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Waffe ohen Neubeschuss
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Waffe ohen Neubeschuss
Kurze frage, ich ware gerade beim Händler und have mir eine Mosin gekauft. Auf der Rehnung steht drauf, dass die ohnne Neubeschuss ist. Stellst sich mir die frage ob Neubeschuss == Beschuss bedeutet? Muss ich da zum amt maschieren und mir die neu beschießen lassen?
Re: Waffe ohen Neubeschuss
DE oder ATPMR hat geschrieben: ↑Sa 31. Jul 2021, 10:05Kurze frage, ich ware gerade beim Händler und have mir eine Mosin gekauft. Auf der Rehnung steht drauf, dass die ohnne Neubeschuss ist. Stellst sich mir die frage ob Neubeschuss == Beschuss bedeutet? Muss ich da zum amt maschieren und mir die neu beschießen lassen?
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Re: Waffe ohen Neubeschuss
Österreich
Re: Waffe ohen Neubeschuss
Du hast eine sammlerwaffe gekauft
Zum schiessen ist die nicht gedacht
War das deine absicht?
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Re: Waffe ohen Neubeschuss
Frag Deinen Händler ob die Mosin einen Beschusstest überstehen würde.
Anhand dessen was und wie er antwortet, kannst Du den Weg zum BA machen. Kostet nicht die Welt.
Hab ich auch schon gemacht. Orig. Sammlerwaffe sehr günstig gekauft und aufs BA gebracht.
Dauert halt evtl. ein paar Wochen.
Oder Du hängst sie im Waffenraum an die Wand. Mit ein paar LED ist es ein schöner Blickfang.
Ob Du ohne Beschuss damit schießen magst, bleibt Dir überlassen.
Ich würd's nicht machen. Du weist nicht, was an der herumgebastelt wurde.
Anhand dessen was und wie er antwortet, kannst Du den Weg zum BA machen. Kostet nicht die Welt.
Hab ich auch schon gemacht. Orig. Sammlerwaffe sehr günstig gekauft und aufs BA gebracht.
Dauert halt evtl. ein paar Wochen.
Oder Du hängst sie im Waffenraum an die Wand. Mit ein paar LED ist es ein schöner Blickfang.
Ob Du ohne Beschuss damit schießen magst, bleibt Dir überlassen.
Ich würd's nicht machen. Du weist nicht, was an der herumgebastelt wurde.
...und unabhängige Experten meinten, mit hoher Wahrscheinlichkeit ist es denkbar, daß...
Frei nach E. Blimlinger: "...und im Übrigen bin ich der Meinung, daß hier einer der alten Mods fehlt."
Frei nach E. Blimlinger: "...und im Übrigen bin ich der Meinung, daß hier einer der alten Mods fehlt."
Re: Waffe ohen Neubeschuss
War eigentlch nicht meine absicht, nein. Man hat mir auch ladestreifen und muntion dazu verkauft, ohne etwas zu sagen.
e: Gerade Händler angerufen, meint dass die Waffen auf jeden fall Beschuss aushalten, hat es nur nicht gemacht damit die nicht ihren Sammlerwert verlieren.
Re: Waffe ohen Neubeschuss
PMR hat geschrieben: ↑Sa 31. Jul 2021, 12:47War eigentlch nicht meine absicht, nein. Man hat mir auch ladestreifen und muntion dazu verkauft, ohne etwas zu sagen.
e: Gerade Händler angerufen, meint dass die Waffen auf jeden fall Beschuss aushalten, hat es nur nicht gemacht damit die nicht ihren Sammlerwert verlieren.
Die Überlassung unbeschossener Waffen an Endkunden ist grundsätzlich unzulässig. Es machen zwar viele aber auch nur deshalb weil es keine sa* interessiert bei der behoerde.
Eine ausnahmebestimmung fuer sammlerwaffen ist mir nicht bekannt. Wer eine kennt, bitte nur her damit, ich wäre interessiert daran.
Einem Kunden zu einer nicht schiessbaren Sammlerwaffe auch noch Munition dazu zu verkaufen ist jedenfalls a witz. Ich denke da ist einfach ein irrtum passiert oder?
Wenn der händler die ca 50,- aufwand fuer den beschuss ( 2x versand EMS über 100cm und beschusskosten selbst) übernimmt bzw im fall der beschuss erfolglos ist die waffe gegen rueckerstattung des kaufpreises und der beschusskosten zurücknimmt dann kannst das ja probieren.
