100 pro....Führerschein hat man ja auch dabei ...( normale Leute eben....Revoluzzer und Querulanten wahrscheinlich nicht )
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Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder
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Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente
Sorry wegen der zeitverzoegerung der reaktion aber ich war anderweitig gebunden
Es gibt keine forenregel dass aeltere threads nicht verwendet werden sollen
Und des weiteren gibt es sehr wohl einen feinen unterschied zwischen
„das ist kein mimosenzuchtverein“ und
„Wir machen jeden zur sau der nicht bei drei am baum ist“
Es sind immer wieder die selben drei oder vier leut die sich diesbezueglich in den mittelpunkt schieben.
Bitte unterlasst das
Insbesondere usern gegenueber die noch unerfahren und neu sind.
Danke
Es gibt keine forenregel dass aeltere threads nicht verwendet werden sollen
Und des weiteren gibt es sehr wohl einen feinen unterschied zwischen
„das ist kein mimosenzuchtverein“ und
„Wir machen jeden zur sau der nicht bei drei am baum ist“
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Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente
Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente
gewo hat geschrieben: ↑Sa 17. Apr 2021, 23:05Sorry wegen der zeitverzoegerung der reaktion aber ich war anderweitig gebunden
Es gibt keine forenregel dass aeltere threads nicht verwendet werden sollen
Und des weiteren gibt es sehr wohl einen feinen unterschied zwischen
„Wir sind kein mimosenzuchtverein“ und
„Wir machen jeden zur sau der nicht bei drei am baum ist“
Es sind immer wieder die selben drei oder vier leut die sich diesbezueglich in den mittelpunkt schieben.
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Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente
Bingo. Siehe z.B. den ganzen Spaß bis hin zu einer ORF-Sendung, den Rudi Paar mit seiner Nachbarin hatte.Alaskan454 hat geschrieben: ↑Sa 17. Apr 2021, 15:53Ich weiss nicht ob das so geschickt ist wenn man mit dem Nachbar zb im Clinch liegt und der weiss das du Waffen hast
Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente
Österreich.gv.at:
Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.
Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:
Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
Erforderliche Angaben:
Name
Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
Unterschrift der Person
Ausstellende Behörde
Die WBK wird nur in den BEISPIELEN nicht genannt...
"Siegen wird der, der weiß, wann er kämpfen muss und wann nicht."
Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente
Hab´s ja gewusst, iwo im pd habe ich es schon einmal gelesen, als ich am 17.04. um 12:54 schrieb:Armata hat geschrieben: ↑So 18. Apr 2021, 18:15Österreich.gv.at:
Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.
Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:
Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
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Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
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"Eine WBK ist ein amtlicher Bescheid aber kein Lichtbildausweis. Dem WP wurde amtlicherseits die Funktion des Lichtbildausweis zuerkannt.
Wurde mir auch von einem Polizeijuristen bestätigt."
Mangelnde Vorbereitung ist die Vorbereitung auf das Versagen
Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente
Da schreibt der Armata, dass es einer ist und du schreibst ich habe es gewusst es ist keiner?Steelman hat geschrieben: ↑So 18. Apr 2021, 19:23Hab´s ja gewusst, iwo im pd habe ich es schon einmal gelesen, als ich am 17.04. um 12:54 schrieb:Armata hat geschrieben: ↑So 18. Apr 2021, 18:15Österreich.gv.at:
Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.
Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:
Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
Erforderliche Angaben:
Name
Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
Unterschrift der Person
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Die WBK wird nur in den BEISPIELEN nicht genannt...
"Eine WBK ist ein amtlicher Bescheid aber kein Lichtbildausweis. Dem WP wurde amtlicherseits die Funktion des Lichtbildausweis zuerkannt.
Wurde mir auch von einem Polizeijuristen bestätigt."
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
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Dulce bellum inexpertis
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Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente
"Siegen wird der, der weiß, wann er kämpfen muss und wann nicht."
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- Beiträge: 5465
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Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente
Betrifft vielleicht den alten Papierlappen.
Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente
Vielleicht - vielleicht irrt er sich auch einfach. Ist keine Schande und passiert uns Allen. Es ist nicht das Trägermaterial sondern der Inhalt des Ausweises der es zu einem amtlichen Lichtbildausweis macht.....es gab ja auch mal einen PapierFS......egal. Wollte den Thread nicht Hijacken sondern ursprünglich nur aufzeigen das die Auflistung auf österreich.gv.at demonstrativ und nicht taxativ ist.
LG
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"Siegen wird der, der weiß, wann er kämpfen muss und wann nicht."
Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente
WBK und WP sind im amtssprachgebrauch
„amtliche Bescheide mit Ausweischarakter“
Auf basis der einschlägigen gesetze sind sie als identitätsnachweise geeignet
Warum es so ein gezerre darum gibt ob sie ein amtlicher lichtbildausweis sind weiss ich nicht. Selbst der studienausweis einer universitaet ist ein amtlicher lichtbildausweis wenn ein foto drauf ist ....
„amtliche Bescheide mit Ausweischarakter“
Auf basis der einschlägigen gesetze sind sie als identitätsnachweise geeignet
Warum es so ein gezerre darum gibt ob sie ein amtlicher lichtbildausweis sind weiss ich nicht. Selbst der studienausweis einer universitaet ist ein amtlicher lichtbildausweis wenn ein foto drauf ist ....
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Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente
Ganz einfach, weil die WBK dann ohne Ausrede akzeptiert werden muss (zB von der Bank bei einer Behebung, der Post wenn einen RSb abholst, dem Notar wenn er eine Unterschrift beglaubigt oder ganz einfach vom Schaffner im Zug der die Vorteilscard überprüft) und ansonsten nur akzeptiert werden kann, ohne Rechtsanspruch darauf. Ich fände es schon wichtig, dass solche Dokumente offizielle und amtliche Ausweisdokumente sind und man vom Schaffner der vielleicht keine Waffen mag nicht eine Strafe bekommt, weil man sich ja trotz WBK nicht offiziell mit amtlichen Lichtbildausweis ausweisen kann und er daher nicht glaubt (oder absichtlich nicht glauben will), dass man Inhaber der Vorteilscard ist.
Den Geburtsort hätten sie eigentlich schon noch aufdrucken können, der steht ja eh im ZMR. Damit wäre die WBK zumindest im Inland dem offiziellen "Personalausweis Republik Österreich" gleichgestellt (auf dem aber auch kein Geburtsort steht?)
Eigentlich steht nur auf dem Führerschein und Reisepass auch der Geburtsort drauf fällt mir gerade irgendwie auf...
Und laut der Definition auf österreich.gv.at (https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/A ... 90001.html) muss auch kein Geburtsort drauf stehen, um ein amtlicher Lichtbildausweis zu sein.
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
Beretta 92 S @ 9x19
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Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine
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Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente
Am personalausweis steht der geburtsort drauf
Definitiv
Ich habe einen
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Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente
Stimmt! Auf der Rückseite...
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