ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
ATN x sight
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
ATN x sight
Hallo liebe Gemeinde,
ich hätte eine ganz spezielle Deutschland Frage.
Ich bin gerade dabei mein ATN x sight 4k zu verkaufen und hab einen Interessenten aus D.
Jetzt hab ich schon herausgefunden, dass das Atn in einigen/allen BL nicht erlaubt ist.
Meine Frage dreht sich nur darum, wies rechtlich aussieht wenn ich es nach D versende ?
Wer ist quasi Schuld wenn der Zoll sagt, nö....dass darf hier nicht weiter.
lg und Danke
Michael
ich hätte eine ganz spezielle Deutschland Frage.
Ich bin gerade dabei mein ATN x sight 4k zu verkaufen und hab einen Interessenten aus D.
Jetzt hab ich schon herausgefunden, dass das Atn in einigen/allen BL nicht erlaubt ist.
Meine Frage dreht sich nur darum, wies rechtlich aussieht wenn ich es nach D versende ?
Wer ist quasi Schuld wenn der Zoll sagt, nö....dass darf hier nicht weiter.
lg und Danke
Michael
-
- .50 BMG
- Beiträge: 608
- Registriert: Do 28. Apr 2016, 17:27
Re: ATN x sight
Beim Versand von AT nach DE wird es keine Zollkontrolle geben.
Der Besitz von Waffenlichtern ist in Deutschland aber verboten und du als Versender und Exporteur der das wider besseren Wissens nach DE verschickt wirst dich damit strafbar machen.
Der Besitz von Waffenlichtern ist in Deutschland aber verboten und du als Versender und Exporteur der das wider besseren Wissens nach DE verschickt wirst dich damit strafbar machen.
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine
Re: ATN x sight
Beim ATN ist in ganz Deutschland der Besitz strafbar, da Kriegsmaterial. Daher haben die überall so seltsame Lösungen mit Vorsatzgerät etc.michl18 hat geschrieben: ↑Do 22. Apr 2021, 11:51Hallo liebe Gemeinde,
ich hätte eine ganz spezielle Deutschland Frage.
Ich bin gerade dabei mein ATN x sight 4k zu verkaufen und hab einen Interessenten aus D.
Jetzt hab ich schon herausgefunden, dass das Atn in einigen/allen BL nicht erlaubt ist.
Meine Frage dreht sich nur darum, wies rechtlich aussieht wenn ich es nach D versende ?
Wer ist quasi Schuld wenn der Zoll sagt, nö....dass darf hier nicht weiter.
lg und Danke
Michael
Nachtzielgeräte sind nicht erlaubt.
-
- .50 BMG
- Beiträge: 1951
- Registriert: Mo 27. Jul 2015, 13:39
- Wohnort: Kufstein
Re: ATN x sight
Ich denke mal wenn man als Österreicher nach Dland verkauft, gilt österr. Recht.
Ob der Käufer das Ding in D besitzen darf ist ja nicht dein Bier, da muss sich schon der Käufer damit auseinandersetzen.
Er könnte es ja auch in einem österr. online shop oder sonstwo bestellen.
Und Zoll nach D gibts schon laaaaaange nicht mehr, EU !
Ob der Käufer das Ding in D besitzen darf ist ja nicht dein Bier, da muss sich schon der Käufer damit auseinandersetzen.
Er könnte es ja auch in einem österr. online shop oder sonstwo bestellen.
Und Zoll nach D gibts schon laaaaaange nicht mehr, EU !
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "
22.lr, 9x19, 7,62x54 R, 45 acp, 40 s&w, 16/70, 38.spec, 357 mag, .243, .308, .223, .300 Winmag, 454 Casull
22.lr, 9x19, 7,62x54 R, 45 acp, 40 s&w, 16/70, 38.spec, 357 mag, .243, .308, .223, .300 Winmag, 454 Casull
Re: ATN x sight
Ein österreichischer online Shop wird es auch nicht nach Deutschland verschicken.Evilcannibal79 hat geschrieben: ↑Do 22. Apr 2021, 13:02Ich denke mal wenn man als Österreicher nach Dland verkauft, gilt österr. Recht.
Ob der Käufer das Ding in D besitzen darf ist ja nicht dein Bier, da muss sich schon der Käufer damit auseinandersetzen.
Er könnte es ja auch in einem österr. online shop oder sonstwo bestellen.
Und Zoll nach D gibts schon laaaaaange nicht mehr, EU !
Und das verbringen von Kriegsmaterial nach Deutschland ist nur mit Genehmigung erlaubt
-
- .50 BMG
- Beiträge: 1951
- Registriert: Mo 27. Jul 2015, 13:39
- Wohnort: Kufstein
Re: ATN x sight
Die Definition "Kriegsmaterial" hab ich so in Bezug auf Nachtsichtzielfernrohre nirgends gefunden.
