEDE bestehen.
Siehe meinen ersten Post oben, dort beschreibe ich diese Sache genau.
Weder die Abzugsgruppe mit Auto-Sear, noch der FA-Verschlussträger sind wesentliche Teile gemäß leg cit.
Ich bin kein AR15 Experte aber wenn ich dich richtig verstehe meinst du das so:

Würde man den Begriff "wesentlicher Teil" im Runderlass hier iSd § 2 Abs 2 WaffG verstehen, dann würde das bedeuten, dass man nur mehr "unwesentliche" Teile benötigen würde, was dann erlaubt wäre - was es natürlich zweifelsfrei nicht ist. Deshalb kann man es nicht iSd § 2 Abs 2 WaffG verstehen sondern sind alle "funktionswesentlichen Teile" darunter zu verstehen korrekt?

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Re: Ar Upper mit sear cut

Beitrag von mastercrash » So 21. Mär 2021, 04:01

Das ist genau das was ich damit sagen wollte.
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