Das hantieren mit waffen ( das schliesst minderwirsame ausdruecklich ein ) ist personen unter 18 nur am behoerdlichen schiesstand und im schauraum von waffenhaendlern erlaubtAUG-andy hat geschrieben: ↑So 22. Aug 2021, 07:57Seit wann darf ich meinen Kindern im Beisein nicht das Luftgewehr schießen beibringen? Wäre mir neu.rhodium hat geschrieben: ↑So 22. Aug 2021, 01:30Ich finde die Gesetzgebung gehört in Bezug auf den Umgang Minderjähriger mit LG in Gegenwart von Erwachsenen dringend überarbeitet. Wieviele Leute werden in Ö (nach wie vor) ihren minderjährigen Kindern/Nichten/Neffen/... mittels LG oder LP den ersten sorgfältigen Umgang mit Waffen zeigen und den Schießsport näher bringen? ... ich behaupte mal viele. Nicht mit Vorsatz, schlicht durch Unkenntnis der Gesetzeslage.
Ist hier die Gesetzeslage einmal vor langer Zeit verschärft worden oder ist das immer schon Stand der Dinge gewesen?
Wer irgendwo zu hause in der garage mit einem 17jaehrigen gemeinsam mit einer luftpistole auf einen liftpistolenkugelfang ballert ist sofort seine wbk und alle seine waffen los
Weitergabe von schusswaffen an unberechtigte
Die gesetzeslage ist seit 1996 unveraendert ...