Dreimal gelesen und noch immer ratlos was du damit sagen willst.

Kannst du das auch in verständlichem Deutsch schreiben?
Dreimal gelesen und noch immer ratlos was du damit sagen willst.
Z10 Magazine darfst du verwenden, wenn du an einem behördlich genehmigten Schießstand bist.DonPapa hat geschrieben: ↑Do 7. Okt 2021, 23:58Magazine Z10 ? Hab da irgendwo was gelesen, dass man diese Magazine zwar besitzen darf, aber nicht verwenden. Muß mal suchen , wo das war. Dann dürfte ich zB. mein Magazin bei einem Bewerb mit einer Leihwaffe nicht verwendet Aber am genehmigten Schießplatz greift das WaffG ja nicht.
Ja, dies Meinung vertrete ich auch ! Da greift ja das Waffe nicht !hasgunz hat geschrieben: ↑So 10. Okt 2021, 11:04Z10 Magazine darfst du verwenden, wenn du an einem behördlich genehmigten Schießstand bist.DonPapa hat geschrieben: ↑Do 7. Okt 2021, 23:58Magazine Z10 ? Hab da irgendwo was gelesen, dass man diese Magazine zwar besitzen darf, aber nicht verwenden. Muß mal suchen , wo das war. Dann dürfte ich zB. mein Magazin bei einem Bewerb mit einer Leihwaffe nicht verwendet Aber am genehmigten Schießplatz greift das WaffG ja nicht.
LG
Würde ich keine Beachtung schenken, dieser Herr redet gerne und viel.Ich glaub auf einer Seiter der Euroguns ...
Du darfst sie nicht z.B. zu Hause anstecken, sondern halt nur am Schießstand.DonPapa hat geschrieben: ↑Mo 11. Okt 2021, 13:28Ja, dies Meinung vertrete ich auch ! Da greift ja das Waffe nicht !hasgunz hat geschrieben: ↑So 10. Okt 2021, 11:04Z10 Magazine darfst du verwenden, wenn du an einem behördlich genehmigten Schießstand bist.DonPapa hat geschrieben: ↑Do 7. Okt 2021, 23:58Magazine Z10 ? Hab da irgendwo was gelesen, dass man diese Magazine zwar besitzen darf, aber nicht verwenden. Muß mal suchen , wo das war. Dann dürfte ich zB. mein Magazin bei einem Bewerb mit einer Leihwaffe nicht verwendet Aber am genehmigten Schießplatz greift das WaffG ja nicht.
LG
Ich glaub auf einer Seiter der Euroguns hab ich gelesen, dass Magazine die nach (§17/1/9 bzw. 10 ) gemeldet wurden zwar besessen aber nicht verwendet werden dürfen ! Wo soll ich sie sonst verwenden? Heimlich im Wald oder sonst wo unerlaubter Weise ! Ich will und werde sie auch nur an einem beh. genehmigten Stand verwenden !
Wenn besagtes passiert machst du dich strafbar, da eine Preson auf deine Waffen Zugriff hat, welche diesen Zugriff nicht haben darf.RcL hat geschrieben: ↑Mo 11. Okt 2021, 14:32Du darfst sie nicht z.B. zu Hause anstecken, sondern halt nur am Schießstand.
Lustigerweise bin ich unlängst bei Euroguns über das Quiz gestolpert und auch da würd ich der einen oder anderen Antwort nicht vorbehaltlos zustimmen... Wenn deine Frau ohne WBK bei der Kontrolle deine Waffen herzeigt während du ned da bist, ist "Du machst dich strafbar" dort offenbar falsch, sondern die Frau macht sich strafbar... Fakt ist aber imho, dass du ebenso dran sein wirst, da du nicht dafür gesorgt hast, die Dinger vor unberechtigtem Zugriff zu verwahren.
Aussagen von einer einzelnen Quelle immer mit einer Prise Salz genießen, der kann sich auch irren oder schlecht formulieren.
