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Strafe wegen Foto mit einer Waffe??
Re: Strafe wegen Foto mit einer Waffe??
Da ist nichts wiedersprüchlich, vielleicht unverständlich ausgedruckt.
Die haben sie ausgeklingelt. Sie hat erzählt wie es halt war (wir wussten nicht dass sowas passiert, deswegen haben wir nicht die Geschichte abgesprochen) und sie hat die Wahrheit gesagt.
Sie wäre bei mir zu Besuch, hat sich die Waffe angeguckt und ein Foto damit gemacht. Das Foto hat sie in ihr Status platziert, nach 24 Std. war es weg.
Um zu prüfen ob ich die Waffe wirklich legal besitze, ist einer von denen zum Auto gegangen und hat nachgeprüft vlt. auch telefoniert und festgestellt dass ich die Waffe wirklich besitze und paar andere. Hat noch gefragt was ich damit mache. Sie sagte, wegen Corona guckt er die im Moment nur an (Verein war zu dem Zeitpunkt zu).
Da haben die Polizisten gelacht, haben sich umgeguckt und waren weg.
Die haben sie ausgeklingelt. Sie hat erzählt wie es halt war (wir wussten nicht dass sowas passiert, deswegen haben wir nicht die Geschichte abgesprochen) und sie hat die Wahrheit gesagt.
Sie wäre bei mir zu Besuch, hat sich die Waffe angeguckt und ein Foto damit gemacht. Das Foto hat sie in ihr Status platziert, nach 24 Std. war es weg.
Um zu prüfen ob ich die Waffe wirklich legal besitze, ist einer von denen zum Auto gegangen und hat nachgeprüft vlt. auch telefoniert und festgestellt dass ich die Waffe wirklich besitze und paar andere. Hat noch gefragt was ich damit mache. Sie sagte, wegen Corona guckt er die im Moment nur an (Verein war zu dem Zeitpunkt zu).
Da haben die Polizisten gelacht, haben sich umgeguckt und waren weg.
Re: Strafe wegen Foto mit einer Waffe??
Die bestimmung gibt es in AT seit 1996trenck hat geschrieben: ↑Mo 27. Sep 2021, 20:03Sollte ich falsch liegen, bitte um Korrektur, aber: m.W. war das in Österreich bis vor wenigen Jahren vollkommen legal. Das Verbot wurde in der letzten Waffenrechtsnovelle quasi als trojanisches Pferd mitgeliefert.Trijikon hat geschrieben: ↑Mo 27. Sep 2021, 09:50Ob seine Schwester als nicht Waffenkundige überhaupt wissen musste das dies eine echte Waffe ist und sie nicht dazu berechtigt sei mit ihr für ein Foto zu posen steht im Raum.
Er hingegen ist eindeutig schuldig und zu bestrafen (allein schon wegen der Dummheit).
trenck
Hat nur jahrelang gedauert bis es judikatur dazu gab
Der ÖSB ( ja, wirklich) hat versucht es bei der novelle 2014 fuer die luftgewehre aus dem gesetz raus zu bekommen
Klappte aber ned
2018/19 waere es kein problem gewesen
Aber da kam irgendwie nix
Evt wollte man an den blauen ned anstreifen
Was weiss ich ...
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Re: Strafe wegen Foto mit einer Waffe??
Von 2014 weiß ich jetzt nichts. Es wäre aber wirklich traurig, wenn man dem ÖSB die sich aus dem Gesetz ergebende Problematik (vor allem bei der Jugendarbeit) alle 5 Jahre erklären müsste. 2019 hat der ÖSB aber sehr wohl eine Stellungnahme abgegeben und versucht eine Abänderung/Erleichterung für die Jugend zu erwirken. Geändert hat sich halt nix - war ja mit hunderten anderen Stellungnahmen zur Novelle auch nicht anders. Zur Kenntnis genommen, wenn überhaupt.gewo hat geschrieben: ↑Di 28. Sep 2021, 05:29Die bestimmung gibt es in AT seit 1996
Hat nur jahrelang gedauert bis es judikatur dazu gab
Der ÖSB ( ja, wirklich) hat versucht es bei der novelle 2014 fuer die luftgewehre aus dem gesetz raus zu bekommen
Klappte aber ned
2018/19 waere es kein problem gewesen
Aber da kam irgendwie nix
Evt wollte man an den blauen ned anstreifen
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Re: Strafe wegen Foto mit einer Waffe??
