Du passt da absolut nicht hinein, leider.
Du würdest am ersten Tag untergehen.
Ich meins nur gut.
Du passt da absolut nicht hinein, leider.
tousibaer hat geschrieben: ↑Mo 25. Okt 2021, 21:41Blödsinn!
https://www.sozialministerium.at/Corona ... klung.html
"In der Europäischen Union sind derzeit folgende COVID-19-Impfstoffe zugelassen (Stand Frühjahr 2021):
Der Impfstoff Comirnaty des Herstellers BioNTech/Pfizer ist ab einem Alter von 12 Jahren zugelassen.
Der Impfstoff Spikevax des Herstellers Moderna ist ab einem Alter von 12 Jahren zugelassen.
Der Impfstoff Vaxzevria des Herstellers AstraZeneca ist ab einem Alter von 18 Jahren zugelassen.
Der Impfstoff COVID-19 Vaccine Janssen des Herstellers Janssen ist ab einem Alter von 18 Jahren zugelassen."
Eine "Notfallzulassung" für Medikamente gibt es gar nicht in der EU, das könnten nur einzelne Länder für sich selbst regeln (die dann aber alle Haftungen übernehmen müssten und daher i.d.R darauf verzichten)
Und nein, Quellen nenne ich keine weil Dir das auch jede Suchmaschine ausspucken kann.
Grüße
wennst sinnerfassend lesen könntest, so wie ein paar andere Kommentatoren es auch nicht können, dann hättest nämlich gelesen dass er schreibt, dass noch lang nicht alle Langzeitfolgen von Covid19 bekannt sind und bekannt sein können, weil es eben Covid19 noch nicht lang genug gibt.Mjoelnir hat geschrieben: ↑Mo 25. Okt 2021, 21:37Danke - in den Kommentaren bekommt er es für den Stuss eh kalt-warm.Incite hat geschrieben: ↑Mo 25. Okt 2021, 21:32Carsten Watzl (Immunologe) hat gestern etwas interessantes auf Twitter geschrieben.
https://twitter.com/CarstenWatzl/status ... 5070277634
Passt.
Vielleicht fragst den auch gleich, warum er sagt man kenne die Langzeitfolgen bei Covid19 und bei der Impfung gäbe es keine, wenn doch Stand der Wissenschaft ist, dass die Impfung dieselben Symptome wie Covid19 auslöst, wenn es schief geht.
Doppelstandards!
Weißt du, welche Medikamente du nimmst, die nur bedingt o.ä. zugelassen wurden? Ich frag nur, weil ~10% der Medikamente eine solche Zulassung bekommen...Donner hat geschrieben: ↑Mo 25. Okt 2021, 21:53tousibaer hat geschrieben: ↑Mo 25. Okt 2021, 21:41Blödsinn!
https://www.sozialministerium.at/Corona ... klung.html
"In der Europäischen Union sind derzeit folgende COVID-19-Impfstoffe zugelassen (Stand Frühjahr 2021):
Der Impfstoff Comirnaty des Herstellers BioNTech/Pfizer ist ab einem Alter von 12 Jahren zugelassen.
Der Impfstoff Spikevax des Herstellers Moderna ist ab einem Alter von 12 Jahren zugelassen.
Der Impfstoff Vaxzevria des Herstellers AstraZeneca ist ab einem Alter von 18 Jahren zugelassen.
Der Impfstoff COVID-19 Vaccine Janssen des Herstellers Janssen ist ab einem Alter von 18 Jahren zugelassen."
Eine "Notfallzulassung" für Medikamente gibt es gar nicht in der EU, das könnten nur einzelne Länder für sich selbst regeln (die dann aber alle Haftungen übernehmen müssten und daher i.d.R darauf verzichten)
Und nein, Quellen nenne ich keine weil Dir das auch jede Suchmaschine ausspucken kann.
Grüße
Bedingt zugelassen!! Siehe EMA...
Willst du allen Ernstes behaupten, die Impfstoffe wären regulär zugelassen und hätten nicht nur eine bedingte Zulassung (Conditional approval) erhalten?tousibaer hat geschrieben: ↑Mo 25. Okt 2021, 21:41Blödsinn!
https://www.sozialministerium.at/Corona ... klung.html
"In der Europäischen Union sind derzeit folgende COVID-19-Impfstoffe zugelassen (Stand Frühjahr 2021):
Der Impfstoff Comirnaty des Herstellers BioNTech/Pfizer ist ab einem Alter von 12 Jahren zugelassen.
Der Impfstoff Spikevax des Herstellers Moderna ist ab einem Alter von 12 Jahren zugelassen.
Der Impfstoff Vaxzevria des Herstellers AstraZeneca ist ab einem Alter von 18 Jahren zugelassen.
Der Impfstoff COVID-19 Vaccine Janssen des Herstellers Janssen ist ab einem Alter von 18 Jahren zugelassen."
Eine "Notfallzulassung" für Medikamente gibt es gar nicht in der EU, das könnten nur einzelne Länder für sich selbst regeln (die dann aber alle Haftungen übernehmen müssten und daher i.d.R darauf verzichten)
Und nein, Quellen nenne ich keine weil Dir das auch jede Suchmaschine ausspucken kann.
