ich denk das wird kompliziert
ist der schiesstand
- teil einer betriebsstaette des handels dann darf diese dich laut cov bestimmungen nicht einlassen (nur click&collect)
- eine reine sportstaette dann besteht ab montag ein betretungsverbot ausgenommen wartungsmassnahmen und spitzensportler
der waffenfuehrerscheinkurs ist fuer die allermeisten auch kein beruflich unauffschiebbarer kurs
das waere bestenfalls fuer einen sicherheitsdienst angestellten denkbar, denn selbst ein polizist zb hat seine privatwaffe fuer die er den WP hat ja eben "privat" und nicht beruflich. fuer seine dienstwaffe braucht er ja weder WBK noch WP.
und das haus zum zwecke des besuchs eines solchen kurses zu verlassen waere ja an und fuer sich schon generell nicht zulaessig
durch die neue verordnung in denen nun den betrieben die foerdergeld bereits bei der ersten verwaltungs(!)strafe gestrichen werden die im zusammenhang mit covid verhaengt werden denke ich wird sich auch kaum wer auf konstruierte geschichten einlassen.
am land mag es so sein dass ein lockdown keine besonderen auswirkungen auf den umsatz hat da die kundschaft ja vorwiegend jagdlich ist und die reviere ja ned gesperrt sind.
im staedtischen bereich sieht das bei haendlern mit vorwiegend sportschuetzen kundschaft anders aus. die schiessanlagen sind gesperrt. dass waehrend des lockdowns nicht geschossen werden darf spuerst ab dem ersten tag in der kassa und das ned nur a bisserl.
die unterstuetzungen federn hier den verlust ein wenig ab.
kein mensch der seine sieben sinne beinand hat wird wegen a paar 20,- oder 25,- auffrischungskurs covid foerderungen riskieren