gesetze aendert ma ned ueber abgabe von stellungnahmen wenn das gesetz schon formuliert ist.75reinhard hat geschrieben: ↑Di 28. Sep 2021, 08:492019 hat der ÖSB aber sehr wohl eine Stellungnahme abgegeben und versucht eine Abänderung/Erleichterung für die Jugend zu erwirken. Geändert hat sich halt nix - war ja mit hunderten anderen Stellungnahmen zur Novelle auch nicht anders. Zur Kenntnis genommen, wenn überhaupt.
dort aendert sich normal nix mehr (ausser redaktionsversehen und tippfehler)
die stellungnhamen sind nur dazu da das der buerger glaubt er kann was mitgestalten
gesetzesinhalte bestimmst du als organisation oder interessensvertretung dort mit wo sie formuliert werden
also bei den zustaendigen gremien der PARTEIEN
das neue waffengesetz haben blaue aus der dritten ebene formuliert
rosenstein & Co
und da wollte man evt nicht politisch anstreifen vermute ich mal ...
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Re: Strafe wegen Foto mit einer Waffe??
Fundsache und Erbschaft ?
Re: Strafe wegen Foto mit einer Waffe??
na gut
des san jetzt die feinheiten
"fundsache" darfst vom zeitpunkt des fundes bis zur verstaendigung der behoerde innehaben
"erbschaft" nur nach bescheid der behoerde, dass innert 6 moanten ein waffendokument zu erwerben oder die waffe an einen berechtigten zu ueberlassen ist
aber im prinzip hast du recht
und so schmankerln gibts natuerlich noch mehr
diplomatischer korps
auslaendische personenschuetzer von auslaendischen regierungsvertretern
usw ...
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Re: Strafe wegen Foto mit einer Waffe??
Im FPÖ Entwurf wäre Schießen unter Aufsicht ab 16 gestanden, da hat sich der Karas aber quergelegt. Wie bei anderen sinnvollen Vorschlägen...gewo hat geschrieben: ↑Di 28. Sep 2021, 12:38gesetze aendert ma ned ueber abgabe von stellungnahmen wenn das gesetz schon formuliert ist.75reinhard hat geschrieben: ↑Di 28. Sep 2021, 08:492019 hat der ÖSB aber sehr wohl eine Stellungnahme abgegeben und versucht eine Abänderung/Erleichterung für die Jugend zu erwirken. Geändert hat sich halt nix - war ja mit hunderten anderen Stellungnahmen zur Novelle auch nicht anders. Zur Kenntnis genommen, wenn überhaupt.
dort aendert sich normal nix mehr (ausser redaktionsversehen und tippfehler)
die stellungnhamen sind nur dazu da das der buerger glaubt er kann was mitgestalten
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also bei den zustaendigen gremien der PARTEIEN
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und da wollte man evt nicht politisch anstreifen vermute ich mal ...
Re: Strafe wegen Foto mit einer Waffe??
In Deutschland jedenfalls nicht. Da gibt es dutzende Artikel, wo mal wieder einer eine Strafe ausfasst, weil er eine (z.B. am Dachboden) gefundene Knarre bei der Polizei abliefert... Nominell müsste er dort die Polizei anrufen und sagen, dass er da was gefunden hat und sie mögen es abholen kommen...
Re: Strafe wegen Foto mit einer Waffe??
Ja klarJoewood hat geschrieben: ↑Di 28. Sep 2021, 21:26In Deutschland jedenfalls nicht. Da gibt es dutzende Artikel, wo mal wieder einer eine Strafe ausfasst, weil er eine (z.B. am Dachboden) gefundene Knarre bei der Polizei abliefert... Nominell müsste er dort die Polizei anrufen und sagen, dass er da was gefunden hat und sie mögen es abholen kommen...
Oesterreich
Logisch
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Re: Strafe wegen Foto mit einer Waffe??
Den Karas schätze ich auch sehr…
Kann man diesen Entwurf irgendwo nachlesen? Mich würde die genaue Formulierung interessieren, weil ab 16 kann man jetzt auch schon mit der Begründung Schießsport oder Jagd auf Antrag eine Genehmigung für Kat. C bekommen. Die Genehmigung wäre auch ohne Aufsicht. War mit dem Entwurf auch Kat. B abgedeckt?
