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Nachdem mir der Einsatzzweck einer Knallpistole mit Schalldämpfer

gewo, liest du waffG:gewo hat geschrieben: dass ding ist ja nur knall/gas
damit werden "keine geschosse verschossen"
damit ist es keine schusswaffe
soweit ich das rausgooglen konnte hat der schalli KEIN LOCH VORNE
es kann daraus also nix verschossen werden
damit sollte das ganze aber eigentich legal sein, oder?
mgritsch hat geschrieben:gewo, liest du waffG:gewo hat geschrieben: dass ding ist ja nur knall/gas
damit werden "keine geschosse verschossen"
damit ist es keine schusswaffe
soweit ich das rausgooglen konnte hat der schalli KEIN LOCH VORNE
es kann daraus also nix verschossen werden
damit sollte das ganze aber eigentich legal sein, oder?
§ 17. (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, und das Führen
....
5. von Schußwaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schußknalles oder mit
Gewehrscheinwerfern versehen sind; das Verbot erstreckt sich auch auf die erwähnten
Vorrichtungen allein;
....
somit: egal was dahinter für ein spielzeug oder scharfes ding ist, schalli = verboten und aus.
lg
martin
natürlich. alles was kein schalldämpfer ist, ist wenigstens aufgrund dieses paragrafen nicht verboten. macht sinn.sandman hat geschrieben:Ja, aber wenn es nur eine Schalldämpferattrappe ist (=kein Loch vorne, oder verstiftelt), dann ist es auch kein Schalldämpfer und damit nicht verboten.
naja geschlossen kann es ja wohl nicht sein, sonst würde es dir durch den druck der pulvergase um die ohren fliegen.gewo hat geschrieben: trotzdem denk ich mal dass ein rohr welches vorne geschlossen ist - und daher kein scharfer schuss durchgehen kann - evt dann doch kein schalldaempfer sein wird