Grüße
Nix Blödsinn.tousibaer hat geschrieben: ↑Mo 25. Okt 2021, 21:41Blödsinn!
https://www.sozialministerium.at/Corona ... klung.html
"In der Europäischen Union sind derzeit folgende COVID-19-Impfstoffe zugelassen (Stand Frühjahr 2021):
Der Impfstoff Comirnaty des Herstellers BioNTech/Pfizer ist ab einem Alter von 12 Jahren zugelassen.
Der Impfstoff Spikevax des Herstellers Moderna ist ab einem Alter von 12 Jahren zugelassen.
Der Impfstoff Vaxzevria des Herstellers AstraZeneca ist ab einem Alter von 18 Jahren zugelassen.
Der Impfstoff COVID-19 Vaccine Janssen des Herstellers Janssen ist ab einem Alter von 18 Jahren zugelassen."
Eine "Notfallzulassung" für Medikamente gibt es gar nicht in der EU, das könnten nur einzelne Länder für sich selbst regeln (die dann aber alle Haftungen übernehmen müssten und daher i.d.R darauf verzichten)
Und nein, Quellen nenne ich keine weil Dir das auch jede Suchmaschine ausspucken kann.
Grüße
Aufschlussreich auch diese Parlamentarsicche Fragebeantwortung, die zugestandenen Entschädigungen der letzten Jahrzehnte sind noch zweistelig, über 80 davon noch aus dne 70ern von der Pockenimpfung:Wenn keine schweren Dauerfolgen entstanden sind, sieht das Impfschadengesetz eine einmalige Pauschal-Entschädigung in Höhe von 1305,50 Euro vor. Sollte ein stationärer Aufenthalt notwendig sein, erhöht sich die Pauschale pro Aufenthaltstag um ein Dreißigstel der höchsten Pflegezulage nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz, also täglich 106,90 Euro. Wenn das Opfer nicht mehr erwerbsfähig ist, wird eine kontinuierliche Rente bezahlt. Hinterbliebene von Toten erhalten Sterbegeld, Witwen- und Waisenrente.
Nein, das habe ich auch nicht geschrieben!Jagdmatch hat geschrieben: ↑Mo 25. Okt 2021, 21:56Willst du allen Ernstes behaupten, die Impfstoffe wären regulär zugelassen und hätten nicht nur eine bedingte Zulassung (Conditional approval) erhalten?tousibaer hat geschrieben: ↑Mo 25. Okt 2021, 21:41Blödsinn!
https://www.sozialministerium.at/Corona ... klung.html
"In der Europäischen Union sind derzeit folgende COVID-19-Impfstoffe zugelassen (Stand Frühjahr 2021):
Der Impfstoff Comirnaty des Herstellers BioNTech/Pfizer ist ab einem Alter von 12 Jahren zugelassen.
Der Impfstoff Spikevax des Herstellers Moderna ist ab einem Alter von 12 Jahren zugelassen.
Der Impfstoff Vaxzevria des Herstellers AstraZeneca ist ab einem Alter von 18 Jahren zugelassen.
Der Impfstoff COVID-19 Vaccine Janssen des Herstellers Janssen ist ab einem Alter von 18 Jahren zugelassen."
Eine "Notfallzulassung" für Medikamente gibt es gar nicht in der EU, das könnten nur einzelne Länder für sich selbst regeln (die dann aber alle Haftungen übernehmen müssten und daher i.d.R darauf verzichten)
Und nein, Quellen nenne ich keine weil Dir das auch jede Suchmaschine ausspucken kann.
Grüße
Grüße
Nö.hobbycaptain hat geschrieben: ↑Mo 25. Okt 2021, 21:54wennst sinnerfassend lesen könntest, so wie ein paar andere Kommentatoren es auch nicht können, dann hättest nämlich gelesen dass er schreibt, dass noch lang nicht alle Langzeitfolgen von Covid19 bekannt sind und bekannt sein können, weil es eben Covid19 noch nicht lang genug gibt.
Also unterstellst Du der SeiteMjoelnir hat geschrieben: ↑Mo 25. Okt 2021, 22:03Nix Blödsinn.tousibaer hat geschrieben: ↑Mo 25. Okt 2021, 21:41Blödsinn!
https://www.sozialministerium.at/Corona ... klung.html
"In der Europäischen Union sind derzeit folgende COVID-19-Impfstoffe zugelassen (Stand Frühjahr 2021):
Der Impfstoff Comirnaty des Herstellers BioNTech/Pfizer ist ab einem Alter von 12 Jahren zugelassen.
Der Impfstoff Spikevax des Herstellers Moderna ist ab einem Alter von 12 Jahren zugelassen.
Der Impfstoff Vaxzevria des Herstellers AstraZeneca ist ab einem Alter von 18 Jahren zugelassen.
Der Impfstoff COVID-19 Vaccine Janssen des Herstellers Janssen ist ab einem Alter von 18 Jahren zugelassen."