Oder du bringst sie ihm gleich zurueck
War die wirklich sooo guenstig dass das den aufwand wert ist?
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Re: Waffe ohen Neubeschuss
Also ich hab etliche Sammlerwaffen (LW und KW) bei verschiedenen sehr renommierten Händlern gekauft welche gar nicht oder ungültig beschossen waren
Ich glaub dir zwar aber hättest du einen Link für das Verbot? Ich möchte mich nämlich nicht strafbar machen bei einem eventuellen Weiterverkauf und(Neu)beschuss kommt aus Sammlergründen nicht in Frage.
LG Wolfgang
22 lr,5,7x28,32 S&W long,320 kurz,9mmk,9mm Para,38/357,357 Sig, 10mmAuto,40S&W,44 Remington Magnum,45ACP,454Casull,500 S&W,
31,36,44VL,12/70
6,5x55SE,223 Remington,308 Win,Palma;243 Win, 6mm PPC, .264 Win Mag
31,36,44VL,12/70
6,5x55SE,223 Remington,308 Win,Palma;243 Win, 6mm PPC, .264 Win Mag
Re: Waffe ohen Neubeschuss
Es gibt mehrere verordnungen die sich mit dem thema beschäftigen
Bin am handy
Fang mal hier an:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20008704
Irgendwo am anfang heisst es gilt nicht fuer sammlerwaffen
aber eben nur fuer solche vor 1900
Aber es gibt dann auch noch die hoechstbelastungs irgendwas die steht im gesetzesrang angeblich drueber
Ich beschäftig mich ned damit
Wir haben solche waffen nicht
Daher die vielen konjunktive
der der
importiert
verbringt
ankauft
geschenkt erhaelt
oder auf sonstigen weg in besitz und innehabung gelangt
ist verpflichtet innerhakb von 30 tagen den antrag zum beschuss zu stellen
das gilt auch fuer haendler
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https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20008704
Irgendwo am anfang heisst es gilt nicht fuer sammlerwaffen
aber eben nur fuer solche vor 1900
Aber es gibt dann auch noch die hoechstbelastungs irgendwas die steht im gesetzesrang angeblich drueber
Ich beschäftig mich ned damit
Wir haben solche waffen nicht
Daher die vielen konjunktive
der der
importiert
verbringt
ankauft
geschenkt erhaelt
oder auf sonstigen weg in besitz und innehabung gelangt
ist verpflichtet innerhakb von 30 tagen den antrag zum beschuss zu stellen
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Re: Waffe ohen Neubeschuss
Ich habe gesagt ich hätte gerne ne Mosin, man hat mir die wortlos in die Hand gedrückt. Auf der rechnung stand dann, das diese keinen Neubeschuss hat (darauf habe ich ehrlich erst zuhause geschaut)gewo hat geschrieben: ↑Sa 31. Jul 2021, 14:18PMR hat geschrieben: ↑Sa 31. Jul 2021, 12:47War eigentlch nicht meine absicht, nein. Man hat mir auch ladestreifen und muntion dazu verkauft, ohne etwas zu sagen.
e: Gerade Händler angerufen, meint dass die Waffen auf jeden fall Beschuss aushalten, hat es nur nicht gemacht damit die nicht ihren Sammlerwert verlieren.
Die Überlassung unbeschossener Waffen an Endkunden ist grundsätzlich unzulässig. Es machen zwar viele aber auch nur deshalb weil es keine sa* interessiert bei der behoerde.
Eine ausnahmebestimmung fuer sammlerwaffen ist mir nicht bekannt. Wer eine kennt, bitte nur her damit, ich wäre interessiert daran.
Einem Kunden zu einer nicht schiessbaren Sammlerwaffe auch noch Munition dazu zu verkaufen ist jedenfalls a witz. Ich denke da ist einfach ein irrtum passiert oder?
Wenn der händler die ca 50,- aufwand fuer den beschuss ( 2x versand EMS über 100cm und beschusskosten selbst) übernimmt bzw im fall der beschuss erfolglos ist die waffe gegen rueckerstattung des kaufpreises und der beschusskosten zurücknimmt dann kannst das ja probieren.
Oder du bringst sie ihm gleich zurueck
War die wirklich sooo guenstig dass das den aufwand wert ist?
Zustand der Waffe ist gut, hat mich 400€ gekostet.
