Sauer202 hat geschrieben: ↑Sa 27. Mär 2021, 17:17
Stell dir vor, als Jagdpächter zahle ich Sozialversicherung. Erfüllt somit ganz klar die berufliche Tätigkeit.
Naja ganz so ist das mMn Nicht!
Denn:
Das Wild wird im Rahmen der Direktvermarktung keinem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb
zugerechnet. Hierbei handelt es sich daher grundsätzlich um Einkünfte aus einem
Gewerbebetrieb (im steuerlichen Sinn), die aber auf Grund der erzielbaren Einnahmen und
anfallenden Ausgaben zu regelmäßigen Verlusten führen (Ausgaben übersteigen in Summe die
Einnahmen, gesamtheitliche Betrachtung Jagd samt Wildbret-Vermarktung) und daher i.d.R
ertragsteuerlich grundsätzlich von einer Liebhaberei auszugehen ist und somit keine Einkünfte
aus einem Gewerbebetrieb nach § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) gegeben sind.
Gewerbliche Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechtes wären grundsätzlich
sozialversicherungspflichtig im Rahmen der Sozialversicherung der Selbständigen (GSVG). Da aber i.d.R. keine Einkünfte aus Gewerbetrieb gegeben sind und Liebhaberei vorliegt, ist keine
Pflichtversicherung gegeben.
LG Wolfgang
22 lr,5,7x28,32 S&W long,320 kurz,9mmk,9mm Para,38/357,357 Sig, 10mmAuto,40S&W,44 Remington Magnum,45ACP,454Casull,500 S&W,
31,36,44VL,12/70
6,5x55SE,223 Remington,308 Win,Palma;243 Win, 6mm PPC, .264 Win Mag