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Neue Kat. A (Z.8) Waffe kaufen
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Neue Kat. A (Z.8) Waffe kaufen
Schönen Abend zusammen,
da ich nach Durchforstung des Forums leider keine Antwort auf meine Frage gefunden habe (vielleicht bin ich auch nur blind..) stelle ich diese hier in einem neuen Post:
Ich besitze einen AK-Halbautomat (WBP Jack) mit eingetragenen Altbestand Magazinen (4 Stk. a 30 Schuss 7,62)
Nun würde ich die aber gerne verkaufen und mir ein Steyr AUG zulegen, kann ich diese verkaufen (an jemand der auch eine Z.8 Bewilligung hat, oder im schlimmsten Fall vom BüMa "zerstören" lassen) und mir anschließend ohne auf die BH zu laufen beim Händler ein neues AUG mit großen Magazinen kaufen?
Danke schonmal im Voraus!
Lang lebe d̶i̶e̶ ̶B̶ü̶r̶o̶k̶r̶a̶t̶i̶e̶ Österreich
da ich nach Durchforstung des Forums leider keine Antwort auf meine Frage gefunden habe (vielleicht bin ich auch nur blind..) stelle ich diese hier in einem neuen Post:
Ich besitze einen AK-Halbautomat (WBP Jack) mit eingetragenen Altbestand Magazinen (4 Stk. a 30 Schuss 7,62)
Nun würde ich die aber gerne verkaufen und mir ein Steyr AUG zulegen, kann ich diese verkaufen (an jemand der auch eine Z.8 Bewilligung hat, oder im schlimmsten Fall vom BüMa "zerstören" lassen) und mir anschließend ohne auf die BH zu laufen beim Händler ein neues AUG mit großen Magazinen kaufen?
Danke schonmal im Voraus!
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Re: Neue Kat. A (Z.8) Waffe kaufen
Ich hatte genau dieselbe Frage, bei mir wurde es so gemacht:
Ich hatte ein Gewehr auf Z8 gemeldet, Käufer dieses Gewehrs hat aber nur B Plätze.
Du kannst das Z8 Gewehr als B verkaufen wenn dus ohne Magazine bzw nur mit 10 Schuss Magazinen verkaufst.
Da die Z8 Magazine ja einzeln bei dir im ZWR stehen sollten ist das alles nachverfolgbar.
Im Vertrag stand bei meinem Kaufvertrag:
"Die Waffe ist beim Verkäufer als Kat A gem. §17/1/8 gemeldet und muss aufgrund fehlender Bewilligung des Käufers bei diesem als Kat B gemeldet werden. Die 3 gemeldeten Z8 Magazine bleiben im Besitz des Verkäufers"
Die Waffe wurde bei mir von Kat A in Kat B "umgewandelt" von meiner BH und dann von seiner BH in sein ZWR als die Kat B übertragen.
Das witzige - die Magazine kann ich behalten, unabhängig davon ob ich die Waffe habe oder nicht. (Ich dachte ich muss sie innerhalb einer Frist weiterverkaufen, vernichten lassen oder auf Kommission geben ?)
Ich kann mir ein neues Gewehr als B kaufen beim Händler und nach Rücksprache mit der BH ein beliebiges Kat B Gewehr auf den Z8 Platz "verlegen" lassen.
Ich hoffe ich konnte dir helfen
Ich hatte ein Gewehr auf Z8 gemeldet, Käufer dieses Gewehrs hat aber nur B Plätze.
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Re: Neue Kat. A (Z.8) Waffe kaufen
Mushr00m hat geschrieben: ↑Do 16. Sep 2021, 20:32Ich hatte genau dieselbe Frage, bei mir wurde es so gemacht:
Ich hatte ein Gewehr auf Z8 gemeldet, Käufer dieses Gewehrs hat aber nur B Plätze.
Du kannst das Z8 Gewehr als B verkaufen wenn dus ohne Magazine bzw nur mit 10 Schuss Magazinen verkaufst.
Da die Z8 Magazine ja einzeln bei dir im ZWR stehen sollten ist das alles nachverfolgbar.
