Was die Meldung enthalten muss steht im Gesetz, Paragraf 58 glaub ich (keine Lust, am Tablet nachzuschauen). Wenn ich mich richtig erinnere musst du Name, Adresse, Anzahl, Art, Kaliber, Type und Herstellungsnr angeben. Wenn etwas davon unbekannt bzw. nicht vorhanden ist schreibst das hin.Carl_Gustaf_M96 hat geschrieben: ↑Di 17. Aug 2021, 17:48...
Es ist sozusagen völlig sinnlos bei der Meldung die Kapazität der Magazine anzugeben weil ja 17/1/10 eh aussagt dass es sich um Magazine über 10 Schuss handelt?
Das Kaliber für die das Magazin passt ist für Behörde auch Interessant?
Wäre Interessant die Rechtsmeinungen des Ministeriums durchzulesen? Wo findet man die?![]()
Danke
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Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
naja .... „basiswaffe“ kam jetzt von mirMikeD hat geschrieben: ↑Di 17. Aug 2021, 14:45Wo steht das mit der Kat A 17/1/8 Basiswaffe ?gewo hat geschrieben: ↑Di 17. Aug 2021, 10:33bei 17/1/8 kannst du ein AUG hiCap nur dann gegen ein AR-15 Hicap eintauschen wenn deine Kat A 17/1/8 "basiswaffe" (ja, hier gibts dann doch wieder basiswaffen) sich geaendert hat und du jetzt auf dem platz eine AR-15 liegen hast
bei 17/1/10 kannst jederzeit beliebig tauschen, die stueckzahl darf aber nicht ueberschritten werden
Ist es nicht egal welche Waffe jetzt auf dem §17/1/8 Platz liegt, ohne angestecktem großen Magazin ist sie ja Kat B ?!
Ich kann sie auch jederzeit als Kat B verkaufen (auf Depot legen) und mir eine andere Waffe auf dem Kat A Platz eintragen lassen. Eigentlich müsste es auch möglich sein eine andere Kat B Waffe auf den Kat A Platz umschreiben zu lassen (z.B. .308 statt .223).
Ich hätte deshalb das Gesetz so verstanden, dass man mit der Kat A Berechtigung für alle konkret besessenen (Kat B) Waffen der jeweiligen Kategorie (17/1/7 bzw. 17/1/8) große Magazine kaufen darf. Es wäre ja komplett unsinnig, wenn ich z.B. ein 33er Magazin nur an die als §17/1/7 eingetragene Glock 17 anstecken darf, nicht aber an die als Kat B eingetragene Glock 19.
Klar ist aber, dass man große Magazine gleichzeitig aber nur an so viele Waffen anstecken darf, wie man Kat A Plätze hat.
aber der behoerdensprech ist „ zu X passende magazine“
so lautet auch der ZWR eintrag
betreffend deiner einschaetzung dass du beliebige grosse magazine legal besessener Kat B waffen kaufen darfst .... .. weiss ned
hoer ich zum ersten mal
und nachdenken drueber macht ned voel sinn weil eh wieder jeder sein sueppchen kocht da draussen ....
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Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
Interessant. Basiswaffe zu den Magazinen muss ja auch keine vorhanden sein.
Zb lange Magazine zu einem Wechselsystem. Basiswaffe nicht vorhanden.
Zb lange Magazine zu einem Wechselsystem. Basiswaffe nicht vorhanden.
Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
Meine Einschätzung kommt aus den Erläuterungen zum Waffengesetz zu §58 Abs. 13, welche sich auch im Runderlass wiederfindet:gewo hat geschrieben: ↑Mi 18. Aug 2021, 00:22naja .... „basiswaffe“ kam jetzt von mir
aber der behoerdensprech ist „ zu X passende magazine“
so lautet auch der ZWR eintrag
betreffend deiner einschaetzung dass du beliebige grosse magazine legal besessener Kat B waffen kaufen darfst .... .. weiss ned hoer ich zum ersten mal
und nachdenken drueber macht ned voel sinn weil eh wieder jeder sein sueppchen kocht da draussen ....
