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von AUG-andy » Di 19. Okt 2021, 17:14
Salem hat geschrieben: ↑Di 19. Okt 2021, 11:19
John Connor hat geschrieben: ↑Mo 18. Okt 2021, 19:39
Die Daten des Waffendokuments alleine werden sicher nicht reichen.
Die Daten des waffenrechtlichen Dokuments stehen, ohne das Foto derselben, ohnehin auf der Überlassungs-Meldung an die Behörde. Da reicht es auch aus. Mehr gibts nicht. Punkt.
John Connor hat geschrieben: ↑Mo 18. Okt 2021, 19:39
Aber mit einer Vollmacht, wo soll da das Problem sein?
Vollmacht? Foto der WBK? Wozu?? Wer eine Vollmacht samt Foto meiner WBK von mir verlangt kann sich seinen Krempel auf den Bauch binden - bevor er per Arschtritt seinen Fug in eine geostationäre Umlaufbahn beginnt...
Absolut richtig.
Er kann sich notfalls ein Foto von meiner WBK machen, aber das war's auch schon.
Notfalls noch den Führerschein zum Abgleich ob die Daten stimmen falls er über genau sein sollte. Den Rest erledigt die Behörde.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76