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genau so ist das
doubleaction OG, Wien
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Neue Kat. A (Z.8) Waffe kaufen
ok super, danke für die rasche info, wenn man die quasi normal als Kat. B Waffe verkaufen kann wird sich wohl ein Käufer findenMushr00m hat geschrieben: ↑Do 16. Sep 2021, 20:32Ich hatte genau dieselbe Frage, bei mir wurde es so gemacht:
Ich hatte ein Gewehr auf Z8 gemeldet, Käufer dieses Gewehrs hat aber nur B Plätze.
Du kannst das Z8 Gewehr als B verkaufen wenn dus ohne Magazine bzw nur mit 10 Schuss Magazinen verkaufst.
Da die Z8 Magazine ja einzeln bei dir im ZWR stehen sollten ist das alles nachverfolgbar.
Im Vertrag stand bei meinem Kaufvertrag:
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Re: Neue Kat. A (Z.8) Waffe kaufen
Der A-Platz bleibt ja dadurch erhalten - ist halt nur durch eine B-Waffe belegt. Falls du die A-Magazine dann mal verkaufst kannst du deine B-Waffe ja durch neue große Magazine auf A aufwerten. Oder sehe ich das falsch?highnoon hat geschrieben: ↑Do 16. Sep 2021, 21:42ok super, danke für die rasche info, wenn man die quasi normal als Kat. B Waffe verkaufen kann wird sich wohl ein Käufer findenMushr00m hat geschrieben: ↑Do 16. Sep 2021, 20:32Ich hatte genau dieselbe Frage, bei mir wurde es so gemacht:
Ich hatte ein Gewehr auf Z8 gemeldet, Käufer dieses Gewehrs hat aber nur B Plätze.
Du kannst das Z8 Gewehr als B verkaufen wenn dus ohne Magazine bzw nur mit 10 Schuss Magazinen verkaufst.
Da die Z8 Magazine ja einzeln bei dir im ZWR stehen sollten ist das alles nachverfolgbar.
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Die Waffe wurde bei mir von Kat A in Kat B "umgewandelt" von meiner BH und dann von seiner BH in sein ZWR als die Kat B übertragen.
Das witzige - die Magazine kann ich behalten, unabhängig davon ob ich die Waffe habe oder nicht. (Ich dachte ich muss sie innerhalb einer Frist weiterverkaufen, vernichten lassen oder auf Kommission geben ?)
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Re: Neue Kat. A (Z.8) Waffe kaufen
jaein
wissen tut es keiner weil es von diesen faellen noch ned viele gibt
aber in der theorie wird es dann ein probem wenn du mehr waffen besitzt - welche NICHT kat A gem. §17/1/x sein koennen - als du B plaetze hast
dann wuerde der kat A platz abgestuft werden muessen, weils ned anders geht
dh kleinkaliberwaffen und revolver darfst du - unabhaengig von andereh besessenen waffen - grundsaetzlich immer nur max. in jener stueckzahl besitzen welche du kat B plaetze hast dann sollte es keine probleme geben ...
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Re: Neue Kat. A (Z.8) Waffe kaufen
Aber wenn ich meine jetzige Waffe verkaufe und die Magazine sagen wir mal bei der BH abgebe und mir danach ein neues AUG kaufe und gleiche neue 30er Magazine dazu, kann ich diese direkt am Kat. A Platz eintragen lassen bzw. macht dies sowieso der Händler oder? Verstehe ich das schon richtig?gewo hat geschrieben: ↑Fr 17. Sep 2021, 09:24jaein
wissen tut es keiner weil es von diesen faellen noch ned viele gibt
aber in der theorie wird es dann ein probem wenn du mehr waffen besitzt - welche NICHT kat A gem. §17/1/x sein koennen - als du B plaetze hast
dann wuerde der kat A platz abgestuft werden muessen, weils ned anders geht
dh kleinkaliberwaffen und revolver darfst du - unabhaengig von andereh besessenen waffen - grundsaetzlich immer nur max. in jener stueckzahl besitzen welche du kat B plaetze hast dann sollte es keine probleme geben ...
Re: Neue Kat. A (Z.8) Waffe kaufen
Das wäre so richtig.
Bitte um Bestätigung aus Händlersicht, aber ein Händler trägt, soweit ich weiß, die Waffe nicht auf "Plätze" ein.