§58 Abs. 13 WaffG hat geschrieben:...
Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 hat die Behörde entsprechend der bisherigen Berechtigung eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass für solche Waffen auszustellen.
...
Und nach den Erläuterungen im Runderlass wird eine Kat. B Waffe erst dann zu Kat. A, wenn man das große Magazin ansteckt.Erläuterungen zum WaffG hat geschrieben:...
Die Verwendung des Terminus „solche“ bringt dabei zum Ausdruck, dass die Berechtigung nicht nur für die gemeldete Waffe, sondern abstrakt für Waffen der betroffenen Ziffer (§ 17 Abs. 1 Z 7 bis 11) gilt.
...
Ohne Magazin ist sie Kat. B (egal ob sie im ZWR nun als Kat. A oder B eingetragen ist).
Diese Auskunft habe ich auch (telefonisch) aus dem BMI bekommen.
Aber einmal zur Praxis, kann/muss ein Händler überprüfen ob ein zu erwerbendes großes Magazin zu einer im ZWR als Kat. A eingetragenen Waffe des Kunden passt ?
Reicht ihm da nicht der §17/1/7 bzw. §17/1/8 Eintrag in WBK bzw. WP ?
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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
Da "solche" im Gesetz steht steht auf der WBK hinten 1 Platz nach § 17 (1) Z7, würde da "diese" stehen würde auf der WBK Glock 17 Waffennummer etc. stehen (so wie bei den Pumpguns).MikeD hat geschrieben: ↑Mi 18. Aug 2021, 09:32Meine Einschätzung kommt aus den Erläuterungen zum Waffengesetz zu §58 Abs. 13, welche sich auch im Runderlass wiederfindet:gewo hat geschrieben: ↑Mi 18. Aug 2021, 00:22naja .... „basiswaffe“ kam jetzt von mir
aber der behoerdensprech ist „ zu X passende magazine“
so lautet auch der ZWR eintrag
betreffend deiner einschaetzung dass du beliebige grosse magazine legal besessener Kat B waffen kaufen darfst .... .. weiss ned hoer ich zum ersten mal
und nachdenken drueber macht ned voel sinn weil eh wieder jeder sein sueppchen kocht da draussen ....§58 Abs. 13 WaffG hat geschrieben:...
Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 hat die Behörde entsprechend der bisherigen Berechtigung eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass für solche Waffen auszustellen.
...Und nach den Erläuterungen im Runderlass wird eine Kat. B Waffe erst dann zu Kat. A, wenn man das große Magazin ansteckt.Erläuterungen zum WaffG hat geschrieben:...
Die Verwendung des Terminus „solche“ bringt dabei zum Ausdruck, dass die Berechtigung nicht nur für die gemeldete Waffe, sondern abstrakt für Waffen der betroffenen Ziffer (§ 17 Abs. 1 Z 7 bis 11) gilt.
...
Ohne Magazin ist sie Kat. B (egal ob sie im ZWR nun als Kat. A oder B eingetragen ist).
Diese Auskunft habe ich auch (telefonisch) aus dem BMI bekommen.
Aber einmal zur Praxis, kann/muss ein Händler überprüfen ob ein zu erwerbendes großes Magazin zu einer im ZWR als Kat. A eingetragenen Waffe des Kunden passt ?
Reicht ihm da nicht der §17/1/7 bzw. §17/1/8 Eintrag in WBK bzw. WP ?
Zum Thema Kaufen von Magazinen § 17 (3):
... Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Magazinen gemäß Abs. 1 Z 9 und 10 für Schusswaffen, die aufgrund einer Bewilligung nach Abs. 1 Z 7, 8 oder 11 besessen werden, bedarf keiner gesonderten Bewilligung...