Ich glaube ich bringe die einfach zum Beschussamt
Re: Waffe ohen Neubeschuss
Deine entscheidungPMR hat geschrieben: ↑Sa 31. Jul 2021, 14:59Ich habe gesagt ich hätte gerne ne Mosin, man hat mir die wortlos in die Hand gedrückt. Auf der rechnung stand dann, das diese keinen Neubeschuss hat (darauf habe ich ehrlich erst zuhause geschaut)gewo hat geschrieben: ↑Sa 31. Jul 2021, 14:18PMR hat geschrieben: ↑Sa 31. Jul 2021, 12:47War eigentlch nicht meine absicht, nein. Man hat mir auch ladestreifen und muntion dazu verkauft, ohne etwas zu sagen.
e: Gerade Händler angerufen, meint dass die Waffen auf jeden fall Beschuss aushalten, hat es nur nicht gemacht damit die nicht ihren Sammlerwert verlieren.
Die Überlassung unbeschossener Waffen an Endkunden ist grundsätzlich unzulässig. Es machen zwar viele aber auch nur deshalb weil es keine sa* interessiert bei der behoerde.
Eine ausnahmebestimmung fuer sammlerwaffen ist mir nicht bekannt. Wer eine kennt, bitte nur her damit, ich wäre interessiert daran.
Einem Kunden zu einer nicht schiessbaren Sammlerwaffe auch noch Munition dazu zu verkaufen ist jedenfalls a witz. Ich denke da ist einfach ein irrtum passiert oder?
Wenn der händler die ca 50,- aufwand fuer den beschuss ( 2x versand EMS über 100cm und beschusskosten selbst) übernimmt bzw im fall der beschuss erfolglos ist die waffe gegen rueckerstattung des kaufpreises und der beschusskosten zurücknimmt dann kannst das ja probieren.
Oder du bringst sie ihm gleich zurueck
War die wirklich sooo guenstig dass das den aufwand wert ist?
Zustand der Waffe ist gut, hat mich 400€ gekostet.
Ich glaube ich bringe die einfach zum Beschussamt
450,- ( inkl beschuss) mit dem risiko des totalverlustes (falks dann doch was ned stimmt mit dem verschlussabstand oder so) ist kein schnäppchen vei einem 91/30
Verkehrswert fuer einwandfreie arsenalmodelle wird dzt um die 360,- sein ...
doubleaction OG, Wien
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Re: Waffe ohen Neubeschuss
Wie das jetzt rechtlich aussieht kann ich naturgemäß nicht genau sagen, aber die ganzen Kanonen vom Weltkrieg oder älter sind ja eingentlich beschossen. Nur hat das Beschussamt irgendwann mal die Beschüsse von vor 45 als ungültig erklärt. Nachdem es garantiert tausende alter WK2 und älter Waffen gibt, die nicht alle nen Neubeschuss bekommen haben, müsste ja gut und gern 25% der Waffenbesitzer "illegeale" Waffen daheim haben, weil sie das entweder nicht gewusst haben, oder es ihnen schlicht wurscht war.
Ich selber habe auch schon modernere Waffen ersteigert, wo dabei gestanden ist "ohne gültigen Beschuss". Wenn ich sie nicht beschiessen lassen hätte, wären die Waffen bis heute im unbeschossenen Einsatz...
Zumindest bei einer habe ich deutlich länger als die 30 Tage gebraucht - hat auch keinen interessiert...
Das Risiko eines Totalverlustes hält sich sowieso einigermaßen in Grenzen, weil die Kollegen am BA auch nicht ganz deppert sind und alles beschießen, was ihnen vorgesetzt wird. Die schauen sich schon an, ob das Zeug zumindest eine Chance hat, den Beschuss zu überleben und geben gegebenenfalls entsprechende Rückmeldung, ob sie das jetzt wirklich tun sollen. Wenn die Kanone nicht vollkommen fertig ist, dann geht das wahrscheinlich problemlos.
Ich selber habe auch schon modernere Waffen ersteigert, wo dabei gestanden ist "ohne gültigen Beschuss". Wenn ich sie nicht beschiessen lassen hätte, wären die Waffen bis heute im unbeschossenen Einsatz...
Zumindest bei einer habe ich deutlich länger als die 30 Tage gebraucht - hat auch keinen interessiert...
Das Risiko eines Totalverlustes hält sich sowieso einigermaßen in Grenzen, weil die Kollegen am BA auch nicht ganz deppert sind und alles beschießen, was ihnen vorgesetzt wird. Die schauen sich schon an, ob das Zeug zumindest eine Chance hat, den Beschuss zu überleben und geben gegebenenfalls entsprechende Rückmeldung, ob sie das jetzt wirklich tun sollen. Wenn die Kanone nicht vollkommen fertig ist, dann geht das wahrscheinlich problemlos.