Ein Händler meldet einfach, dass du ab sofort eine neue §17/1/8 Waffe besitzt.
Soweit ich weiß kann und darf der Händler nicht prüfen, wie viele und welche Waffen du im ZWR hast.
Vor Ort kann maximal geprüft werden, ob du laut WBK generell die notwendigen Bewilligungen hast.
Wenn du nicht genug bzw. die richtigen Plätze hast, meldet sich dann die BH bei dir, weil du deine Stückzahl überschritten hast.
Bitte um Bestätigung aus Händlersicht, aber ein Händler trägt, soweit ich weiß, die Waffe nicht auf "Plätze" ein.
Ein Händler meldet einfach, dass du ab sofort eine neue §17/1/8 Waffe besitzt.
Soweit ich weiß kann und darf der Händler nicht prüfen, wie viele und welche Waffen du im ZWR hast.
Vor Ort kann maximal geprüft werden, ob du laut WBK generell die notwendigen Bewilligungen hast.
Wenn du nicht genug bzw. die richtigen Plätze hast, meldet sich dann die BH bei dir, weil du deine Stückzahl überschritten hast.
Re: Neue Kat. A (Z.8) Waffe kaufen
Mir wurde von meinem SB gesagt (Achtung kein Scherz!!!, im Zweifelsfall bitte selber nochmal bei der zuständigen Behörde nachfragen) dass ich die aktuellen Z8 Magazine behalten kann auf Z8.
Und jetz kommts:
Wenn ich jetzt eine andere Waffe kaufe wo die aktuell gemeldeten Z8 Magazine nicht passen (Bsp.: ich habe 3 Steyr Aug Magazine im ZWR als eben Z8 Magazine noch registriert, aber die Waffe bereits verkauft) ists egal, kann mir dennoch behalten.
Beispiel - ich hatte ein AR15 auf Z8 mit 3 Magazine >10 Schuss
Verkaufe das Gewehr als B dann habe ich einen freien Z8 Waffen Platz und nur mehr die 3 Z8 Magazine gemeldet.
Jetzt kaufe ich mir eine AK als B, lasse sie von der BH auf Z8 umschreiben wo aber bereits die 3 AR15 Magazine eingetragen sind...
Geht das.
Das AR Magazin passt nit in die AK aber ich darf sie dennoch behalten
Irrsinnig, ich weiss
Ich habe selber ins Telefon gelacht als mir der nette Herr von der BH das mitteilte, seine einzige Reaktion auf meinem Lacher: ging ihnen bzgl dem Lacher gleich.
Es gab ja mal die Aussage der Legende nach
>wenn das Magazin in den Revolver passt<
Tja.... Aber bitte im Zweifelsfall selber nochmal nachfragen aber meine Info is 2einhalb Wochen alt...
Und jetz kommts:
Wenn ich jetzt eine andere Waffe kaufe wo die aktuell gemeldeten Z8 Magazine nicht passen (Bsp.: ich habe 3 Steyr Aug Magazine im ZWR als eben Z8 Magazine noch registriert, aber die Waffe bereits verkauft) ists egal, kann mir dennoch behalten.
Beispiel - ich hatte ein AR15 auf Z8 mit 3 Magazine >10 Schuss
Verkaufe das Gewehr als B dann habe ich einen freien Z8 Waffen Platz und nur mehr die 3 Z8 Magazine gemeldet.
Jetzt kaufe ich mir eine AK als B, lasse sie von der BH auf Z8 umschreiben wo aber bereits die 3 AR15 Magazine eingetragen sind...
Geht das.
Das AR Magazin passt nit in die AK aber ich darf sie dennoch behalten
Irrsinnig, ich weiss
Ich habe selber ins Telefon gelacht als mir der nette Herr von der BH das mitteilte, seine einzige Reaktion auf meinem Lacher: ging ihnen bzgl dem Lacher gleich.
Es gab ja mal die Aussage der Legende nach
>wenn das Magazin in den Revolver passt<
Tja.... Aber bitte im Zweifelsfall selber nochmal nachfragen aber meine Info is 2einhalb Wochen alt...
