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Danke, Wolfgang
der /8 platz ist die berechtigung fuer die kat A /8 waffe und fuer beliebig viele passende magazinebrianmcgee hat geschrieben: ↑Mo 10. Mai 2021, 22:28Nur zur Sicherheit. Bei einer gemeldeten Z8 waffe, beinhaltet der Platz nur eine Waffe oder eine Waffe mit bereits einem langen Magazin?
Danke, Wolfgang
Auf der WBK wird die Berechtigung eingetragen, nicht der Besitzstand.voodoo-medic hat geschrieben: ↑Di 11. Mai 2021, 09:21Da muss ich mich mit einer Frage zur Ziffer 10 dazwischenschummeln:
Wenn ich die Zi. 10 mags verkaufen würde, braucht’s dann eine neue WBK?
Dürft ich die Ziffer 10 mit beliebigen mags befüllen?
hmmmmSteyrer hat geschrieben: ↑Di 11. Mai 2021, 09:52Auf der WBK wird die Berechtigung eingetragen, nicht der Besitzstand.voodoo-medic hat geschrieben: ↑Di 11. Mai 2021, 09:21Da muss ich mich mit einer Frage zur Ziffer 10 dazwischenschummeln:
Wenn ich die Zi. 10 mags verkaufen würde, braucht’s dann eine neue WBK?
Dürft ich die Ziffer 10 mit beliebigen mags befüllen?
Du darfst nie die eingetragene Stückzahl überschreiten, also ja. Du darfst beliebig auffüllen.
Bitte Runderlass lesen. Die ehemals zugehörigen Magazine verbleiben am Z7/Z8 Platz.gewo hat geschrieben: ↑Di 11. Mai 2021, 10:00die berechtigung nach 17/1/10 wird in plaetzen angegeben
wenn er dafuer ned ausreichend plaetze hat wird ihm die behoerde zusaetzliche plaetze gem. 17/1/10 geben muessen
und diese zusaetzliche berechtigung wird wohl auf der WBK zu vermerken sein
daher ist eine neue WBK nicht ganz abwegig
Ab 14.12.2021 darf man das Magazin nicht mehr besitzen wenn man es nicht gemeldet hat.
Zusätzlich, ich hatte mir vor dem Stichtag zufällig einige ranzige, billige G3 Magazine gekauft, plus ein paar gute, da ich schon immer ein G3 wollte.Davomon1979 hat geschrieben: ↑Di 11. Mai 2021, 11:42Ab 14.12.2021 darf man das Magazin nicht mehr besitzen wenn man es nicht gemeldet hat.
du hast natuerlich recht
Wurde bei mir anders gehandhabt. Bei mir wurden die ehemaligen Z8 Mags auf Z10 umgebucht und ich durfte eine neue WBK zahlen.Wilhelmshoehe hat geschrieben: ↑Di 11. Mai 2021, 11:25...
Bitte Runderlass lesen. Die ehemals zugehörigen Magazine verbleiben am Z7/Z8 Platz.
Dann darfst du dich über extra Plätze freuen.rider650 hat geschrieben: ↑Di 11. Mai 2021, 13:34Wurde bei mir anders gehandhabt. Bei mir wurden die ehemaligen Z8 Mags auf Z10 umgebucht und ich durfte eine neue WBK zahlen.Wilhelmshoehe hat geschrieben: ↑Di 11. Mai 2021, 11:25...
Bitte Runderlass lesen. Die ehemals zugehörigen Magazine verbleiben am Z7/Z8 Platz.
Und eine Menge meiner ehemaligen Z10 Mags wurden Z8, weil sie zur neuen Z8 Waffe passen.
weder kann ich magazine im ZWR auf einen Z7 Z8 platz verschiebenWilhelmshoehe hat geschrieben: ↑Di 11. Mai 2021, 11:25Bitte Runderlass lesen. Die ehemals zugehörigen Magazine verbleiben am Z7/Z8 Platz.gewo hat geschrieben: ↑Di 11. Mai 2021, 10:00die berechtigung nach 17/1/10 wird in plaetzen angegeben
wenn er dafuer ned ausreichend plaetze hat wird ihm die behoerde zusaetzliche plaetze gem. 17/1/10 geben muessen
und diese zusaetzliche berechtigung wird wohl auf der WBK zu vermerken sein
daher ist eine neue WBK nicht ganz abwegig