Re: Waffe ohen Neubeschuss
Spannend. Ich habe irgendwo im Kopf das ein Beschuss 100 Jahre lang gültig ist...Joewood hat geschrieben: ↑Mi 4. Aug 2021, 00:28Wie das jetzt rechtlich aussieht kann ich naturgemäß nicht genau sagen, aber die ganzen Kanonen vom Weltkrieg oder älter sind ja eingentlich beschossen. Nur hat das Beschussamt irgendwann mal die Beschüsse von vor 45 als ungültig erklärt. Nachdem es garantiert tausende alter WK2 und älter Waffen gibt, die nicht alle nen Neubeschuss bekommen haben, müsste ja gut und gern 25% der Waffenbesitzer "illegeale" Waffen daheim haben, weil sie das entweder nicht gewusst haben, oder es ihnen schlicht wurscht war.
Ich selber habe auch schon modernere Waffen ersteigert, wo dabei gestanden ist "ohne gültigen Beschuss". Wenn ich sie nicht beschiessen lassen hätte, wären die Waffen bis heute im unbeschossenen Einsatz...
Zumindest bei einer habe ich deutlich länger als die 30 Tage gebraucht - hat auch keinen interessiert...
Das Risiko eines Totalverlustes hält sich sowieso einigermaßen in Grenzen, weil die Kollegen am BA auch nicht ganz deppert sind und alles beschießen, was ihnen vorgesetzt wird. Die schauen sich schon an, ob das Zeug zumindest eine Chance hat, den Beschuss zu überleben und geben gegebenenfalls entsprechende Rückmeldung, ob sie das jetzt wirklich tun sollen. Wenn die Kanone nicht vollkommen fertig ist, dann geht das wahrscheinlich problemlos.
Kann aber in der Beschussverordnung beides nicht finden.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20008704
Wo hast Du die Info her?
Grüße
-
- .308 Win
- Beiträge: 409
- Registriert: Fr 15. Nov 2019, 18:59
Re: Waffe ohen Neubeschuss
Es gibt die Prüfzeichenvorordnung, da sind im Anhang alle Beschusszeichen die grundsätzlich in Österreich gelten aufgeführt.tousibaer hat geschrieben: ↑Mi 4. Aug 2021, 08:18Spannend. Ich habe irgendwo im Kopf das ein Beschuss 100 Jahre lang gültig ist...Joewood hat geschrieben: ↑Mi 4. Aug 2021, 00:28Wie das jetzt rechtlich aussieht kann ich naturgemäß nicht genau sagen, aber die ganzen Kanonen vom Weltkrieg oder älter sind ja eingentlich beschossen. Nur hat das Beschussamt irgendwann mal die Beschüsse von vor 45 als ungültig erklärt. Nachdem es garantiert tausende alter WK2 und älter Waffen gibt, die nicht alle nen Neubeschuss bekommen haben, müsste ja gut und gern 25% der Waffenbesitzer "illegeale" Waffen daheim haben, weil sie das entweder nicht gewusst haben, oder es ihnen schlicht wurscht war.
Ich selber habe auch schon modernere Waffen ersteigert, wo dabei gestanden ist "ohne gültigen Beschuss". Wenn ich sie nicht beschiessen lassen hätte, wären die Waffen bis heute im unbeschossenen Einsatz...
Zumindest bei einer habe ich deutlich länger als die 30 Tage gebraucht - hat auch keinen interessiert...
Das Risiko eines Totalverlustes hält sich sowieso einigermaßen in Grenzen, weil die Kollegen am BA auch nicht ganz deppert sind und alles beschießen, was ihnen vorgesetzt wird. Die schauen sich schon an, ob das Zeug zumindest eine Chance hat, den Beschuss zu überleben und geben gegebenenfalls entsprechende Rückmeldung, ob sie das jetzt wirklich tun sollen. Wenn die Kanone nicht vollkommen fertig ist, dann geht das wahrscheinlich problemlos.
Kann aber in der Beschussverordnung beides nicht finden.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20008704
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Grüße
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2013/444
Zeitliche Beschränkung kenn ich keine. - Verpflichtung zum Neubeschuss ist was anderes.
Re: Waffe ohen Neubeschuss
Ich kann mir schon vorstellen, dass das teilweise daran liegt, dass es heute andere Laborierungen gibt...eine P08 willst mit Standard 9x19 eher nicht benutzen, wenn dir was an der Kanone liegt.