Beitrag
von gewo » Do 5. Aug 2021, 15:25
fast12 hat geschrieben: ↑Do 5. Aug 2021, 15:10
Hm - ich nehme an du willst darauf hinaus, das hier nur steht dass er als Waffe nach § 1 WaffG gesehen wird - aber nichts davon steht dass er nicht (auch) als Waffe gem § 17 Abs. 1 Zif. 6 WaffG. gilt?
Weil im Bescheid vom Bonowi steht zum Vergleich:
Der Teleskopschlagstock der Fa. BONOWI (Einsatzstock kurz ausziehbar) wird (auf Basis der Bewertung des Amtssachverständigen des Bundesministerium für Inneres) als Waffe gem. § 1 WaffG 1996 angesehen und nicht - wie andere Teleskopschlagstöcke - als verbotene Waffe gem. § 17 Abs. 1 Zif. 6 WaffG..
jo
eh
waffe
nicht verbotene waffe
und was braucht man zum fuehren von waffen?
oder steht schusswaffen im gesetz?
weiss jetzt ned
fuer den de**erten taser brauchst ja auch an waffenpass ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.