Der Besitz ist verboten, das stimmt, gibt aber genug shops die solche Dinger nach Dland schicken.
Auch mit legitimation kannst du in Dland solche Dinger kaufen (Behörden etc.)
Der Besitz ist verboten, das stimmt, gibt aber genug shops die solche Dinger nach Dland schicken.
Auch mit legitimation kannst du in Dland solche Dinger kaufen (Behörden etc.)
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "
22.lr, 9x19, 7,62x54 R, 45 acp, 40 s&w, 16/70, 38.spec, 357 mag, .243, .308, .223, .300 Winmag, 454 Casull
22.lr, 9x19, 7,62x54 R, 45 acp, 40 s&w, 16/70, 38.spec, 357 mag, .243, .308, .223, .300 Winmag, 454 Casull
Re: ATN x sight
Glaubs mir, ich bin in einigen deutschen Nachtsichtgeräteforen. Dort sind Nachtzielgeräte lt. deren Kriegsmaterialverordnung verboten.Evilcannibal79 hat geschrieben: ↑Fr 23. Apr 2021, 08:45Die Definition "Kriegsmaterial" hab ich so in Bezug auf Nachtsichtzielfernrohre nirgends gefunden.
Der Besitz ist verboten, das stimmt, gibt aber genug shops die solche Dinger nach Dland schicken.
Auch mit legitimation kannst du in Dland solche Dinger kaufen (Behörden etc.)
Und wenn man nicht erwischt wird, kann man viel machen.
Quelle: https://jagdpraxis.de/Nach wie vor generell verboten ist außerdem schon der Besitz von reinen Nachtzielgeräten (also solchen mit einem eigenen Absehen) und der Einsatz von Infrarot-Aufhellern bei der Jagd.
-
- .50 BMG
- Beiträge: 608
- Registriert: Do 28. Apr 2016, 17:27
Re: ATN x sight
Es handelt sich dabei in Deutschland um verbotene Waffen, analog wie bei uns die Waffen nach § 17 WaffG.Evilcannibal79 hat geschrieben: ↑Fr 23. Apr 2021, 08:45Die Definition "Kriegsmaterial" hab ich so in Bezug auf Nachtsichtzielfernrohre nirgends gefunden.
Der Besitz ist verboten, das stimmt, gibt aber genug shops die solche Dinger nach Dland schicken.
Auch mit legitimation kannst du in Dland solche Dinger kaufen (Behörden etc.)
Diese ganze Zieloptiken, Lichter, Zielhilfen, Nachtsichtaufsätze und Co werden dort in Anlage 2 des Waffengesetzes in 1.2.4.2 erwähnt.
Soweit ich das sehe, bewegen sich die Shops die das einfach so nach Deutschland schicken auf dünnem Eis.
Der unerlaubte Besitz dieser Geräte in Deutschland ist eine Straftat (wie auch bei uns der unerlaubte Besitz von Waffen nach § 17 ausgenommen die Magazine Z 9 und Z 10 - deren unerlaubter Besitz ist eine Verwaltungsstrafsache).
So wie ich das sehe kann man jemand der das einfach so nach Deutschland verschickt, damit es dort jemand verbotenerweise in Besitz nimmt, sehr wohl als Beitragstäter zu dieser Straftat sehen. Beitragstäter sind hier wie dort genauso wie die unmittelbaren Täter zu bestrafen. Daher nicht zu empfehlen.
Privatrechtlich laut Rom-Verordnung, soweit keine Rechtswahl getroffen wurde, schon.Evilcannibal79 hat geschrieben: ↑Do 22. Apr 2021, 13:02Ich denke mal wenn man als Österreicher nach Dland verkauft, gilt österr. Recht.
Strafrechtlich kann man sich damit aber nicht herausreden. Der Taterfolg der Straftat (die unerlaubte Besitznahme) wird beim Versandhandel ja in Deutschland eintreten. Damit ist nach § 9 deStGB deutsches Strafrecht (inklusive Nebenstrafrecht) anzuwenden.
Anders sieht es aus, wenn ein Deutscher nach AT fährt und hier im Geschäft diese Sachen kauft. Dann ist es sein Problem, wenn er diese danach verbotenerweise nach DE exportiert.
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine
Re: ATN x sight
Müsste beim Privatverkauf ja genau so gehen... bin ja nicht verpflichtet, den Meldezettel zu verlangen, wenn einer mir irgendwas abkauft. Leben genug Deutsche in Österreich und innerhalb von Österreich ist mir vollkommen wurscht, was in Deutschland gilt - soweit kommt's noch...mastercrash hat geschrieben: ↑Fr 23. Apr 2021, 14:26Anders sieht es aus, wenn ein Deutscher nach AT fährt und hier im Geschäft diese Sachen kauft. Dann ist es sein Problem, wenn er diese danach verbotenerweise nach DE exportiert.