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Re: Neue Kat. A (Z.8) Waffe kaufen
wie der kollege richtig schreibt geht mich das nix an wie viele plaetze du hasthighnoon hat geschrieben: ↑Fr 17. Sep 2021, 09:51Aber wenn ich meine jetzige Waffe verkaufe und die Magazine sagen wir mal bei der BH abgebe und mir danach ein neues AUG kaufe und gleiche neue 30er Magazine dazu, kann ich diese direkt am Kat. A Platz eintragen lassen bzw. macht dies sowieso der Händler oder? Verstehe ich das schon richtig?gewo hat geschrieben: ↑Fr 17. Sep 2021, 09:24jaein
wissen tut es keiner weil es von diesen faellen noch ned viele gibt
aber in der theorie wird es dann ein probem wenn du mehr waffen besitzt - welche NICHT kat A gem. §17/1/x sein koennen - als du B plaetze hast
dann wuerde der kat A platz abgestuft werden muessen, weils ned anders geht
dh kleinkaliberwaffen und revolver darfst du - unabhaengig von andereh besessenen waffen - grundsaetzlich immer nur max. in jener stueckzahl besitzen welche du kat B plaetze hast dann sollte es keine probleme geben ...
wennst nur 2 plaetze hast verkauf ich dir keine drei waffen, logisch
aber ansonsten ...
wenn ich dir ein AUG verkaufe dann ist das eine kat B waffe und ich melde die als kat B
wenn ich dir ein AUG mit einem fuer AUG passenden magazin +10 verkaufe dann ist das fuer mich eine waffe kat A gem. 17/1/8 und ich melde das auch so
wenn ich dir nur ein magazin +10 passend fuer AUG verkaufe dann melde ich einen verkauf gem 17/1/10
voila
mit dem rest darf sich die behoerde rumschlagen
nicht meine baustelle
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Re: Neue Kat. A (Z.8) Waffe kaufen
jaMushr00m hat geschrieben: ↑Fr 17. Sep 2021, 10:03Mir wurde von meinem SB gesagt......dass ich die aktuellen Z8 Magazine behalten kann auf Z8.
....
Wenn ich jetzt eine andere Waffe kaufe wo die aktuell gemeldeten Z8 Magazine nicht passen (Bsp.: ich habe 3 Steyr Aug Magazine im ZWR als eben Z8 Magazine noch registriert, aber die Waffe bereits verkauft) ists egal, kann mir dennoch behalten.
das wurde seitens des BMI vom beginn an so kommuniziert
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Re: Neue Kat. A (Z.8) Waffe kaufen
In deinem beschriebenen Beispiel hast dann im Endeffekt aber keine passenden großen Magazine für die neue B-Waffe am A-Platz - also hat das alles seine Richtigkeit - wenn du dann passende große Magazine möchtest dann musst die alten erst vorher legal loswerden.Mushr00m hat geschrieben: ↑Fr 17. Sep 2021, 10:03Mir wurde von meinem SB gesagt (Achtung kein Scherz!!!, im Zweifelsfall bitte selber nochmal bei der zuständigen Behörde nachfragen) dass ich die aktuellen Z8 Magazine behalten kann auf Z8.
Und jetz kommts:
Wenn ich jetzt eine andere Waffe kaufe wo die aktuell gemeldeten Z8 Magazine nicht passen (Bsp.: ich habe 3 Steyr Aug Magazine im ZWR als eben Z8 Magazine noch registriert, aber die Waffe bereits verkauft) ists egal, kann mir dennoch behalten.
Beispiel - ich hatte ein AR15 auf Z8 mit 3 Magazine >10 Schuss
Verkaufe das Gewehr als B dann habe ich einen freien Z8 Waffen Platz und nur mehr die 3 Z8 Magazine gemeldet.
Jetzt kaufe ich mir eine AK als B, lasse sie von der BH auf Z8 umschreiben wo aber bereits die 3 AR15 Magazine eingetragen sind...
Geht das.
Das AR Magazin passt nit in die AK aber ich darf sie dennoch behalten
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Ich habe selber ins Telefon gelacht als mir der nette Herr von der BH das mitteilte, seine einzige Reaktion auf meinem Lacher: ging ihnen bzgl dem Lacher gleich.
Es gab ja mal die Aussage der Legende nach
>wenn das Magazin in den Revolver passt<
Tja.... Aber bitte im Zweifelsfall selber nochmal nachfragen aber meine Info is 2einhalb Wochen alt...