Wer und wie das überprüft werden soll ist eine gute Frage, im ZWR steht auch nur zB Magpul Magazin nach § 17 (1) Z8.
Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
Eine Überprüfung kann ich mir eigentlich nur im Rahmen der 5-jährigen Verwahrungskontrolle vorstellen, da muss man dann erklären zu welcher Waffe die Kat. A Magazine gehören. Bei Kat. A Magazinen für bereits verkaufte Waffen müssten diese in der ZWR-Historie ersichtlich sein.Davomon1979 hat geschrieben: ↑Mi 18. Aug 2021, 10:15Da "solche" im Gesetz steht steht auf der WBK hinten 1 Platz nach § 17 (1) Z7, würde da "diese" stehen würde auf der WBK Glock 17 Waffennummer etc. stehen (so wie bei den Pumpguns).
Zum Thema Kaufen von Magazinen § 17 (3):
... Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Magazinen gemäß Abs. 1 Z 9 und 10 für Schusswaffen, die aufgrund einer Bewilligung nach Abs. 1 Z 7, 8 oder 11 besessen werden, bedarf keiner gesonderten Bewilligung...
Wer und wie das überprüft werden soll ist eine gute Frage, im ZWR steht auch nur zB Magpul Magazin nach § 17 (1) Z8.
Und es steht nirgends, dass man die großen Magazine beim Verkauf der Waffe auf §17/1/9 bzw. /10 ummelden muss bzw. man überhaupt Anspruch auf solche WBK-Plätze hätte. Im Runderlass steht lediglich, dass diese Magazine weiter besessen werden dürfen, auch wenn sie dann nicht mehr zu der neu erworbenen Waffe passen.
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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
Stell ich mir im Detail schwierig bis unmöglich vor. - Welche Magazine passen in ein B&T APC 9? oder in ein AR15 in 9mm? bzw. wie einfach ist es auf andere Magazine zu wechseln ohne Spuren im ZWR?MikeD hat geschrieben: ↑Mi 18. Aug 2021, 11:29Eine Überprüfung kann ich mir eigentlich nur im Rahmen der 5-jährigen Verwahrungskontrolle vorstellen, da muss man dann erklären zu welcher Waffe die Kat. A Magazine gehören. Bei Kat. A Magazinen für bereits verkaufte Waffen müssten diese in der ZWR-Historie ersichtlich sein.Davomon1979 hat geschrieben: ↑Mi 18. Aug 2021, 10:15Da "solche" im Gesetz steht steht auf der WBK hinten 1 Platz nach § 17 (1) Z7, würde da "diese" stehen würde auf der WBK Glock 17 Waffennummer etc. stehen (so wie bei den Pumpguns).
Zum Thema Kaufen von Magazinen § 17 (3):
... Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Magazinen gemäß Abs. 1 Z 9 und 10 für Schusswaffen, die aufgrund einer Bewilligung nach Abs. 1 Z 7, 8 oder 11 besessen werden, bedarf keiner gesonderten Bewilligung...
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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
Meine Behörde hat genau das gemacht - die Magazine beim Verkauf der Waffe von Z8 auf Z10 geschoben, inkl. neuer WBK. Ob das jetzt so rechtens ist kann ich nicht beurteilen. Kann dir nur sagen dass meine Behörde definitiv berücksichtigt, zu welcher Waffe die Magazine passen.MikeD hat geschrieben: ↑Mi 18. Aug 2021, 11:29...
Und es steht nirgends, dass man die großen Magazine beim Verkauf der Waffe auf §17/1/9 bzw. /10 ummelden muss bzw. man überhaupt Anspruch auf solche WBK-Plätze hätte. Im Runderlass steht lediglich, dass diese Magazine weiter besessen werden dürfen, auch wenn sie dann nicht mehr zu der neu erworbenen Waffe passen.
Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
selbstverstaendlich ist mir das egal onb du die passende waffe dazu hast
das weisst ja nur du
so wie bei der stueckzahl
ich wweiss ja auch ned ob du deine plaetze schon besetzt hast oder nicht
das musst schon du als waffenbesitzer wissen ...
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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
@gewo: genau davon bin ich ausgegangen, der Händler kann eigentlich nur nach dem Eintrag in WBK bzw. WP gehen !
Und eine spätere Überprüfung zu welcher Waffe ein Magazin passt wird wohl schwierig, wenn z.B. im ZWR steht "passendes Magazin>10, PMAG 20, kein Kaliber, keine Seriennummer"
Die neue WBK hat hoffentlich auch nichts gekostet
Und eine spätere Überprüfung zu welcher Waffe ein Magazin passt wird wohl schwierig, wenn z.B. im ZWR steht "passendes Magazin>10, PMAG 20, kein Kaliber, keine Seriennummer"
Da eine Genehmigung für Z9 und Z10 Magazine jetzt unter §17 Abs. 3 fällt (außer Altbestand), liegt sie im Ermessen der Behörde. Ist doch schön wenn eine Behörde solche Kat. A Plätze von sich aus genehmigt !rider650 hat geschrieben: ↑Mi 18. Aug 2021, 15:48Meine Behörde hat genau das gemacht - die Magazine beim Verkauf der Waffe von Z8 auf Z10 geschoben, inkl. neuer WBK. Ob das jetzt so rechtens ist kann ich nicht beurteilen. Kann dir nur sagen dass meine Behörde definitiv berücksichtigt, zu welcher Waffe die Magazine passen.MikeD hat geschrieben: ↑Mi 18. Aug 2021, 11:29...
Und es steht nirgends, dass man die großen Magazine beim Verkauf der Waffe auf §17/1/9 bzw. /10 ummelden muss bzw. man überhaupt Anspruch auf solche WBK-Plätze hätte. Im Runderlass steht lediglich, dass diese Magazine weiter besessen werden dürfen, auch wenn sie dann nicht mehr zu der neu erworbenen Waffe passen.
Die neue WBK hat hoffentlich auch nichts gekostet

Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
wo siehst du da die schwierigkeit?MikeD hat geschrieben: ↑Mi 18. Aug 2021, 16:45@gewo: genau davon bin ich ausgegangen, der Händler kann eigentlich nur nach dem Eintrag in WBK bzw. WP gehen !
Und eine spätere Überprüfung zu welcher Waffe ein Magazin passt wird wohl schwierig, wenn z.B. im ZWR steht "passendes Magazin>10, PMAG 20, kein Kaliber, keine Seriennummer"
es gibt einen platz 17/1/8
auf dem liegt eine eindeutig zuordenbare waffe
denn diese wurde ja gem §28 als 17/1/8 gemeldet und nicht als kat B
und die hat auch eine seriennummer
entweder das besessene magazin passt in die waffe kt dieser seriennummer
oder es ist eine ohne genehemigung bessessene waffe der Kat A
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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
Ich kann nur sagen was mein SA gesagt hat:
große Magazine darf man nur in der Waffe anstecken die du als Kat A gemeldet hast.
Wenn diese Waffe verkauft ist bleiben die Magazine als 17/1/7 oder 8 im ZWR. Werden also nicht /9 oder /10 und es ist keine neue WBK notwendig.
große Magazine darf man nur in der Waffe anstecken die du als Kat A gemeldet hast.
Wenn diese Waffe verkauft ist bleiben die Magazine als 17/1/7 oder 8 im ZWR. Werden also nicht /9 oder /10 und es ist keine neue WBK notwendig.
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
Weil es von Carl Gustav aufgeführt wird: ein MG-Gurt ist auch Kat. A?
Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
und wie soll das gehen?
sobald du eine ANDERE 17/1/x anschaffst sind die von der "vorwaffe" verbliebenen nicht mehr "passend"
also spaetestens dann stelltses wirklich auf bei der kontrolle ....
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