Re: ATN x sight
Wenn es nach Dtland verschickt wird, wird es mit dieser Argumentation knappJoewood hat geschrieben: ↑Sa 24. Apr 2021, 23:03Müsste beim Privatverkauf ja genau so gehen... bin ja nicht verpflichtet, den Meldezettel zu verlangen, wenn einer mir irgendwas abkauft. Leben genug Deutsche in Österreich und innerhalb von Österreich ist mir vollkommen wurscht, was in Deutschland gilt - soweit kommt's noch...mastercrash hat geschrieben: ↑Fr 23. Apr 2021, 14:26Anders sieht es aus, wenn ein Deutscher nach AT fährt und hier im Geschäft diese Sachen kauft. Dann ist es sein Problem, wenn er diese danach verbotenerweise nach DE exportiert.
Re: ATN x sight
OT und für den gegenständlichen Fall auch nicht [voll] zutreffend: der österr. Zoll hat schon Verfahren gegen österreichische Waffenhändler eröffnet [/eröffnen müssen], weil Personen versucht haben bei Händlern gekaufte Teile, die keinen waffenrechtlichen Charakter erfüllen aber trotzdem unter das Außenhandelsgesetz fallen, entgegen der Bestimmungen des Außenhandelsgesetzes ohne vorherige Genehmigung ins Ausland zu verbringen; auch Konstellationen, wo Inländer etwas gekauft haben und eine weitere Person dann versuchte, diese Teile ins Ausland zu verbringen. Das umfasst sogar Kleinteile wie beispielsweise eine Kimme oder eine Abzugsfeder.mastercrash hat geschrieben: ↑Fr 23. Apr 2021, 14:26Anders sieht es aus, wenn ein Deutscher nach AT fährt und hier im Geschäft diese Sachen kauft. Dann ist es sein Problem, wenn er diese danach verbotenerweise nach DE exportiert.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: ATN x sight
Selbst wenn ich es wüsste - inhaltlich ändert es nichts am rechtlichen Sachverhalt und für den Thread bringt diese Information auch rein garnix.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: ATN x sight
Ohne jetzt den Thread hijacken zu wollen, aber kann mir jemand die Rechtsnormen bezüglich der häufig genannten innergemeinschaftlichen Verbringung nennen?
Das Außenwirtschaftsgesetz verweist auf die gemeinsame Militärgüterliste und da ist für "uns" nur der Punkt ML1 relevant. In diesem Punkt gibt es eine taxative Aufzählung, was unter "Zubehör" zu verstehen ist.
Um am Thema zu bleiben:
Sollte das ATN X-Sight in den Punkt "Waffenzielgeräte mit elektronischer Bildverarbeitung" fallen, würde meiner Meinung nach bei einer ungenehmigten Ausfuhr ein Verstoß des Außenwirtschaftsgesetzes vorliegen.
Das Außenwirtschaftsgesetz verweist auf die gemeinsame Militärgüterliste und da ist für "uns" nur der Punkt ML1 relevant. In diesem Punkt gibt es eine taxative Aufzählung, was unter "Zubehör" zu verstehen ist.
Es gibt zwar einen theoretischen Unterschied zwischen österreichischer und europäischer Militärgüterliste, aber in der Praxis ist es dieselbe.1. Wechselmagazine,
2. Schallunterdrücker oder -dämpfer,
3. Spezielle Rohrwaffen-Lafetten,
4. Mündungsfeuerdämpfer,
5. Waffenzielgeräte mit elektronischer Bildverarbeitung,
6. Waffenzielgeräte, besonders konstruiert für militärische Zwecke.
Woraus lässt sich jetzt genau ableiten, dass ich keine Kimme (oder allgemein ein nicht in der Militärgüterliste angeführtes Zubehör) in einen EU-Mitgliedsstaat verschicken darf?Als österreichische Militärgüterliste gilt gemäß §1 der Dritten AußenwirtschaftsVO die jeweils gültige Gemeinsame EU-Militärgüterliste (Anhang zur EU-Richtlinie 2009/43 idgF). Die EU-Militärgüterliste wird periodisch, üblicherweise einmal jährlich, adaptiert und neu herausgegeben.
Um am Thema zu bleiben:
Sollte das ATN X-Sight in den Punkt "Waffenzielgeräte mit elektronischer Bildverarbeitung" fallen, würde meiner Meinung nach bei einer ungenehmigten Ausfuhr ein Verstoß des Außenwirtschaftsgesetzes vorliegen.
Tight pants - tight groupings