Wir alle haben das schon hinter uns.Armalito hat geschrieben: ↑Di 2. Nov 2021, 19:22Muss ich da jetzt wirklich auf das Bezirkspolizeikommisariat dackeln? Ich hab meine Meldung an meine zuständige Waffenreferentin in der Sicherheitsdirektion gemaikt, und die sagt mir heute am Tel. ich muss auf das BP-KOAT? jetzt kostet mich diese unnötige Meldung nicht nur Geld, sondern auch Zeit?
austria_fighter7 hat geschrieben: ↑So 7. Feb 2021, 17:59
- 24 November 2020: Anruf bei dem PK22 für Terminvergabe
- 10 Dezember 2020: Termin bei der PK22 (ca. 40 Minuten Wartezeit, kein Kontakt mit dem SB wegen COVID, man redet nur mit einem Laufburschen)
- 22 Dezember 2020: Bekanntgabe der Stattgebung und Aufruf zum Einzahlen der Gebühr per eMail
- 11 Jänner 2021: Ausstellungsdatum der WBK
- 18 Jänner 2021: Ich bekam eine eMail, wo ich aufgefordert wurde, die WBK per Post an das PK22 zu schicken (wieder wegen COVID) - am selben Tag hab ich sie noch eingeschrieben verschickt
- 1 Februar 2021: WBK als RSa erhalten
man koennte zum beispiel glauben dass sich beamte ans gesetz halten
Könntest du die WBK per Mail beantragen? Wie legst du da ein Lichtbild bei?gewo hat geschrieben: ↑Di 2. Nov 2021, 21:38man koennte zum beispiel glauben dass sich beamte ans gesetz halten
im AVG ist ganz klar festgelegt dasas eingaben und antrage in jeder beliebigen form gestellt werden koennen wenn nicht im gesetz oder in der verordnung etwas anderes festgelegt wurde.
wurde nicht
daher ist eine schriftliche eingabe eigentlich zu akzeptieren
aber ich versteh schon dass man ned streiten will mit seinem referenten
wobei ... bei meiner tochter wirds spannend
der is die WBk eh ned so wichtig
a sturschaedl is sie auch
und hat permanent keine zeit
wenn ich der den tipp gebe dasss sie es schriftlich akzeptieren muessen .....
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Ja das stimmtRcL hat geschrieben: ↑Di 2. Nov 2021, 22:57Könntest du die WBK per Mail beantragen? Wie legst du da ein Lichtbild bei?gewo hat geschrieben: ↑Di 2. Nov 2021, 21:38man koennte zum beispiel glauben dass sich beamte ans gesetz halten
im AVG ist ganz klar festgelegt dasas eingaben und antrage in jeder beliebigen form gestellt werden koennen wenn nicht im gesetz oder in der verordnung etwas anderes festgelegt wurde.
wurde nicht
daher ist eine schriftliche eingabe eigentlich zu akzeptieren
aber ich versteh schon dass man ned streiten will mit seinem referenten
wobei ... bei meiner tochter wirds spannend
der is die WBk eh ned so wichtig
a sturschaedl is sie auch
und hat permanent keine zeit
wenn ich der den tipp gebe dasss sie es schriftlich akzeptieren muessen .....
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Beim Fotograf kriegst das Datum hinten draufgeschrieben. Den Scan vom Foto kann der dort aber ned umdrehen... Und prüfen, ob das am Foto eh du bist, kann er auch ned. Weder per Mail, noch per Post.
Also ich hab vorm Antrag nachgefragt, was ich mit brauche. Unter anderem, weil ich auch das Foto aus 2012 oder so nehmen und mir den Fotograf sparen wollte, da ich einfach kein neueres hatteLexman1 hat geschrieben: ↑Mi 3. Nov 2021, 07:23Sie haben ja ohnehin ein Bild von dir in deren Datenbank. Da ist es ein leichtes das "Neue" Bild mir dem "Alten" abzugleichen. Datum ist für die WBK wie bereits erwähnt völlig irrelevant, du musst nur eindeutig erkennbar sein. Eine Norm wie bei den Passbildern gibt es nicht, doch werden im Regelfall diese verwendet, da meistens davon welche rumkugeln. Eine Online Erledigung war bei meiner BH völlig problemlos möglich.