Eine "Notfallzulassung" für Medikamente gibt es gar nicht in der EU, das könnten nur einzelne Länder für sich selbst regeln (die dann aber alle Haftungen übernehmen müssten und daher i.d.R darauf verzichten)
Und nein, Quellen nenne ich keine weil Dir das auch jede Suchmaschine ausspucken kann.
Grüße
Der Begriff Notfallzulassung trifft auf die USA und andere Länder genau so zu, in der EU haben die Impfstoffe eine eingeschränkte Zulassung und laut Gesetz KANN der Staat die Verantwortung übernehmen, wenn er die Impfung dieser Stoffe empfiehlt, was in Österreich ja der Fall ist.
Das Problem das dabei auftritt, ist immer die Bringschuld der Geschädigten, sprich der Nachweis.
Die Impfstoffe sind also nicht uneingeschränkt zugelassen, wie das suggeriert, sonst gäbe es ja die Altersbeschränkungen nicht, oder auch die Beschränkung des Boosters.
Aufschlussreich auch diese Parlamentarsicche Fragebeantwortung, die zugestandenen Entschädigungen der letzten Jahrzehnte sind noch zweistelig, über 80 davon noch aus dne 70ern von der Pockenimpfung:Wenn keine schweren Dauerfolgen entstanden sind, sieht das Impfschadengesetz eine einmalige Pauschal-Entschädigung in Höhe von 1305,50 Euro vor. Sollte ein stationärer Aufenthalt notwendig sein, erhöht sich die Pauschale pro Aufenthaltstag um ein Dreißigstel der höchsten Pflegezulage nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz, also täglich 106,90 Euro. Wenn das Opfer nicht mehr erwerbsfähig ist, wird eine kontinuierliche Rente bezahlt. Hinterbliebene von Toten erhalten Sterbegeld, Witwen- und Waisenrente.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml
https://ec.europa.eu/commission/pressco ... da_20_2390
Nichts anderes habe ich behauptet.Die Kommission hat am 21. Dezember dem von BioNTech und Pfizer und am 6. Januar dem von Moderna entwickelten Impfstoff eine bedingte Zulassung erteilt, nachdem die EMA jeweils deren Sicherheit und Wirksamkeit positiv bewertet hatte.
https://www.aekwien.at/faq-covid-impfung#12aInwiefern ist über die bedingte Zulassung des Impfstoffs aufzuklären?
Eine EU-rechtliche bedingte Zulassung eines Arzneimittels (Impfstoffs) muss in der Packungsbeilage deutlich ausgewiesen sein. Im Rahmen der ärztlichen Aufklärung ist im Einzelfall auf die Entscheidungserheb-lichkeit der bedingten Zulassung für die Patientin/den Patienten abzustellen. Die Tatsache, dass ein Arzneimittel (Impfstoff) aufgrund einer bedingten Zulassung in Verkehr gebracht wurde, kann etwa dann besonders entscheidungserheblich für die Einwilligung sein, wenn mehrere Alternativen zur Auswahl stehen und sich die Patientin/der Patient zwischen einem Arzneimittel mit bedingter Zulassung und ei-nem Arzneimittel mit unbedingter Zulassung entscheiden soll. Bei COVID-19-Schutzimpfungen stehen aufgrund der Kürze der Entwicklungszeit bislang aber überhaupt keine unbedingt zugelassenen Impfstoffe zur Verfügung.
Die Injektion für u16 jährige ist eine erweiterte Zulassung, die Regierung verwendet hier generell bewusst nicht das Wort BEDINGT, da dies zu Skepsis führt - dazu ist sie auch nicht verpflichtet, sollte aber zu denken geben.Was bedeutet „Off-Label-Use“ für den Arzt/die Ärztin?
Die Anwendung eines Arzneimittels im Rahmen einer medizinischen Behandlung außerhalb der Information in der Fachinformation bezeichnet man als „Off-Label-Use“.
In Zusammenhang mit der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen wird empfohlen, sich an die Vorgaben des Zulassungsinhabers in der Fachinformation zu halten. Was medizinisch geboten ist, muss aber nicht zwingend durch behördlich zugelassene Indikationsgebiete, Zielgruppen oder Dosierungsschemata gedeckt sein, sondern kann unter bestimmten Voraussetzungen individuell und anlassbezogen auch darüber hinausgehen. Die Anwendung eines Arzneimittels außerhalb seiner zugelassenen Indikation ist nicht verboten, der Impfarzt/die Impfärztin hat dabei jedoch gegenüber den Patientinnen und Patienten eine erhöhte Sorgfalts- und vor allem eine besondere Aufklärungspflicht bezüglich des Off-Label-Use.
Es ist unabdingbar, diese über den Off-Label-Gebrauch entsprechend zu informieren und die entsprechende Zustimmung dazu einzuholen. Die Verantwortung und damit auch das Haftungsrisiko für die Off-Label-Anwendung trägt die Ärztin/der Arzt (und der Zulassungsinhaber).
https://www.sozialministerium.at/Inform ... ahmen.htmlThe_Governor hat geschrieben: ↑Mo 25. Okt 2021, 23:29Gelten Wohnzimmertests, die man noch übrig hat, im November noch?
ROFL! Bald hamma alle Sonderzeichen durch. Was machma dann?