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Re: Neue Kat. A (Z.8) Waffe kaufen
Nein, die muss ich eben nicht loswerden!Wolf1971 hat geschrieben: ↑Fr 17. Sep 2021, 11:24In deinem beschriebenen Beispiel hast dann im Endeffekt aber keine passenden großen Magazine für die neue B-Waffe am A-Platz - also hat das alles seine Richtigkeit - wenn du dann passende große Magazine möchtest dann musst die alten erst vorher legal loswerden.Mushr00m hat geschrieben: ↑Fr 17. Sep 2021, 10:03Mir wurde von meinem SB gesagt (Achtung kein Scherz!!!, im Zweifelsfall bitte selber nochmal bei der zuständigen Behörde nachfragen) dass ich die aktuellen Z8 Magazine behalten kann auf Z8.
Und jetz kommts:
Wenn ich jetzt eine andere Waffe kaufe wo die aktuell gemeldeten Z8 Magazine nicht passen (Bsp.: ich habe 3 Steyr Aug Magazine im ZWR als eben Z8 Magazine noch registriert, aber die Waffe bereits verkauft) ists egal, kann mir dennoch behalten.
Beispiel - ich hatte ein AR15 auf Z8 mit 3 Magazine >10 Schuss
Verkaufe das Gewehr als B dann habe ich einen freien Z8 Waffen Platz und nur mehr die 3 Z8 Magazine gemeldet.
Jetzt kaufe ich mir eine AK als B, lasse sie von der BH auf Z8 umschreiben wo aber bereits die 3 AR15 Magazine eingetragen sind...
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Das AR Magazin passt nit in die AK aber ich darf sie dennoch behalten
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Ich habe selber ins Telefon gelacht als mir der nette Herr von der BH das mitteilte, seine einzige Reaktion auf meinem Lacher: ging ihnen bzgl dem Lacher gleich.
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Re: Neue Kat. A (Z.8) Waffe kaufen
so ist es... und weil du Kat A 17/1/8 hast , kannst für das AUG dann Magazine in BELIEBIG hoher Anzahl kaufen weil die nur stückmäßig im ZWR erfasst werden... Also beim Gewo z.Bsp 5x 30iger kaufen und die werden ins ZWR eingetragen...
deswegen ist es immer erstrebensweert, alle 4 Zi des 17erns zu haben...
deswegen ist es immer erstrebensweert, alle 4 Zi des 17erns zu haben...
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Re: Neue Kat. A (Z.8) Waffe kaufen
neinWolf1971 hat geschrieben: ↑Fr 17. Sep 2021, 11:24In deinem beschriebenen Beispiel hast dann im Endeffekt aber keine passenden großen Magazine für die neue B-Waffe am A-Platz - also hat das alles seine Richtigkeit - wenn du dann passende große Magazine möchtest dann musst die alten erst vorher legal loswerden.Mushr00m hat geschrieben: ↑Fr 17. Sep 2021, 10:03Mir wurde von meinem SB gesagt (Achtung kein Scherz!!!, im Zweifelsfall bitte selber nochmal bei der zuständigen Behörde nachfragen) dass ich die aktuellen Z8 Magazine behalten kann auf Z8.
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du kannst die alten behalten
UND dir neue fuer die neue waffe kaufen
der "fehler im system" ist dass diese "alten" magazine dann ja eigentlich zu 17/1/9 oder /10 werden
und fuer die gbt es "plaetze"
plaetze die man ned hat und die damit in einem zug erteilt werden
und dass wuerde heissen:
immer dann wenn ein Kat A waffe gem 17/1/7 oder 78 gegen eine anderer kanagzinnorm getauscht oder ohne die kat A magazine verkauft wirde muesste eine neueWBK bzw ein neuer WP mit der entsprechend geaenderten magazinanzahl gem 17/1/9 oder 710 ausgestellt (und bezahlt) werden
das ist recht unverhaeltnismaessig
vor allem da die neuausstelung an die "erteilung weiterer berechtigungen" geknuepft ist
was ja objektv ned der fall ist denn die magazine um die es geht hatte man ja schon vorher ....
wird wohl unterschiedlich ausgelegt werden
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