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Re: Strafe wegen Foto mit einer Waffe??
Was ist an einer weiteren Einschränkung sinnvoll?Steyrer hat geschrieben: ↑Di 28. Sep 2021, 18:07Im FPÖ Entwurf wäre Schießen unter Aufsicht ab 16 gestanden, da hat sich der Karas aber quergelegt. Wie bei anderen sinnvollen Vorschlägen...gewo hat geschrieben: ↑Di 28. Sep 2021, 12:38gesetze aendert ma ned ueber abgabe von stellungnahmen wenn das gesetz schon formuliert ist.75reinhard hat geschrieben: ↑Di 28. Sep 2021, 08:492019 hat der ÖSB aber sehr wohl eine Stellungnahme abgegeben und versucht eine Abänderung/Erleichterung für die Jugend zu erwirken. Geändert hat sich halt nix - war ja mit hunderten anderen Stellungnahmen zur Novelle auch nicht anders. Zur Kenntnis genommen, wenn überhaupt.
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Re: Strafe wegen Foto mit einer Waffe??
Was ist so schlecht mit 16 statt wie derzeit mit 18?The_Governor hat geschrieben: ↑Mi 29. Sep 2021, 09:40Was ist an einer weiteren Einschränkung sinnvoll?Steyrer hat geschrieben: ↑Di 28. Sep 2021, 18:07Im FPÖ Entwurf wäre Schießen unter Aufsicht ab 16 gestanden, da hat sich der Karas aber quergelegt. Wie bei anderen sinnvollen Vorschlägen...gewo hat geschrieben: ↑Di 28. Sep 2021, 12:38gesetze aendert ma ned ueber abgabe von stellungnahmen wenn das gesetz schon formuliert ist.75reinhard hat geschrieben: ↑Di 28. Sep 2021, 08:492019 hat der ÖSB aber sehr wohl eine Stellungnahme abgegeben und versucht eine Abänderung/Erleichterung für die Jugend zu erwirken. Geändert hat sich halt nix - war ja mit hunderten anderen Stellungnahmen zur Novelle auch nicht anders. Zur Kenntnis genommen, wenn überhaupt.
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Re: Strafe wegen Foto mit einer Waffe??
derzeit gibt es kein alterslimit am behoerdlich genehmigten schiesstand....Steyrer hat geschrieben: ↑Mi 29. Sep 2021, 11:54Was ist so schlecht mit 16 statt wie derzeit mit 18?The_Governor hat geschrieben: ↑Mi 29. Sep 2021, 09:40Was ist an einer weiteren Einschränkung sinnvoll?Steyrer hat geschrieben: ↑Di 28. Sep 2021, 18:07Im FPÖ Entwurf wäre Schießen unter Aufsicht ab 16 gestanden, da hat sich der Karas aber quergelegt. Wie bei anderen sinnvollen Vorschlägen...gewo hat geschrieben: ↑Di 28. Sep 2021, 12:38
gesetze aendert ma ned ueber abgabe von stellungnahmen wenn das gesetz schon formuliert ist.
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Re: Strafe wegen Foto mit einer Waffe??
Gerade Luftis (und ggf. .22) schießt man oft auf einem "Schießstand" (aka: Wohnung, Keller), der sicher nicht genehmigt ist. Und da wäre es halt das Thema mit der Aufsicht, wo man sagen könnte, dass es ausreicht...
Re: Strafe wegen Foto mit einer Waffe??
Habe heute einfach bei meiner Behörde angerufen und gefragt. Was wäre wenn..
Aussage, nicht erlaubt.
Wundere mich nur wieso meine Schwester bestraft wurde und ich (noch) nicht.
Warte auch jeden Tag auf ein Schreiben. Meine Behörde weiss davon noch nichts. Hoffe es bleibt dabei, wäre aber sehr seltsam.
Verrückt..
Aussage, nicht erlaubt.
Wundere mich nur wieso meine Schwester bestraft wurde und ich (noch) nicht.
Warte auch jeden Tag auf ein Schreiben. Meine Behörde weiss davon noch nichts. Hoffe es bleibt dabei, wäre aber sehr seltsam.
Verrückt..