Wenn man mit Prozentrechnungen Ursachenforschung betreiben möchte, und die Statistiken bemühen möchte - wie sieht es denn mit der Herkunft der Täter aus, gibt es dazu auch eine Statistik?Unverständlich ist für die Frauensprecherin, warum keine Statistiken darüber geführt werden, ob es nach einem Betretungsverbot oder nach einer Wegweisung zu einem Waffenentzug kommt.
Vielleicht sollte man lieber ein paar andere Gesetze nachbessern, und das WaffG zur Abwechslung in Ruhe lassen. Oder vielleicht sollten bestehende Gesetzte einfach einmal eingehalten werden, zur Abwechslung.
Eine Wegweisung bedeutet per se übrigens überhaupt nichts. Die spricht die Polizei aus, wenn sie gerufen wurde. Dazu braucht es nicht mehr als eine Aussage - und diese kann stimmen, es kann sich aber auch um eine Verleumdung handeln. Ein Partner, der in seinen Gefühlen verletzt wurde, ist zu vielen Dingen fähig. Manchmal zu Gewalttaten, viel öfters aber sind es persönliche Untergriffigkeiten, falsche Anschuldigungen, und üble Nachrede. Das Ausnutzen von Wegweisungen und einstweiligen Verfügungen ist ein Mittel, das immer wieder auch missbraucht wird. Es gibt fundierte Anleitungen, wie man dabei vorzugehen hat, um größtmöglichen Erfolg/Schaden zu erwirken.
So gilt eine Wegweisung einmal für 14 Tage. Innerhalb dieser Frist kann ein Antrag auf eine einstweilige Verfügung, also eine Richterliche Verlängerung der Wegweisung, ein Betretungsverbot, gestellt werden.
Gewisse Beratungsstellen empfehlen nun beispielsweise, eine Wegweisung am Freitag machen zu lassen. Und den Antrag für die EV dann gerade noch innerhalb der 14-tätigen Frist einzubringen, also kurz vor dem Wochenende. Damit hat das Gericht dann eine möglichst knappe Frist, um darüber zu entscheiden. Oft gehen sich dann persönliche Anhörungen terminlich nicht mehr aus, und es wird im Zweifelsfall die EV erlassen, ohne dass ein konkreter Sachverhalt festgestellt werden konnte. Einzig aufgrund einer Aussage, die stimmen kann, oder auch nicht.
Ich will hier ausdrücklich anmerken, dass der Tatbestand der häuslichen Gewalt absolut nicht verharmlost werden soll. Und Personen, die gewalttigig sind, sollten keine Waffen haben (dürfen). Das ist aber von einem Gericht zu entscheiden; ein Waffenverbot ist ein schwerwiegender Eingriff in die persönlichen Rechte, und darf kein automatisierter Prozess sein, der lediglich die Aussage eines (Ex-)Partners angestossen wird.
Dass gewissen politischen Fraktionen jedes Mittel recht ist, um den legalen Waffenbesitz zu beschneiden, das ist kein Novum. Wenn es jenen aber tatsächlich um den Schutz von Frauen geht, dann sollten sie dort anpacken, wo es echte Probleme gibt. Und davon haben wir leider jede Menge.